Wechsel von aktiver zu passiver Mitgliedschaft im Verein?

Unser Verein hat zum Wechsel der Mitgliedsart (passiv, aktiv) weder in der Satzung noch in der Beitragsordnung etwas geregelt. Es ist nur der Eintritt und der Austritt geregelt.
Hintergrund:
Aktive Mitglieder haben einen anderen Mitgliedsbeitrag als passive. Die Mitgliedsbeiträge wurden durch die Mitgliederversammlung rückwirkend zum 01.01.2016 erhöht und die Zahlweise auf eine jährliche Zahlung geändert.

  1. Kann ein aktives Mitglied nun auch rückwirkend von der aktiven zur passiven Mitgliedschaft ändern?
  2. Ist es möglich zum Bekanntwerden der neuen Beitragsordnung von aktiver zu passiver Mitgliedschaft zu wechseln?
  3. Sind die Beiträge jeweils anteilig zu zahlen?

Vielen Dank für eure Unterstützung.

Hi,

das würde ich Euren Vereinsvorstand fragen!
Wir kennen weder die Satzung noch das Ziel des Vereins, gemeinnützig oder nicht usw…

lg,
vordprefect

Der Vereinsvorstand ist sich nicht sicher, deshalb die Frage hier.
In welcher Weise spielt die Gemeinnützigkeit eine Rolle?
Und zum Wechsel ist wie bereits erwähnt nicht in der Satzung festgehalten.

Diese Antwort war leider nicht hilfreich.

Na wenn es nicht in der Satzung geregelt ist, dann entscheidet es eben der Vorstand. Und wenn es häufiger Querelen deswegen gibt, dann wird halt auf der nächsten Jahreshauptversammlung die Satzung geändert und ein Passus dazu aufgenommen.

Moin,

hinter der aktiven Mitgliedschaft steht meist die Meldung an einen übergeordneten Verband, der zB die Gruppenversicherung abschließt - passive Mitglieder brauchen ihre Knochen nicht zu versichern.

Damit kann zumindest 1. beantwortet werden - wenn die Meldung draußen ist, geht nichts mehr.

Punkt 2 entscheidet der Vorstand, falls es die Satzung nicht hergibt.

zu 3.: Statuswechsel sind meist nur zum Jahresende vorgesehen. Bei uns zB gilt die Beitragszahlung fürs ganze Jahr - wer unterjährig stirbt, dessen Erben haben Pech gehabt.

Gruß Ralf

Dann entscheidet es eben der Vorstand ist keine hilfreiche Antwort. Die Frage ist: „Wie sieht es rechtlich aus?“
Ein hilfreiche Antwort wäre: Der Vorstand darf auf Grundlage von von §xyz BGB oder oder darüber entscheiden. Oder er darf eben nicht und muss den Wünschen der Mitglieder entsprechen, weil dazu nichts geregelt ist.
Die nächste Hauptversammlung kann das aktuelle Problem nicht lösen, da es eben aus der aktuellen Mitgliederversammlung resultiert. Diese Antwort ist leider nicht hilfreich.

Zu Punkt 1 ist korrekt, dass Meldungen an den übergeordneten Verband gehen. Das sind aber rechtliche Bindungen zwischen dem Verein und dem übergeordneten Verband und nicht zwischen den Mitglied und dem Verein. Somit ist Punkt 1 nicht geklärt.
Zu Punkt 2: Wo ist das geregelt, dass der Vorstand darüber entscheiden darf? Darf er?

Zu Punkt 3: Ja, meistens gibt es dazu in Satzungen eine Regelung und dann ist es so wie vorgeschrieben. Nur gibt es diesbezüglich bei uns keine Regelung dazu, woraus sich meine Frage ergibt.

Leider nicht hilfreich.

Nun, ich finde die Antworten schon hilfreich. Viele Punkte kann ein Verein innerhalb entweder mit Vorstandsbeschluss oder Jahreshauptversammlung ändern.
Falls dir das nicht genügt, kannst du dich gern durchs BGB wühlen, ab § 21.
Oder falls ihr euch so unsicher seid, beauftragt einen Rechtsanwalt, dem ihr genau schildern könnt, was ihr wollt.

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