Wechsel Kfz-Versicherung SF-Klasse

Ich war von 2008 bis Ende 2010 bei de DEVK versichert. Seit 2011 bin bei einer neuen Versicherung. Die neue Verischerung stuft mich jedoch nur mit SF 2 ein, da meine Vorversicherung mich mit SF 1 gemeldet hat.

Ich hatte bei der DEVK diesen Junge-Leute-Tarif. Im Jahr 2010 hatte ich die SF 3 und wäre dann somit im Jahr 2011 in der SF 4 gewesen, aber die melden bei meiner neuen Versicherung nur die SF 1 für 2010.

Laut der DEVK würde der Junge-Leute-Tarif bei Wechsel wegfallen und somit hätte ich im Jahr 2008 die SF 0, in 2009 SF 1/2 und in 2010 die SF 1.

Ich hatte aber in 2008 die SF 1, in 2009 die SF 2 und in 2010 die SF 3.

Kann mir da mal einer weiterhelfen? Ich kann mir nicht vorstellen das das so stimmt. Können das wirklich so machen? Und kann ich da jetzt irgendwas machen?

MfG

Saku0407

Hallo Saku0407,

bei der DEVK hast du eine Sondereinstufung bekommen, die wegfällt, sobald du die Versicherer wechselst. Das findet sich in den Bedingungsweken AKB/TB wieder.

Beste Grüße

Wenn Sie volle drei Jahre unfallfrei bei der DEVK versichert gewesen sind müsste es normaler Weise die SF 3 sein. Ich gehe aber davon aus, dass Sie das erste Jahr nicht komplett bei der DEVK versichert waren und dann wird dies so stimmen.

Es wird leider so sein, da es sich bei dem Junge Leute Tarif um einen speziellen Tarif der DEVK handelt. Somit hat man bei einem anderen Versicherer keinen Anspruch auf die gleiche Schadensfreiheitsklasse.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo Saku,

das ist leider absolut korrekt. Ein Versicherer muss seine Sondereinstufung nicht weitergeben, dass bedeutet, dass Sie maximal den SFR bekommen, den Sie auch wirklich erfahren haben.

Je nach dem wer Ihre neue Versicherung ist, können Sie prüfen lassen, ob die Übernahme einer Sondereinstufung vom Vorversicherer möglich ist.

Die ERGO Versicherungsgruppe zum Beispiel übernimmt in Einzelfällen bis zu SF 4 vom Vorversicherer, während die Versicherungskammer Bayern zum Beispiel nahezu überhaupt keine Sondereinstufungen übernimmt.

Freundliche Grüße

Hallo,
es ist leider bei einige Gesellschaften so wie beschrieben haben, das sind immer sonderrabatte, d.h bei wechsel der Gesellschaft so eingestufft werden wie wenn Sie neu angefangen hätten.

siehe Allgemeine Vertragsbediengungen dort muss es stehen. wenn nicht kann man die DEVK klagen.

Gruss
Daniel