Wechsel von PKV zu Krankenkasse vor Studium

Folgender Sachverhalt:
Ich bin seit 6 Jahren selbstständig Tätig und seit dieser Zeit auch privat Krankenversichert. Der monatliche Beitrag beläuft sich auf ca. 300,- € pro Monat.
Ab Oktober diesen Jahres möchte ich ein Studium anfangen. Nun gibt es von meiner Krankenversicherung ein Angebot, dass ich für die Zeit des Studiums einen Tarif bekomme, in dem ich ca. 105,- € mtl. bezahle. Der gesetzliche Einheitstarif der Krankenkassen für Studenten beträgt jedoch nur 77,90 €.

Ich würde also gern wieder in eine Krankenkasse wechseln (und da auch nach dem Studium bleiben).

Nun das Problem:
Ich kann meine selbstständige Tätigkeit auf Grund von Verträgen erst im November beenden (d.h. meine Gewerbe abmelden). Ich kann mich vor Studienbeginn also nicht erwerbslos melden und so vorab in eine Krankenkasse wechseln. Ein Wechsel der Versicherungsform ist nach Beginn des Studiums jedoch nicht mehr möglich.

Wie stell ich es am blödest an, wieder von der PKV in eine KK zu wechseln?

Hallo,

Wie stell ich es am blödest an, wieder von der PKV in eine KK
zu wechseln?

Indem man nach Aufgabe der Selbstständigkeit wieder eine bestimmte Zeit als AN tätig sein muss.
http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/pkv-rue…

Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist möglich, jedoch :sind einige Voraussetzungen dafür notwendig. Ein Wechsel von der PKV :in die GKV ist in unterschiedlichen Konstellationen möglich, vor :allem wenn sich der Berufsstatus so ändert, dass die gesetzliche :stuck_out_tongue:flichtversicherung wieder greift. Das kann z.B. in der :Krankenversicherung für alle Selbständigen gelten, die wieder :angestellt arbeiten, aber weniger als die aktuelle :Versicherungspflichtgrenze verdienen. Auch für Angestellte, deren :Einkommen wieder unter die Grenze rutscht, ist eine Rückkehr :möglich. Im Übrigen ist die Rückkehr an die Altersgrenze von 55 :Jahren gebunden.

Quelle:
http://www.1a.net/versicherung/private-krankenversic…
das wird man aber schon rausgefunden haben!

mfg

Hallo,

die geschilderten Fakten treffen das Problem nicht. Die Selbstständigkeit kann neben dem Studium ohne weiteres weiter ausgeübt werden.

Die Frage ist: Bist Du unter 30 und ist es das erste Studium ? Dann entsteht Versicherungspflicht als Student, das kostet die besagten 80 EUR, die PKV kann fristlos beendet werden.

Wenn keine Versicherungspflicht eintritt, sehe ich keine Beitrittsmöglichkeit zur GKV.

Viel Glück

Barmer

Ich weiß, war nicht die Frage, aber vergiß nicht, dass du Altersrückstellungen aufgebaut hast! Wenn du einfach kündigst und später doch mal wieder in die Private willst, wird das sehr teuer.
Evtl. über eine Anwartschaft nachdenken.

Gruß
Granini

PS: Ab 30 entfällt übrigens auch der günstige Studententarif bei der KK!!!

Indem man nach Aufgabe der Selbstständigkeit wieder eine
bestimmte Zeit als AN tätig sein muss.

Das geht ja gerade nicht, da ich aufgrund von Verträgen noch bis November tätig sein muss. Also kann ich erst im November das Gewerbe abmelden. Im Oktober beginnt jedoch schon das Studium und man muss sich vor Studium für die KK oder PKV entscheiden. Im Studium kann die Versicherungsform nicht gewechselt werden.

Ich will ja gar nicht zurück in die PKV. Daher sind die Altersrückstellungen egal.

die geschilderten Fakten treffen das Problem nicht. Die
Selbstständigkeit kann neben dem Studium ohne weiteres weiter
ausgeübt werden.

Die Selbstständigkeit soll ja aber mit Beginn des Studiums beendet und danach auch nicht wieder aufgenommen werden. Das Problem ist also, dass ich eine PKV habe die mich derzeit 300,- € im Monat kostet. Als Student könnte ich diese für 105,- € weiterführen. Der Studententarif der KKs kostet jedoch nur 77,90 €. Ich möchte also vor bzw. genau ab Studienbeginn in die KK.

Die Frage ist: Bist Du unter 30 und ist es das erste Studium ?
Dann entsteht Versicherungspflicht als Student, das kostet die
besagten 80 EUR, die PKV kann fristlos beendet werden.

Wenn keine Versicherungspflicht eintritt, sehe ich keine
Beitrittsmöglichkeit zur GKV.

Ja, ich bin unter 30 und es ist das Erststudium.

Das heißt, ich kann dann mit meiner Immatrikulationsbescheinigung zu meiner PKV gehen und diese fristlos Kündigen?
Vorher muss doch dann aber die Mitgliedschaft in einer KK bestätigt werden? Kann ich dann also schon vorab die Mitgliedschaft in einer KK beantragen?