Hallo Ignaz,
die JAEG (Jahres-Arbeitsentgeltgrenze) für 2013 beträgt 52.200, für bereits PKV-Versicherte (Altbestand) beträgt diese Grenze 47.250 Euro, alles aufs Kalenderjahr gerechnet. Sind Sie mit Ihren Einkommen incl Urlaubs- und Weihnachtsgeld und ständig wiederkehrenden Einnahmen (z.b pauschale Überstundenvergütung)darunter sind Sie in der GKV Pflichtversichert, eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist hier nicht möglich.
Die JAEG-Grenzen werdem jedes Jahr neu festgelegt und erhöhen sich normalerweise jedes Jahr.
Verdienen Sie die oben genannten Grenzen oder mehr wären Sie freiwilliges Mitglied in der GKV, wenn die GKV Sie aufnimmt, denn mit 55 jahren ist normalerweise der Umstieg in die GKV dann nicht mehr möglich. Ihre Altersrückstellung bei der PKV, die langsam und ständig aufgebaut wurde, sind wenn Sie in die GKV uumsteigen-verloren und werden dann den verbliebenen Versicherten in Ihrer PKV angerechnet, was locker 20 TSD Euro ausmachen kann, also gut überlegen. Die beiträge bei der PKV liegen, wenn Sie gut verdienen derzeit bei ca. 600 Euro monatlich und wird auch jährlich durch die Anhebung der beitragsbemessungsgrenze auch jedes jahr teurer bei erheblich schlechteren Leistungen und vielen Zuzahlungen, das sind Sie als PKV-Versicherter nicht gewohnt. Also Taschenrechner raus und durchkalkulieren.
MfG -Leo!
Im Ruhestand wird genau so unterschieden, wobei natürlich wie jetzt auch schon sonstige Einnahmen wie z.B. aus Vermietung oder Verpachtung usw.