Wechsel / Scheck-Wechsel-Verfahren

Unterschied der Begrifflichkeiten
Wechselkredit - Diskontkredit - Avalkredit

Im Internet steht so viel, und so viel unterschiedliches, bin total verwirrt

Und vor allem: Beim Scheck-Wechsel-Verfahren:
Ich verstehe den Sinn nicht: Also der Waren-Abnehmer bekommt ja den Betrag des Wechsels von seiner Bank gutgeschrieben. Und muss es dann wieder zurückzahlen.
Aber mit dem Geld bezahlt er die Ware ja noch nicht, wozu bekommt er dann das Geld?
Ist es also ein Kredit, der aber eigentlich nicht zur Bezahlung der Ware dient, sondern zu beliebeigen Zwecken?
Und was passiert, falls der Abnehmer den Betrag nicht an seine Bank zurückzahlen kann? Ist das dann das Problem seiner Bank, oder muss der Lieferant dann der Bank das Geld bezahlen??

Hilfe :frowning:

Viele Grüße

also mal ganz einfach dargestellt:
Du kaufst Ware und kannst monemtan nicht bezahlen
Dein Lieferant akzeptiert von Dir einen Wechsel als Zahlungsversprechen das Du in 3 Monaten bezahlen willst.
Diesen Wechsel reicht er bei seiner Bank ein und bekommt dann die Summe gutgeschrieben.Also ein Kreditgeschäft zwischen Dir und dem Lieferanten.
Anderseits auch ein Kreditgeschäft zwischen Bank und Lieferanten.Wechsel haben heute keine Bedeutung mehr.
Kaum ein Unterschied zwischen Wechselkredit-Diskontkredit-Avalkredit nur andere Bezeichnungen für ein und das selbe.
Ansonsten kannst Du die komplexen Verhältnisse des Wechselgeschäftes unter Wikipedia studieren.
Wechsel ist eine Urkunde mit der bei Nichterfüllung
sofort eine Urkundenklage auf Zahlung gestellt werden kann, unabhänig von der Erbringung einer korrekten Leistung.
Gruß Jürgen

Unterschied der Begrifflichkeiten
Wechselkredit - Diskontkredit - Avalkredit

Im Internet steht so viel, und so viel unterschiedliches, bin
total verwirrt

Und vor allem: Beim Scheck-Wechsel-Verfahren:
Ich verstehe den Sinn nicht: Also der Waren-Abnehmer bekommt
ja den Betrag des Wechsels von seiner Bank gutgeschrieben. Und
muss es dann wieder zurückzahlen.
Aber mit dem Geld bezahlt er die Ware ja noch nicht, wozu
bekommt er dann das Geld?
Ist es also ein Kredit, der aber eigentlich nicht zur
Bezahlung der Ware dient, sondern zu beliebeigen Zwecken?
Und was passiert, falls der Abnehmer den Betrag nicht an seine
Bank zurückzahlen kann? Ist das dann das Problem seiner Bank,
oder muss der Lieferant dann der Bank das Geld bezahlen??

Hilfe :frowning:

Viele Grüße

Hier ist das Verfahren sehr gut beschrieben:

http://de.wikipedia.org/wiki/Scheck-Wechsel-Verfahren

MfG
CKH

Hallo,

da lassen Sie sich besser von einer Bank beraten. Da kann ich Ihnen keine korrekte Antwort geben.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Das Wechselrecht ist zwar auch nicht meine Stärke, aber hier geht es - glaube ich - um Folgendes:
Der Käufer gibt der Bank den Wechsel als Bezogener und erhält dafür einen Diskontkredtit (auf die Dauer der Wechsellaufzeit) und muß somit die Ware erst später bezahlen. Er hat somit ein Zahlungsziel.
Der Diskontkredit ist nicht beliebig verwendbar, denn die Bank deckt damit den ausgestellten Scheck.
Einen Wechsel nicht zu bezahlen und zum Protest gehen zu lassen, überlegt sich jeder halbwegs ordentliche Kaufmann aufgrund der Folgen 3x (solange es nur irgendwie geht) und wenn nicht, dann haftet der Aussteller. Die Bank hat also damit eine zusätzliche Sicherheit.
Diese Methode hat für alle 3 Beteiligten einen Vorteil:
1)Für den Wechselnehmer/Bezogenen (in diesem Fall die Bank) eine zusätzliche Sicherheit
2)Für den Lieferanten - er hat sofort sein Geld zur Verfügung (gegenüber den vielfach üblichen Lieferantenkrediten bzw. Zahlungszielen) und
3)Für den Käufer - der durch den Wechsel (und letztendlich durch den Aussteller) gedeckte Diskontkredit läuft meist zusätzlich neben einem eventuell vorhandenen oder voll ausgenützten Überziehungsrahmen ohne diesen zu belasten.
Das Ganze ist also eine Art Lieferantenkredit und der Lieferant hat trotzdem sein Geld sofort.
Es profitieren somit alle 3 Beteiligten.
Siehe auch unter nachstehendem Link

http://de.wikipedia.org/wiki/Scheck-Wechsel-Verfahren

Ich hoffe, mich einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben und
liebe Grüße aus Wien
Amazonas

So viel ich weiss, kann ein Käufer mit einem Wechsel
die Ware bezahlen. Ist dieser fällig, wird er vom Verkäufer vorgelegt und muss ausgelöst werden (wie bei einem Kredit die fällige Rückzahlung).
Der Käufer hat mit Einverständnis des Verkäufers noch die Möglichkeit einer Verlängerung. Oder aber er bezahlt die Wechselsumme.

Der Verkäufer kann allerdings - bei entsprechender Bonität des Käufers - den Wechsel bei seiner Bank einreichen und sich das Geld gutschreiben lassen. Dann legt die Bank den Wechsel beim Käufer vor.

Beste Grüsse

Ihr Jo Vorstadt

AktivCoach und Strategie-Experte

Groß-Mönchhof 2
50129 Bergheim

www.aktivcoach.eu
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Skype: aktivcoach
Gründungsmitglied www.aktivcoach.erfolg.com
NEU: www.gratiskurs.aktivcoach.eu und www.aktiv-impuls.com

…da kann ich leider nicht weiter helfen,
ich bin Experte für Unternehmens-Finanzierungen.

Beste Grüsse

Ihr Jo Vorstadt

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