Wechsel der Hausratversicherung nach Umzug

Hallo,
wir beabsichtigen demnächst aus einer Mietwohnung in ein Haus zu ziehen. Damit vergrößert sich unser Hausrat. Die bisher abgeschlossene Versicherung ist also zu wenig. Ich möchte nun gerne wissen, ob es mir in diesem Rahmen möglich ist, meine bisherige Versicherung zu kündigen und bei einer anderen u. günstigeren Gesellschaft eine neue Hausratversicherung abzuschließen.

Hallo Waschsee,

euer Umzug ist kein Grund die Versicherung zu kündigen. Für einen Versichererwechsel müsst ihr 3 Monate vor Ablauf ordentlich kündigen. Viele Grüße, Barbara

Hallo Waschee,

Das hast du richtig erkannt, dass Ihr im neuen Haus unterversichert wärt. Also definitiv aufstocken!
Formel: 650 € pro qm = Versicherungssumme
Damit seit Ihr immer auf der sicheren Seite.

Zu deinem Kündigungsrecht:
Du hast in diesem Fall nur ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich Eure Postleitzahl so verändert, dass Ihr in einer höheren Tarifzone wohnt. Die Grundprämie sich pro 1000 € Versicherungssumme also erhöht.
Die Kündigung muss dann innerhalb von 1 Monat nach Mitteilung über die erhöhte Prämie schriftlich bei deinem alten Versicherer eingehen.

Frag also deinen Versicherer ob sich für deine neue Wohnung die Tarifzone erhöht.
Dann hast du eine Chance.

Falls dies nicht klappt, achte darauf dass dir dein Versicherer mit Zugang der neuen Police keinen erneuten 3 Jahresvertrag zu kommen lässt.

Hallo,

nein. Ein Umzug bedingt kein außerordentl. Kündg.-Recht.
Wenn die jetzige Police nicht mehr passend ist, sollte diese geändert werden.
Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.

Wenn Vorschläge / Tarifvergleiche für eine Hausratvers. gewünscht werden, kann ich diese gern anbieten (ggf. erbitte ich direkt Kontaktaufnahme, Daten auf meiner website).

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo vielleicht hilft das!?

Wenn Sie innerhalb Deustschlands umziehen, dann besteht in der Hausratversicherung Versicherungsschutz für Ihre bisherige und für die neue Wohnung für die Dauer von zwei Monaten versichert. Spätestens nach zwei Monaten erlischt der Versicherungsschutz für Ihre alte Wohung. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem erstmalig versicherte Gegenstände dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.

Spätestens mit Einzug, sollten Sie Ihren Versicherer von Ihrem Wohnungswechsel unterrichten und ihm die neue Adresse und die Wohnfläche nennen. Hat sich die Wohnfläche oder der Wert Ihres Hausrats durch den Umzug verändert und wird nicht an die neuen Gegebenheiten angepasst, kann das zu einer Unterversicherung führen.

Das Gleiche gilt auch für etwaige besondere Sicherungen, die vereinbart waren. Auch in diesem Fall müssen Sie Ihren Versicherer unterrichten.

Wird die Hausratversicherung durch den Umzug teurer, beispielsweise weil eine andere Tarifzone gültig, oder der Selbstbehalt höher ist, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zugang der Erhöhungsmitteilung schriftlich erfolgen.

Bei einem Umzug ins Ausland erlischt der Versicherungsschutz spätesten zwei Monate nach dem Beginn des Umzugs.

Gruß Mario

Hallo,
Während der Umzugsphase besteht für max. 2 Monate für beide Wohnungen Versicherungsschutz.Das außerordentliche Kündigungsrecht hat man dann wenn für die neue Wohnung eine höhere Gefahrenklasse besteht.

Hallo,

klare Aussage vorweg: Nein, ein Umzug ist kein Kündigungsgrund!

Dennoch würde ich gerade beim Umzug in ein Haus dieser Versicherung besondere Bedeutung beimessen. Und hier bitte nicht auf den Euro gucken! Alleine dadurch, dass man ebenerdig wohnt ergeben sich im Bereich Einbruch-Diebstahl, Vandalismus oder - je nach Lage - auch bei Elementarschäden (z. B. Überschwemmung) erheblich mehr Gefahren als in einer Mietwohnung. Von daher nicht am falschen Ende sparen!!!

Gruß aus Berlin

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Hallo,

Nein! Aufgrund des Umzugs besteht kein Sonderkündigungsrecht. Der Hausrat zieht nur um, also kein Risikowegfall. Die Summen müssen angepasst werden, damit keine Unterversicherung besteht. Kündigung ist möglich 3 Monate vor Ablauf.

Gruß Jochen Wingerter

Danke für die Info.

Danke für die Info…

Danke für die Info…

Danke für die Info…

Danke für die Info…

Danke für die Info…

Danke für die Info…

gerne wissen, ob es mir in diesem Rahmen möglich ist, meine bisherige Versicherung zu kündigen und bei einer anderen u. günstigeren Gesellschaft eine neue Hausratversicherung abzuschließen:

NEIN. Da der bisherige Hausrat mitumzieht kann erst zum Ablauf gekündigt werden.

Meines Wissens nach hat ein Wechsel, wie auch immer keine Grundlage zum Sonderkündigungsrecht. Verträge werden zum Jahresbschluss gekündigt. Die Ansage zum Wechsel bewegt aber meist zu annehmliche Konditionen. Auch bitte nicht täuschen lassen durch niedrige Prämien, die letztlich zu schmalen Leistungen führen.
Eine gute Beratung und Vertrauen spielen bei mir die größere Rolle.

Ich bin immer wieder angetan günstigen Angeboten zu folgen, dennoch hat sich immer wieder der vertrauenswürdige Versicherungsmakler bewiesen. Und das schon seit 16 Jahren!!!

Gute Frage, ich antworte mal einfach mit dem Text der Musterbedingungen. Im Prinzip ist Punkt 4 der Interessanteste.

  1. Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über.

  2. Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzuzeigen.

  3. Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.

  4. Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.

  5. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.

Ich hoffe, das hilft dir weiter. Zusammenfassung: Wenn die neue Prämie höher ist, kannst du kündigen. Vergleichsprämien kriegst du beim Versicherungsmakler deines Vertrauens, oder im Internet in einem Vergleichsrechner. Ich hab auf meiner Homepage einen solchen Rechner, da kannst du schonmal Preise vergleichen: http://www.saar-versicherung.de/hausratversicherung…

Liebe Grüße
Patrick

Hallo,
mit dem Umzug in die neue Wohnung folgt auch die Hausrat in die neue Adresse. Der Vertrag kann also nur zum Ablauf gekündigt werden. Generell sollte man prüfen ob die VersSumme für den Hausrat reicht und entsprechend anpassen.
MfG Febud

Umzug ist kein hinreichender Grund, Ihre Versicherung zu kündigen, sofern diese ihren Pflichten nachgekommen ist. Ich empfehle Ihnen, direkt mit Ihrer Versicherungsgesellschaft zu besprechen, wie mit dieser Angelegenheit umzugehen ist.

www.elektronikversicherung.me