Hallo zusammen,
nehmen wir an, Person A wechselt den Beruf und wird ab August einen Job antreten, der unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Bisher hat sie einen Beruf ausgeübt, bei dem sie sich privat krankvenversichern konnte. Rutsch Person A jetzt automatisch ab August in die gesetzlichen Versicherung oder zählt das ganze Jahr (also bis Dezember) zur Beitragsbemessungsgrenze? Dann würde sie erst ab Januar in die gesetzliche wechseln.
Freue mich auf Euro Rückmeldungen.
Michaela