Wechsel in die GKV während lfd. Zahnbehandlung

Hallo zusammen,

folgender fiktiver Fall:

eine Person (im folgenden A genannt) ist selbständig und über eine PKV seit fast 5 Jahren krankenversichert Somit erhält A ab jetzt den vollen Satz für Zahnersatzleistungen. 

A ist seit 09/2013 in zahnmedizinischer Behandlung, die eine komplette Zahnsanierung beinhaltet. 

Nun bekam A ein Angebot für eine solzialversicherungspflichtige Beschäftigung (TZ 20 h die Woche) was einen Wechsel in die GKV ermöglicht, bzw. erfordert. 

Die fiktive Frage lautet nun: was muss der PKV Versicherte beachten BEVOR er in die GKV wechselt… die Zahnbehandlung läuft derzeit noch…derzeit im Mund ein Provisorium, … weitere Behandlung in der nächsten Woche. A möchte natürlich nicht die Behandlungskosten die von der PKV lt. Vertrag gezahlt werden müssen einfach so „verwirken“…

Ab wann gilt die Kostenübernahme der PKV als verbindlich…?

ich hoffe ich habe mich halbwegs ausgedrückt.

Gruß
Fronk

Die fiktive Frage lautet nun: was muss der PKV Versicherte beachten BEVOR er in die GKV wechselt

… dass die Behandlung beendet ist. Die PKV wird keine Kosten übenehmen, wenn der Versicherte Mitglied der GKV ist.

weitere Behandlung in der nächsten Woche. A möchte natürlich
nicht die Behandlungskosten die von der PKV lt. Vertrag
gezahlt werden müssen einfach so „verwirken“…

Das wird sich kaum vermeiden lassen.

Hallo,

Hallo zusammen,

folgender fiktiver Fall:

eine Person (im folgenden A genannt) ist selbständig und über
eine PKV seit fast 5 Jahren krankenversichert Somit erhält A
ab jetzt den vollen Satz für Zahnersatzleistungen. 

A ist seit 09/2013 in zahnmedizinischer Behandlung, die eine
komplette Zahnsanierung beinhaltet. 

Nun bekam A ein Angebot für eine
solzialversicherungspflichtige Beschäftigung (TZ 20 h die
Woche) was einen Wechsel in die GKV ermöglicht, bzw.
erfordert. 

und die selbständige Tätigkeit wird aufgegeben ?

Oder handelt es sich hier um eine zusätzliche Tätigkeit ?
In diesem Falle müsste noch geprüft werden, ob ein Wechsel in die GKV überhaupt möglich ist.

Gruß Merger

Hallo,

sobald A den Teilzeitjob annimmt und seine Selbstständigkeit aufgibt, wird er in der GKV versicherungspflichtig und seine PKV wird beendet. Somit hat er auch keine Leistungsansprüche mehr in der PKV, die noch laufende Behandlung muss dann über die GKV abgerechnet werden

Danke Euch allen!
habe ich mir so ungefähr auch gedacht…

Gruß
fronk

Auch hallo,

versicherungspflichtig und seine
PKV wird beendet.

Niemand kann die betreffende Person zu einer Kündigung des PKV-Schutzes zwingen…
Abgesehen davon gibt es vielleicht die Möglichkeit, ergänzend zum GKV-Schutz eine ergänzende Zahnversicherung abzuschliessen.
Gruß J.K.

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