Wechsel in die GKV bei Arbeitsbeginn - wie?

Hallo,
ich bin zur Zeit noch Student und bin selbst versichert in der PKV. Da ich aber in der kommenden Woche einen Arbeitsvertrag unterschreiben werde, kann ich doch dann in die GKV wechseln?!(Oder muss ich sogar?)

Wie ist der Ablauf?

  • Gibt der Arbeitgeber die GKV vor?
  • Muss ich mir selbst eine GKV aussuchen und mich dort anmelden? Oder erfolgt die Anmeldung durch den Arbeitgeber?
  • Gibt es Fristen?
  • Meine Frau (Studentin) ist ebenfalls noch in einer anderen PKV. Gibt es eine Frist, in der sie entscheiden muss, ob sie über mich auch in die GKV möchte?

Es wäre toll, wenn ihr mir erklären könntet, was alles auf mich zukommt bzw. was ich als nächstes für Schritte machen muss.

Hallo,

unterschreiben werde, kann ich doch dann in die GKV wechseln?!(Oder muss ich sogar?)

das hängt vom Einkommen ab. Vermutlich wirst Du wechseln müssen.

  • Gibt der Arbeitgeber die GKV vor?

Wenn Du ihm nicht sagst, in welche Du willst, ja.

  • Muss ich mir selbst eine GKV aussuchen und mich dort anmelden?

Das kannst Du tun.

Oder erfolgt die Anmeldung durch den Arbeitgeber?

Wenn Du nichts unternimmst, ja.

  • Meine Frau (Studentin) ist ebenfalls noch in einer anderen PKV. Gibt es eine Frist, in der sie entscheiden muss, ob sie über mich auch in die GKV möchte?

Wenn Deine Frau keine Einkünfte hat, kann sie in die Familienversicherung. Da sie zur Zeit PKV-versichert ist, muß sie diesen Vertrag regulär kündigen, d.h. der Kündigungstermin und die Kündigungsfrist sind zu beachten.

Es wäre toll, wenn ihr mir erklären könntet, was alles auf mich zukommt bzw. was ich als nächstes für Schritte machen muss.

Das sollte eigentlich Dein PKV-Betreuer tun, der wir dafür bezahlt.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

man kann sich die GKV aussuchen, sollte sich dort anmelden und vor allem dem Arbeitgeber mitteilen, welche es ist.

Wenn man ihm keine nennt, muss er sich eine aussuchen. Und er wird sich im 1.Monat eine suchen.

Der PKV muss man dann einen Nachweis über die Pflichtversicherung schicken.

Wenn die Ehefrau Anspruch auf Familienversicherung hat (Bedingung: unter 450 EUR regelmäßiges Einkommen), kann sie ohne Kündigungsfrist aus der PKV ausscheiden. Frist: 3 Monate, rückwirkend zum Beginn der Familienversicherung.

Das könnte aber hier daran scheitern, dass sie sich als Studentin von der Versicherungspflicht hat befreien lassen. Die Familienversicherung wäre dann erst nach Ende des Studiums möglich.

Viel Glück

Barmer

Da muss ich nochmal nachhaken: „könnte“ es nun daran scheitern oder wird es?
Was wiegt sozusagen mehr, die Befreiung oder dieses besondere Künsigungsrecht bei Eintritt Familienversicherung?

Dankeschön!

Das könnte aber hier daran scheitern, dass sie sich als
Studentin von der Versicherungspflicht hat befreien lassen.
Die Familienversicherung wäre dann erst nach Ende des Studiums
möglich.

Das ist nicht ganz korrekt. Wenn der Anspruch auf Familienversicherung vorhanden ist, kann die Ehefrau auch während des Studiums aus der PKV raus. Sie muß dort nur die reguläre Kündigungsfrist einhalten.

So geschehen in meiner Kundschaft.

Hallo,

die Befreiung verhindert die Familienversicherung (wenn die GKV aufpasst). Das Kündgungsrecht gilt immer.

Deshalb finde ich den Fall von Nordlicht erstaunlich.

Gruss

Barmer