Hallo zusammen,
folgender fiktiver Fall:
eine Person (im folgenden A genannt) ist selbständig und über eine PKV seit fast 5 Jahren krankenversichert Somit erhält A ab jetzt den vollen Satz für Zahnersatzleistungen.
A ist seit 09/2013 in zahnmedizinischer Behandlung, die eine komplette Zahnsanierung beinhaltet.
Nun bekam A ein Angebot für eine solzialversicherungspflichtige Beschäftigung (TZ 20 h die Woche) was einen Wechsel in die GKV ermöglicht, bzw. erfordert.
Die fiktive Frage lautet nun: was muss der PKV Versicherte beachten BEVOR er in die GKV wechselt… die Zahnbehandlung läuft derzeit noch…derzeit im Mund ein Provisorium, … weitere Behandlung in der nächsten Woche. A möchte natürlich nicht die Behandlungskosten die von der PKV lt. Vertrag gezahlt werden müssen einfach so „verwirken“…
Ab wann gilt die Kostenübernahme der PKV als verbindlich…?
ich hoffe ich habe mich halbwegs ausgedrückt.
Gruß
Fronk