Wechsel der Krankenkasse nach Studium

Hallo,

Person X ist noch bis 31.3.2014 an der Uni immatrikuliert und bis dahin gesetzlich familienversichert bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

Ab 15.4.2014 beginnt X einen Job und X würde gerne ab 1.4.2014 zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln.

Geht das, dass X die ersten 14 Tage (01.04.2014-14.04.2014) den Beitrag selber zahlt und ab 15.4. das Unternehmen, in dem X arbeitet? Wie viel kostet es, 14 Tage versichert zu sein bei AOK oder BARMER als Hochschulabsolvent?

DANKE & Gruß!

David

Hallo, du kannst beim Arbeitgeber deine Wunsch-Krankenkasse angeben und wirst dann dort versichert, deine Vorversicherung spielt keine Rolle.
Bei meinem Sohn wurde mir gesagt, er ist noch 6 Wochen nach Ende des Studiums bei mir versichert, aber sicherheitshalber rufe bei der KV deiner Eltern an und erkundige dich nach den Konditionen. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Gruß Gaby

Endet Deine Familienersicherung mit der Exmatrikulation?

Wenn Du das 23.Lebensjahr noch nicht vollendet hast, kannst Du, bis Du 23 bist, familienersichert bleiben, solange Du keine versicherungspflichtige Beschäftigung hast.

Bist Du jedoch über 23, endet Deine Familienversicherung mit dem Datum der Exmatrikulation und Du brauchst eine eigene Krankenversicherung.

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen sind alle einheitlich. Der Mindestbeitrag für einen Monat liegt etwa bei 160€, für 14 Tage wird es dann taggenau ausgerechnet und beträgt etwa die Hälfte.

Hallo,

in dieser Konstellation gar nichts, denn da ist man über den nachgehenden Anspruch versichert, weil schon nach 14 Tagen ja eine neue Pflichtversicherung greift.

Wenn die Kasse die Voraussetzungen dafür nicht sieht, könnte es die Hälfte von 155 EUR kosten.

Familienversicherung hingegen sehe ich nicht, da die Ausbildung ja definitiv beendet ist.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

danke für die Auskunft.
Folgender Zusatz: Die Person ist schon 26 Jahre alt und gesetzlich familienversichert, weil sie eine Halbwaisenrente bezieht.
Wie verhält es sich dann?

Viele Grüße
David

Hallo,

wenn sie eine Halbwaisenrente bezieht, ist sie nicht familienversichert, sondern selbst pflichtversichert.

Daher gelten auch hier die 18 Monate, die sie sicher längst erreicht hat.

Gruss

Barmer

Hallo,

Daher gelten auch hier die 18 Monate, die sie sicher längst
erreicht hat.

Sorry, dass ich noch mal nachfragen muss, aber was genau meinst du mit den 18 Monaten??

Gruß
David

Hallo,

man kann die GKV wechseln, wenn man als selbst Versicherter 18 Monate dort versichert war.

Warum soll die Kasse nicht vorher oder nachher gewechselt werden ? Ich finde es unnötig kompliziert, wenn Wechsel des Status mit Unterbrechung und Kassenwechsel zusammenfallen.

Viel Glück

Barmer

Hallo, davidG,
entschuldige die lange Wartezeiot, mein PC war abgestürzt. Im Übrigen kann cih mcih nur Gabys Rat anschließen. Ich würde bei der KK vorbeigehen, die für eine Anmeldung in Frage kommt und die Fragen vor Ort klären. 
Alles Gute für den berufsanfang- Schaddie