Hallo, Sonnenblume,
Meine Tochter geht in die 8. Klasse Realschule
Nun ist die Frage wie geht das mit
dem Wechsel auf das Gymnasium?
Sie meint das geht, aber ich
bin mir da garnicht so sicher.
und den Klassenlehrer / den Schulleiter habt Ihr nicht gefragt?
Kennt sich da jemand aus?
§ 46 (8) des Schulgesetzes besagt:
In der Sekundarstufe I prüft die Schule gemäß § 13 Abs. 3 und nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung im Rahmen der jährlichen Versetzungsentscheidung, ob den Eltern leistungsstarker Schülerinnen und Schüler der Hauptschule der Wechsel ihres Kindes zur Realschule oder zum Gymnasium und den Eltern leistungsstarker Schülerinnen und Schüler der Realschule der Wechsel ihres Kindes zum Gymnasium zu empfehlen ist.
Aus § 13 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I:
_(3) Ab Klasse 7 soll eine Schülerin oder ein Schüler die Schulform in der Regel nur noch auf Antrag der Eltern wechseln; § 47 Abs. 1 Nr. 3 SchulG bleibt unberührt. Bis zum Ende der Klasse 8 können die Eltern bei der bisher besuchten Schule den Wechsel der Schulform zum Beginn des nächsten Schuljahres beantragen. Die Versetzungskonferenz der abgebenden Schule entscheidet, ob die Schülerin oder der Schüler für die gewünschte Schulform geeignet ist, und in welcher Klasse die Schullaufbahn dort fortgesetzt werden kann.
(4) Erreicht eine Schülerin oder ein Schüler der Hauptschule oder der Realschule bei der Versetzung in den Fächern mit Klassenarbeiten einen Notendurchschnitt von 2,0, berät die Schule die Eltern nach Maßgabe des § 46 Abs. 8 SchulG im Hinblick auf einen Wechsel der Schulform.
(5) Für den Wechsel zum Gymnasium oder in die Klassen 8 und 9 des Gymnasiums in der Aufbauform ist über Absatz 2 (jetzt: Abs. 3) hinaus die Teilnahme am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache ab Klasse 6 erforderlich._
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APO…
Ich würde mich umgehend um einen Termin beim Schulleiter (möglichst zusammen mit dem Klassleiter) bemühen - der hat alle Gesetze und Veordnungen vorliegen und kann Euch detailliert erläutern, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wechsel für Eure Tochter möglich (und empfehlenswert) ist.
Gruß
Kreszenz