Unser Verein hat zum Wechsel der Mitgliedsart (passiv, aktiv) weder in der Satzung noch in der Beitragsordnung etwas geregelt. Es ist nur der Eintritt und der Austritt geregelt.
Hintergrund:
Aktive Mitglieder haben einen anderen Mitgliedsbeitrag als passive. Die Mitgliedsbeiträge wurden durch die Mitgliederversammlung rückwirkend zum 01.01.2016 erhöht und die Zahlweise auf eine jährliche Zahlung geändert.
- Kann ein aktives Mitglied nun auch rückwirkend von der aktiven zur passiven Mitgliedschaft ändern?
- Ist es möglich zum Bekanntwerden der neuen Beitragsordnung von aktiver zu passiver Mitgliedschaft zu wechseln?
- Sind die Beiträge jeweils anteilig zu zahlen?
Vielen Dank für eure Unterstützung.