Hallo,
ich bin neu hier und habe unendlich viele Fragen wo ich im Internet leider nicht fündig geworden bin. Ich erhoffe mir hier Hilfe, ich habe es schon fast aufgegeben, aber vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen.
Sachverhalt zur Person:
gesetzliche Betreuerin seit 07.02.2022 (Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge)
Zwangsunterbringung vollstationär vom 15.11.2021 bis 14.04.2022 (Zwangsunterbringung sollte am 17.04.2022 auslaufen)
bis ALG 2 Bezug Jobcenter SGB 2 bis 14.04.2022
Unterbringung nach § 126 a StPO (Unterbringung wenn man im Verdacht steht eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen zu haben) vom 14.04.2022 bis 21.09.2022 vollstationär in einem forensisch psychiatrischen Krankenhaus
mit der Annahme einer Unterbringung nach § 63 StGB (Unterbringung wenn man im Verdacht steht Straftaten zu begehen in einem Zustand der Schuldunfähigkeit)
(Einkommen nach Psych-Landesgesetzen Taschengeld)
21.09.2022 Betreutes Wohnen eine Einrichtung für psychisch Kranke mit 24 Stunden Betreuung
Diagnose: paranoide Schizophrenie (chronisch)
Es wurde kein Gutachten erstellt, dass Rückschlüsse auf die Erwerbsfähigkeit zulässt, es wurde lediglich Eingliederungshilfe für das Betreute Wohnen beantragt, die Person hat kein Anspruch auf EU-Rente.
Fragen:
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Es soll für diese Person Grundsicherung nach dem 12 SGB beantragt werden, wie ist das möglich ohne Gutachten zur Erwerbfähigkeit, die Rentenversicherung hat doch keines erstellt, die Person ist nur schon sehr lang krank.
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Die Person möchte sehr gern wieder auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten, ist es möglich dies zutun?
Kann man wechseln von Grundsicherung nach dem 12 SGB zum 2 SGB, wenn das Betreute Wohnen beendet ist bzw. auch schon während des Betreuten Wohnens?
- Hat das vielleicht mit der Dauer Krankschreibung zutun wenn absehbar ist dass man dauerhaft erwerbsgemindet ist, man kann doch auch einfach Vollzeit arbeiten gehen trotz dass man Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, dann fällt die EU-Rente eben weg ist dies auch bei Sozialhilfe (SGB 12) möglich, dass man einfach wieder arbeiten kann und die Sozialhilfe dann wegfällt und man sich beim Jobcenter anmeldet?
Über zahlreiche Antworten wären wir mehr als happy.
Viele Grüße
Jen