Wechsel von PKV in GKV mittels Teilzeit Regelung

Hallo Zusammen,

ich arbeite momentan im Ausland und mochte zum Jahreswechsel wieder in D arbeiten.

Werde in Deutschland ca. 100.000 Euro im Jahr verdienen.

Nun würde ich gern wegen meiner Familie von der PKV (war vor der Auslandsentsendung ebenfalls in der PKV versichert) in die GKV wechseln.

Mein Arbeitgeber würde bei einer Teilzeitregelung (im Arbeitsvertrag unbefristet) mitspielen. Meine Frau ist schwanger und da will sie eh keine PKV haben.

Nun die Frage: Wie hoch darf mein Monatsgehalt/Jahresgehalt ab 01.01.2016 höchstes sein damit ich mich wieder gesetzlich versichern kann?
Habe gelesen das sich die JAEG in 2016 bei 56.250 Euro liegen soll. Ein Euro weniger bedeutet dann ich kann mich wieder gesetzlich versichern ab 01.01.?

Zusatzfrage: Jemand aus der Personalabteilung meinte das eine Bonuszahlung deren Höhe nicht garantiert ist (bemisst sich am Erfolg der Firma) nicht zum Gehalt dazu zählt. Stimmt das?
Danke

Klingt nach Sozialbetrug.

Definitiv nicht. Ich verdiene schließlich nur noch halb so viel. Wird auf allen Krankenkassenseiten als normales und legitimes Mittel gesehen.

Den Betrug bei dem man 50k drauf zahl will ich mal sehen.

Du willst dir die 50 doch als Jahresprämie zahlen lassen. Angeblich nicht im Voraus vereinbart. Klingt für mich nach Sozialbetrug.

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Hallo,

bevor Du rumpöbelst, lese erst mal den Sachverhalt richtig. Die Prämie ist nicht garantiert und abhängig vom Unternehmenserfolg.

Im Übrigen geht es hier um ganz legale Gestaltungsmöglichkeiten.

&Tschüß
Wolfgang

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Nein, mein Bonus sinkt natuerlich mit der Reduzierung. Staat 10k Bonus gib es nur noch 5k.

Ich werde tatsächlich Teilzeit arbeiten und nur noch 3 Tage die Woche aufkreuzen.

Kleine Ergänzung: Aus meiner Tätigkeit im Ausland entsteht im April/Mai eine Bonuszahlung in Höhe von ca. 30k Brutto. Ist deren Auszahlung ein Problem? Steuerlich würde ich diese Einnahmen natuerlich angeben…

Wozu? Ich bin doch anonym!

Servus,

das ist ein paar Wochen zu spät. Bis März abgerechnet zählt die Prämie zum SV- (und damit KV-)pflichtigen Entgelt des Vorjahres. Versuche, die in die „Märzklausel“ reinzukriegen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
eigentlich ganz einfach - wenn dein Arbeitgeber „mit spielt“, dann wird die Personalabteilung dir auch genau ausrechnen können, wie viel du arbeiten musst um kranken-versicherungspflichtig zu werden. Zu deiner Frage nach der Bonus-Anrechnung habe ich dir erst mal das von Tante „Google“ zu geben

http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/regelmaessiges-arbeitsentgelt-was-zaehlt-dazu_idesk_PI10413_HI5357497.html

Gruss
Czauderna

Ja, alles richtig so, wie auch Czauderna schon bestätigt hat.

Relativ neu ist noch, dass Du kein ganzes Jahr mehr warten musst, sondern theoretisch nach 1 Monat das Gehalt aufstocken und Dich freiwillig in der GKV weiterversichern kannst.

Viel Glück

Barmer

Ist das so? Ohne Arbeitgeberwechsel?
Die Personalabteilung hat irgendwas von mindestens einem Jahr gefasselt…

Ja, Personalabteilungen sind zwar die wichtigsten Akteure dabei, aber nicht immer ganz auf der Höhe. In diesem Fall spielt meine Ergänzung aber vermutlich keine Rolle, wenn Vertragsbeginn der 1.1. ist.

Viel Glück

Barmer

Servus,

einem Mitarbeiter, der mir so überdeutlich zu erkennen gibt, was er von mir hält, würde ich noch ganz andere Klopfer unterjubeln, ohne dass er es merkt.

Lies mal diesen sehr kurzen, vereinfachten Abriss zum Thema „Freiwillige KV“ durch, warte fünf Minuten und gib dann wenigstens dreißig Prozent seines Inhalts richtig wieder. Na, klappt’s?

Moral: Man erfährt gleich viel mehr, wenn man den Leuten mit ein wenig Respekt begegnet.

Schöne Grüße

MM

Ja, stimme zu!

Und du meinst, deswegen kannst du den Sozialstaat miese abzocken? Wie mies!

Bedeutet also, dass Du in dem 1. Jahr auf 45.101 € verzichtest ?
Denn anders würde es sich um Versicherungsbetrug handeln.
Außerdem - regelmäßige Zahlungen und dazu gehört auch die Bonus-Zahlung dürfte dann in 2016 auch nicht erfolgen.