Wechsel in die PKV rechtens?

Folgender Fall:

Max Mustermann macht sich selbstständig und übernimmt eine Kfz-Werkstatt eines Kollegen am 01.01.2013. Dazu nimmt er einen Kredit bei seiner Hausbank auf und kauft die seit 10 Jahren bestehende Werkstatt mit 3 Mitarbeitern.
Der pfiffige Bankberater verweist ihn an einen Kollegen und empfiehlt ihm, dass er sich doch privat versichern könnte, was später auch reibungslos funktioniert.
Keiner erkundigt sich nach seinem Einkommen. Die Tatsache, dass er sich selbstständig macht und eine Praxis übernimmt, reicht hier dem Versicherungsfachmann aus.

Frage:

=> Muss in diesem Fall nicht eruiert werden, ob Max Mustermann überhaupt soviel verdient, dass er sich privat versichern kann?
=> Hat über den Verdienst kein Nachweis zu erfolgen?
=> Verlässliche Zahlen liegen (bis auf die Bilanz des ehemaligen Kfz-Meisters, der die Werkstatt bis dato leitete) zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht vor.

Vielen Dank und einen schönen restlichen Ostermontag!

Keiner erkundigt sich nach seinem Einkommen. Die Tatsache,
dass er sich selbstständig macht und eine Praxis übernimmt,
reicht hier dem Versicherungsfachmann aus.

Frage:

=> Muss in diesem Fall nicht eruiert werden, ob Max Mustermann
überhaupt soviel verdient, dass er sich privat versichern
kann?

Nein. Die GKV ist dahingehend ja auch nicht besser - macht man 10 Euro Gewinn im Monat, zahlt man dennoch GKV-Beiträge für 3.937,50 Euro Gewinn (auf Antrag „nur“ 2.021,25 Euro).

=> Hat über den Verdienst kein Nachweis zu erfolgen?

Eher nicht, aber die Zahl dürfte ohnehin auf dem Antrag stehen, der unterschrieben (und damit versichert) sein dürfte.

=> Verlässliche Zahlen liegen (bis auf die Bilanz des
ehemaligen Kfz-Meisters, der die Werkstatt bis dato leitete)
zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht vor.

Nur wenige Selbstständige wissen vorher, was sie hinterher verdient haben.

Hallo,

Selbständigkeit reicht als alleiniges Kriterium aus, um sich privat Kranken zu versichern

Folgender Fall:
Max Mustermann macht sich selbstständig und übernimmt eine Kfz-Werkstatt eines Kollegen am 01.01.2013. Dazu nimmt er einen Kredit bei seiner Hausbank auf und kauft die seit 10 Jahren bestehende Werkstatt mit 3 Mitarbeitern.
Der pfiffige Bankberater verweist ihn an einen Kollegen und empfiehlt ihm, dass er sich doch privat versichern könnte, was
später auch reibungslos funktioniert.
Keiner erkundigt sich nach seinem Einkommen. Die Tatsache,dass er sich selbstständig macht und eine Praxis übernimmt,reicht hier dem Versicherungsfachmann aus.
Frage:
=> Muss in diesem Fall nicht eruiert werden, ob Max Mustermann überhaupt soviel verdient, dass er sich privat versichern
kann?
=> Hat über den Verdienst kein Nachweis zu erfolgen?
=> Verlässliche Zahlen liegen (bis auf die Bilanz des ehemaligen Kfz-Meisters, der die Werkstatt bis dato leitete)zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht vor.
Vielen Dank und einen schönen restlichen Ostermontag!

Hallo
nun allein die Tatsache, dass „das alles reibungslos abgewickelt“ wurde, verdichtet meine Befürchtungen. Trotz Basel3 (Bankkreditvergabe)http://www.msg-gillardon.de/presse-publikationen/pre… scheint das ja doch zu gehen, und auch den Versicherungen ists anscheinend egal. Ich denke, dass am Schluß "die Zeche"vom Kredit- und Versicherungsnehmer zu zahlen ist. Toll, viele neue Sklaven, wie einst im alten Rom.

Es könnte die Haltung hinter stecken, wenn einer unterschreibt, muß er ja wissen, dass er dafür wegen seiner Unterschrift völlig haftet. Die vielen Privatinsolvenzen http://www.aktien-blog.de/node/24 + http://www.buergel.de/presse/studien-analysen/501-sc… und Schuldnerberatungen [http://www.zeit.de/2009/29/F-Mediatoren(statt](http://www.zeit.de/2009/29/F-Mediatoren(statt) Vermögensberatungen) scheinen dies schon zu bestätigen.
… Wichtiger Hinweis und Bitte:
Ich hätte grosses Interesse an einer abschließenden Rückmeldung, wie sich das rechtlich „offiziell“ und inoffiziell" derzeit wirklich bei uns in Deutschland verhält. Bitte geben Sie mir Rückmeldung, sobald Ihnen definitiv und recht abschließend zu Ihrem Fall die Sach-und Rechtslage klar erscheint. Vielen Dank.
P.S:
Alleine dass in diesem Feld soviel Geheimniskrämerei stattfindet (weil selbst ausgewiesene und tätige Experten in diesem Bereich,so gut wie nichts verwertbar und Belastbares rauslassen an Infos,lässt mich Böses erahnen.)

Also als erstes mal ist man wenn man sich selbstständig macht, unabhängig vom Einkommen, nicht mehr gesetzlich versichert, sonder man müsste sich freiwillig in der gesetzlichen Versicherung versichern oder eben bei einer privaten Versicherung! Natürlich sollte ein Versicherungsvertreter nachfragen wie viel Geld denn für eine KV da ist damit man den Tarif entsprechend wählen kann, aber der Kunde sollte vorm unterschreiben auch sehen wie hoch die montalichen Beiträge sind.
Ein Einkommensnachweiss ist nur erforderlich wenn man sich auf Grund von einem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze privat versichern möchte…

mfg

Hallo, soweit ich weiß steht es Jedem frei sich privat zu versichern. Ab einem bestimmten Gehalt muss man das sogar (zB mein Mann, er verdiente zuviel und flog daher aus der Pflichtversicherung heraus und ist nun in derselben Krankenkasse ist aber dort nun privatversichert und er wollte es zB nicht !)
Es ist nur so dass wen die normalen Krankenkassen nicht zurücknehmen müssen falls es mal anders kommt und dass ist das bescheiden…
Informiere dich einfach bei deiner Kasse und lass dich vernünftig beraten.
Schönen Ostermontag noch

Bin kein Krankenversicherungsfachmann,
aber mir scheint der Wechsel ist prinzipiell möglich.

Selbstständige können sich privat krankenversichern,
hier wird der Beitrag abhängig vom Risiko berechnet, d.h. vom Eintrittsalter, von Vorerkrankungen.

Selbstständige können sich jedoch auch gesetzlich krankenversichern, dann hängt der Beitrag von der Höhe des Einkommens ab, weil die Krankheitskosten grundsätzlich auf die Versichterngemeinschaft verteilt werden.

In der Privatversicherung passiert das zwar auch, allerdings wird zuerst darauf geachtet, dass sich jeder mit seinen quasi selbst versichert, die Versichertengemeinschaft ist dann zum Ausgleich der zufälligen Schwankungen da.

Guten Tag Dr.h.c.Sustentaculum,

Ihre Anfrage fällt in keines meiner Fachgebiete. Ich denke Ihnen ist weder mit Spekulationen noch mit Halbwissen geholfen, daher enthalte ich mich einer Einschätzung.

Auch Ihnen einen schönen restlichen Ostermontag!

Viele Grüße von Pippilotta

Sehr fair, vielen Dank!
Eine gute Nacht!

Hallo, Herr Dr.h.c.Sustentaculum,

so ganz ist mir ja nicht klar, worauf Sie bezüglich Ihrer Fragen hinaus wollen. Sie meinen evtl., daß der Berater nicht sorgfältig die Ausgangssituation in Betracht gezogen hat?

Als Selbständiger, auch neu, kann man sich in jedem Fall privat versichern. Das Einkommen spielt dabei in der Tat keine Rolle. Nur Angestellte müssen über der Versicherungspflicht- grenze liegen. Eine Problematik, ob das rechtens ist, erkenne ich daher nicht. Ich würde natürlich empfehlen, in Betracht zu ziehen, ob der Betreffende vom Alter, Gesundheitzustand, Familienstand wohl in der GKV richtig aufgehoben ist.

Möglicherweise ist die GKV für ihn günstiger dran. Ob er als Selbständiger überleben kann, ist ebenfalls eine sinnvolle Überlegung. Bei einer laufenden Werkstatt mit 3 Mitarbeitern erscheint mir das nicht wirklich problematisch.

Nein, das Einkommen ist niemanden nachzuweisen. Einzig im Zusammenhang mit einer Absicherung von Tagegeld interessiert das den Versicherer. Selbstverständlich erwartet der Versicherer, daß man keinen Antrag schreibt, wenn das Bestehen einer PKV keinen Sinn machen würde.

Beantwortet das Ihre Fragen?

Weitere Info`s zum Thema gibts hier: http://www.pkv-netz.com/aktuell.htm

Versicherungskaufmann
PKV-Spezialist Michael Rischer
home: www.pkv-netz.com

Hallo,
das Einkommen ist beim Status „Angestellter“ relevant, soweit wir nicht von Scheinselbstständigkeit oder Minijobs oder sowas reden. Also erübrigen sich die Fragen,
viele Grüße
Andreas

Laut Gesetzgeber kann sich jeder ab Januar 2013 privat versichern, der es nachweislich über ein jährliches Mindesteinkommen von 50.850 EUR schafft.
Ein Nachweis muß aber vorliegen.