Wechsel in eine höhere schulform

Hallo,

wie kann man in eine höhere Schulform wechseln?
Meine Tochter geht in die 8. Klasse Realschule und hat eigentlich die ganzen Jahre immer einen Durchnitt von 1,8 bis 1,9 das letzte Zeugnis war sogar 1,7! ich finde das sehr gut… Jetzt da die Berufsziele etwas klarer werden hat sie sich dazu enstschlossen Abitur zu machen um danach ein Studium auf Lehramt zu beginnen. Nun ist die Frage wie geht das mit dem Wechsel auf das Gymnasium? Sie meint das geht, aber ich bin mir da garnicht so sicher. Damals wurde uns gesagt das ein wechsel nach der 6. Klasse in eine höhere SChulform erst wieder nach dem Abschluss möglich ist. Kennt sich da jemand aus? Bis jetzt konnte ich nur was über Wechsel in eine niedrigere Schulform lesen. Danke schon mal für die evtl. Antworten.

Sonnenblume 1311

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Ach so, wir wohnen in NRW…

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Hallo, Sonnenblume,

Meine Tochter geht in die 8. Klasse Realschule

Nun ist die Frage wie geht das mit
dem Wechsel auf das Gymnasium?

Sie meint das geht, aber ich
bin mir da garnicht so sicher.

und den Klassenlehrer / den Schulleiter habt Ihr nicht gefragt?

Kennt sich da jemand aus?

§ 46 (8) des Schulgesetzes besagt:

In der Sekundarstufe I prüft die Schule gemäß § 13 Abs. 3 und nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung im Rahmen der jährlichen Versetzungsentscheidung, ob den Eltern leistungsstarker Schülerinnen und Schüler der Hauptschule der Wechsel ihres Kindes zur Realschule oder zum Gymnasium und den Eltern leistungsstarker Schülerinnen und Schüler der Realschule der Wechsel ihres Kindes zum Gymnasium zu empfehlen ist.

Aus § 13 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I:

_(3) Ab Klasse 7 soll eine Schülerin oder ein Schüler die Schulform in der Regel nur noch auf Antrag der Eltern wechseln; § 47 Abs. 1 Nr. 3 SchulG bleibt unberührt. Bis zum Ende der Klasse 8 können die Eltern bei der bisher besuchten Schule den Wechsel der Schulform zum Beginn des nächsten Schuljahres beantragen. Die Versetzungskonferenz der abgebenden Schule entscheidet, ob die Schülerin oder der Schüler für die gewünschte Schulform geeignet ist, und in welcher Klasse die Schullaufbahn dort fortgesetzt werden kann.

(4) Erreicht eine Schülerin oder ein Schüler der Hauptschule oder der Realschule bei der Versetzung in den Fächern mit Klassenarbeiten einen Notendurchschnitt von 2,0, berät die Schule die Eltern nach Maßgabe des § 46 Abs. 8 SchulG im Hinblick auf einen Wechsel der Schulform.

(5) Für den Wechsel zum Gymnasium oder in die Klassen 8 und 9 des Gymnasiums in der Aufbauform ist über Absatz 2 (jetzt: Abs. 3) hinaus die Teilnahme am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache ab Klasse 6 erforderlich._

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APO…

Ich würde mich umgehend um einen Termin beim Schulleiter (möglichst zusammen mit dem Klassleiter) bemühen - der hat alle Gesetze und Veordnungen vorliegen und kann Euch detailliert erläutern, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wechsel für Eure Tochter möglich (und empfehlenswert) ist.

Gruß
Kreszenz

Hallo,
sofern der Wechsel z.Zt. an der fehlenden 2. Fremdsprache scheitert, gibt es ja auch noch die Möglichkeit, nach der 10 Klasse an die Fachgymnasien zu wechseln. Dort gibt es dann die Möglichkeit, die 2. Fremdsprache nachzuholen.

Hallo,

ja danke. Hatte heute ein gespräch mit der Lehrerin und wir werden nach der 10 Klasse auf das Gymnasium wechseln.

Grüße
Sonnenblume1311