Ja, Fußnoten, Preislisten und AGB sind direkt rechtsverbindlich (sofern gegen kein Recht der BRD verstoßen wird).
Alles andere ist Werbung. Da sind nur offensichtliche Lügen verboten.
Rein rechtlich buchst du einen Vertrag, der zwei Leistungen hat:
- 1&1 Homeserver umsonst.
- Cloud-Speicher (ja, dafür muss man suchen und nach unten scrollen, oft fehlt der Hinweis sogar ganz!)
Der Trick ist, dass der Routerkauf auf den DSL-Vertrag angerechnet wird.
Dadurch wird 1&1 im Anschaffungsjahr umsatzsteuerlich sehr entlastet.
Und - ich muss nochmal meine aus dem Netz zusammengetragenen Informationen korrigieren - es findet doch keine Eigentumsübertragung am Liefertag statt. Es findet daher gar kein Kauf statt, nach Lesart der 1&1 AGB.
Denn es erfolgt überhaupt keine Übertragung des Eigentums.
„Subventionierte Hardware wird dem Kunden nur im Zusammenhang
mit einer langfristigen Vertragsbeziehung (Mindestvertragslaufzeit) angeboten.
Wird der Vertrag innerhalb der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, gleich
aus welchen Gründen, beendet, ist 1&1 berechtigt, subventionierte Hardware
zurückzufordern.“
Wäre der Kunde Eigentümer, könnte man nicht die Rückgabe fordern.
Ohne Eigentumsübertrag hingegen KEIN Kauf!
Es handelt sich daher um eine kostenlose Überlassung.
Der Verzicht auf Rückforderung nach der Mindestlaufzeit ist dagegen so etwas wie eine Eigentumsüberlassung.
Und warum das alles? Weil es Steuervorteile bringt? Vermutlich. Aber denk mal an den Hauptgrund, warum es zu Routerdefekten bei qualitativ guten Geräten kommt:
Den Blitzeinschlag in der Nähe.
Ja, dann ist der von 1&1 kostenlos zur Verfügung gestellte Router genauso kaputt wie der von der Telekom vermietete.
Aber 1&1 sagt:
„Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder höhere Gewalt sind nicht von der
Gewährleistung abgedeckt.“
Blitzeinschläge sind „höhere Gewalt“. Genaugenommen gilt der Blitzschlag (und desse induzierte Überspannungen) als DAS Beispiel für „höhere Gewalt“.
Und viele Einträge in Hilfeforen (auch aktuelle vom Sommer 2018) bestätigen: 1&1 zieht das durch, die liefern dir gerne eine neue FritzBox - zum Listenpreis.
Da läuft es bei einer Miete anders. Selber mehrmals erlebt. Anruf bei der Hotline, Router blinkt hässlich oder war komplett tot direkt nach dem Gewitter: Direkt Austauschgerät. Wobei, bei einem wild blinkenden Router sollte man glaubhaft versichern, dass man ein Ersatzgerät hatte, das am selben Anschluss sofort funktioniert.
(Oder wenn man dem Hotliner direkt sagt, dass man sowas beruflich macht und ein Argus 156 als Messgerät gerade bewiesen hat. dass das DSL einwandfrei ist, dann glauben die einem oft, dass kein Technikereinsatz wegen DSL-Störung, sondern nur ein Tauschrouter hilft. Manche kennen natürlich nicht die Messtechnik, die von der Telekom selber benutzt wird.)