Wechsel in gesetzliche KK mit Elterngeld Plus

Hallo, ich bin privat krankenversichert und fange nächsten Monat wieder in Elternzeit an zu arbeiten, dabei beziehe ich dann Elterngeld Plus. Mein Einkommen wird unter die Jahreseinkommensgrenze für privat Versicherte fallen. Nun meine Frage: kann ich nun schon in die gesetzliche KK wechseln, auch wenn ich noch ein paar Monate Elterngeld Plus zusätzlich zum Einkommen beziehe? Oder geht das erst, wenn ich kein Elterngeld mehr bekomme?

Hallo,

der Wechsel in die GKV ist erst nach der Elternzeit möglich und auch nur dann, wenn das Einkommen anschließend (z.B. durch Teilzeit) unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Gruß
C.

Hallo,

wenn man bisher in Elternzeit nicht gearbeitet hat, wird man bei Aufnahme der Beschäftigung krankenversicherungspflichtig. Wichtig ist, dass der voraussichtliche Bruttoverdienst für die nächsten 12 Monate unter der jährlichen Versicherungspflichtgrenze liegt. Man wechselt dann ab Beschäftigungsbeginn in die gesetzliche Krankenversicherung. Die Krankenkasse kann man sich aussuchen.

Wenn man das nicht möchte, kann man sich nach § 8 SGB V von der Krankenversicherungspflicht in der Elternzeit befreien lassen.

Gruß
RHW

Hallo, das stimmt so nicht. es tritt sofort Versicherungspflicht in der GKV ein, wenn nicht bereits ein Überschreiten der JAEG feststeht. Das Elterngeld zählt nicht zum Einkommen im Sinne der Sozialversicherung.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

auf welcher gesetzlichen Basis wäre das denn so? Ich habe das anders in Erinnerung und sehe mich durch diese Ausführungen bestätigt:

(zweite Antwort des Anwalts)

Ich kann natürlich nicht ausschließen, daß meine Kenntnisse genauso veraltet sind wie die Ausführungen des Rechtsanwaltes, aber dann wüßte ich schon gerne, wo die Neuregelung nachzulesen ist.

Gruß
C.

Hallo,

der Anwalt behandelt doch eine ganz andere Konstellation. In dem Fall sollte der GKV alleine wegen der Elternzeit beigetreten werden. Das klappt auch nicht.

In der hier vorliegenden Frage wird aber während der Elternzeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen.

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