Oder
müssen Realschulen Schüler annehmen, die im Gymnasium
leistungsmäßig überfordert sind?
Bundesland: NRW
Orchidee hat wohl recht. „Auch während der Sek I und im Anschluß daran ist in allen Ländern ein Wechsel der Schulart möglich“ (Avenarius: Schulrechtskunde, 7. Auflage. S. 477).
Der Staat ist dazu aufgerufen, „im Rahmen der ihm durch Art. 7 Abs. 1 GG zugewiesenen Aufgabe der Gestaltung des Schulwesens dafür Sorge zu tragen, daß die Schüler gemäß Art. 2 Abs. 1 GG ihre Fähigkeiten in der jeweiligen Schulart optimal entfalten können“ (S. 476)
„Sofern die Eltern ihr Kind ungeachtet der Empfehlung [der Schule] in eine Schule mit niedrigerem Anspruchsniveau schicken wollen, […] ist ihre Wahl zu respektieren“ (S. 478)
Soweit allgemein.
Es gibt begrenzende Faktoren, wie z. B. die Aufnahmekapazität der Schule, oder auch Übergangs- und Überführungsverordnungen der einzelnen Ländern, über die man sich kundig machen sollte, z. B. beim Schulamt, besser aber sofort bei der vorgesetzten Dienstbehörde, in diesem Fall (NRW) also beim Regierungspräsidenten.
Der Schulleiter und / oder die Klassenkonferenz könnte hier tatsächlich ein Mitspracherecht bei der Aufnahme haben.
Mit freundlichem Gruß
jo perrey
P.S.: Das Ergebnis würde mich interessieren. Hier meine mail: [email protected]