Wechsel PVK -> gesetzliche

Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage zum Wechsel von einer privaten Krankenkasse zu einer gesetzlichen.
Mir ist klar, dass es da strenge Vorgaben gibt, wann so ein Wechsel gestattet ist. Aber ich habe gehört, dass man sich ohne Probleme bei einer privaten Krankenkasse anmelden kann, ohne dass geprüft wird, ob die Voraussetzungen für einen Wechsel auch wirklich erfüllt sind. Das macht ja auch Sinn, wenn ich z.B. gerade meinen Job verloren habe und dadurch das Einkommen ab sofort drastisch reduziert ist.
Aber was ich mich frage ist, wer prüft denn später, ob die Voraussetzung für den Wechsel erfüllt ist. Geht das von der PVK aus oder prüft das die neue gesetzliche Krankenkasse? Und was passiert, wenn sich (z.B. nach einem Jahr) herausstellt, dass die Voraussetzung für einen Wechsel nicht erfüllt wurde? Welche Konsequenzen hätte das?

Danke und Gruß,
Mick

Hallo,
du schreibst etwas missverständlich.
Die Überschrift nach geht es um den Wechsel von der PKV in die GKV. Dann schreibst aber, dass man sich bei einer „privaten Krankenkasse“ anmelden kann, ohne dass eine Prüfung über die Wechselvoraussetzungen stattfindet - was denn nun ?.
Also versuche ich es mal so, wie du es eventuell wirklich gemeint haben könntest.
Also, ein Wechsel von einer PKV in eine GKV-Kasse ist abhängig von drei Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

  1. Eintritt von Krankenversicherungspflicht
    und
  2. Alter unter 55 Jahren, wenn schon länger in PKV versichert gewesen
    oder
  3. keine Einkünfte über 485,00 € mtl. und Anspruch auf Familienversicherung in der GKV

Die Prüfung, ob Krankenversicherungspflicht eintritt, obliegt bei Arbeitnehmern zunächst dem Arbeitgeber, der durch seine Meldung an die Krankenkasse dieser bescheinigt, dass Kranken- und Pflegeversicherungspflicht vorliegt. Wenn die Krankenkasse Zweifel hat, kann sie das nachprüfen oder ggf. auch eine Sofortbetriebsprüfung durch die Rentenversicherung veranlassen.

In allen anderen Fällen prüft die Krankenkasse direkt, ob eine Aufnahmepflicht besteht.

Wurde durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz eine Mitgliedschaft gesetzeswidrig hergestellt, kann diese storniert werden, kommt aber auch auf die Fallumstände an.
Gruss
Czauderna

1 Like

Danke für die Antwort und Entschuldigung für den Fehler. Es sollte natürlich heißen „…dass man sich ohne Probleme bei einer GESETZLICHEN Krankenkasse anmelden kann, …“

Ich bin krankenversicherungspflichtig und unter 55 Jahren alt. Damit wäre ja Punkt 1 und 2 aus Deiner Antwort erfüllt. Dürfte ich damit ohne Weiteres in eine GKV wechseln? Unabhängig vom Jahresgehalt?

Hallo,
dürfen? - du musst sogar. Wenn dein Arbeitgeber Krankenversicherungspflicht feststellt, muss er dich anmelden bei einer Krankenkasse deiner Wahl . Für eine Krankenversicherungspflicht spielt natürlich das Jahresentgelt (JAE) die entscheidende Rolle.
Gruss
Czauderna