Wechsel von Telekom zu 1&1

Eine spezielle Frage, aber eventuell kann mir jenand hier weiterhelfen:

Funktioniert der Router, den ich einst von der Telekom kaufte (SPEEDPORT w 724v) wohl auch für 1&1?
Es geht um Internet und Telefonie.
In einem Forum meint jemand, Voip ginge damit nicht. Wie kriege ich raus, ob wir über Voip telefonieren oder nicht?

Vielen Dank!
Karl

Hallo,

SO speziell ist sie nicht, ich kann sie dir allerdings auch nicht mit Sicherheit beantworten. Ich hatte bei der Telekom noch mit Analogtelefonie denselben Router, und bei ihren unzähligen Versuchen, mir VoIP anzudrehen, haben sie jedes Mal betont, ich bräuchte keinen neuen Router (nur den Splitter hätte ich abklemmen müssen). Allerdings war ich beim Providerwechsel froh, als ich den Speedport loswerden konnte und auf Fritz!Box umsteigen konnte! 1&1 hat auch regelmäßig solche Angebote, wo man eine Fritz!Box kostenlos dazu bekommen, warum hängt dein Herz so am Speedport-Router?

Grundsätzlich ist der aber VoIP-fähig: https://www.telekom.de/hilfe/geraete-zubehoer/router/speedport-w-724v/ip-telefonie-am-speedport-w-724v-einrichten?samChecked=true

Gruß
Christa

Doch der geht für IP-Telefonie.

Und ob Du bereits VoIP nutzt müsste auf deiner Telekomrechnung stehen.
Entweder hast Du das einst so bestellt oder es ist dann im Laufe der Zeit (fast) zwangsweise umgestellt worden.

Der Speedport ist aber ein Telekomgerät und es kann sein man kann ihn dann bei fremdem Anbieter nicht so einfach (oder überhaupt ?) in Betrieb nehmen.

MfG
duck313

Es ist uninteressant, wie du jetzt telefonierst. Du willst ja das Gerät bei deinem künftigen Anbieter nutzen. Meines Wissens hat 1&1 ein kostenloses Gerät im Angebot dabei oder welche mit Monatsmiete mit besseren Funktionen.
Dann kannst du rechnen und vergleichen. 24 Monate mal 5 € (Miete) = 120 €.
Für das Geld kannst du dir auch schon eine Fritzbox kaufen die dir dann auch gehört.
Kommt halt darauf an, was du brauchst.

Gruß
Bernd

Das ist ein denkbar schlechter Rat. Die 5€ gelten für die Fritzbox 7590. Diese kostet neu 200€ und bei 1&1 gehört einem diese ebenfalls. Also selbst kaufen wäre ne dumme Idee.

Man muss nur daran denken, die Router-Pauschale nach 2 Jahren zu kündigen. Hat bei mir super funktioniert.

Also du hast die Routerpauschale nach zwei Jahren gekündigt und du musstest das Ding nicht zurückschicken?
Karl

Nein, mein Herz hängt wahrlich nicht an einem Telekom-Router, der mich genug Geld und Nerven gekostet hat. Es geht darum, dass das Angebot ohne vernünftigen Router bei 1&1 3 Euro günstiger ist als mit.
Aber ich denke fast, ich miete doch den (vernünftigen) Router, das scheint wohl die beste Alternative zu sein.
Karl

Bisher gingen die Fritzboxen nach 2 Jahren in den Besitz des Kunden über.
Ich mache das in der Regel so, dass ich nicht nur die Pauschale (Router-Option hatte es der Kundenservice genannt) kündige sondern gleich den ganzen Vertrag. So bekommt man gute Rückgewinnungsangebote.

Aber wie gesagt, bisher musste ich nie einen Router zurückschicken und auch der Kundenservice hatte mir dies das letzte mal (Februar 2018) bestätigt das die Router nach 2 Jahren dir gehören und auch diese 5€ gekündigt werden können.

Chatte doch mal mit denen. Es kann sich seitdem auch was geändert haben.

War ja auch nur ein Beispiel zum nachrechnen was günstiger ist.

Na siehste? :wink:

Ich hätte sonst noch einen Vorschlag: du nimmst erst das Angebot mit dem Standardrouter (der nichts kostet!), und wenn dir das nicht zusagt, buchst du die FritzBox für 2,99/Monat noch dazu. Das machen sie höchstwahrscheinlich auch nachträglich für die Restlaufzeit, aber sicherheitshalber kannst du vorher fragen.

Gruß
Christa

Dann entschuldige. War nicht böse gemeint. Wollte nur verhindern das es einfach so hingenommen und einfach ein Router gekauft wird.

2 Like

Das ist leider de facto falsch, der Router geht bereits mit Übersendung durch 1&1 in dein Eigentum über.
1&1 formuliert nebulös, dass nach 24 Monaten der Besitz an den Nutzer übergeht. Besitz ist ungleich Eigentum!
Jedenfalls sieht 1&1 die Eigentumsverhältnisse am Router während der Mindestlaufzeit von 24 Monaten ganz eindeutig: Bei Defekten greifen die Regeln der gesetzlichen Sachmängelhaftung, nicht die Regeln des Mietrechts.
1&1 wendet also das Kaufrecht an, direkt nachdem der Router beim Kunden angekommen ist.
Wer nach den 2 Jahren noch die WLAN Option bezahlt, bezahlt diese nach eigener Aussage von 1&1 nicht als „Routermiete“, sondern alleine wegen des damit verbundenen Onlinespeichers.

Damit bedeutet dieses seltsame Konstrukt:

  • In den 24 Monaten ist der Nutzer der Eigentümer, er überlässt den Router aber 1&1 der ihn als Besitzer nun für das Bereitstellen der Internetdienstleitung benutzt (nur so kann ein späterer „Besitzübergang“ erklärt werden!) .
    [EDIT: Das hier ist falsch, es entstammte einer zitierten E-Mail des 1&1 Kundendienstes]
    - Ein Defekt innerhalb der 24 Monate führt nicht mietvertragskonform zu Tausch oder Repatur, sondern dazu, dass der Kunde einen Sachmangel melden und nach 6 Monaten dazu auch noch beweisen muss. Ein Defekt wegen Verschleiß oder Alterung ist demnach von Ansprüchen ausgeschlossen.
  • Obwohl eigentlich Sachmängel aus dem Kaufrecht greifen würden, leistet 1&1 in seinen aktuellen AGB Serviceleistungen, die einem Mietrouter entsprechen, darunter auch ein Soforttausch bei Routerdefekt. Ebenso muss der Kunde im Rahmen einer Mitwirkungspflicht (u.A. Akzeptanz niedrigerer Bandbreite) auch ggf. „Kröten schlucken“. Geschuldet wird der Versand eines gleichen oder vergleichbaren Geräts. (Da steht nicht Neugerät).
  • Nach 24 Monaten geht der Besitz an den Eigentümer zurück. Nun darf der Eigentümer den Router auch für andere Zwecke nutzen, etwa Bereitstellung eines Internetanschlusses bei einem anderen Eigentümer.
  • Die WLAN-Option kann gekündigt werden, wobei ich las, dass 1&1 diese als Vertragsbestandteil des Hauptvertrages nur gemeinsam mit dem Hauptvertrag kündigen lassen möchte, eine separate Kündigung nur aus Kulanz möglich macht.
  • Diese Vollkündigung kann aber durch bessere Konditionen auch vorteilhaft für den Kunden sein.

Ob dieses Konstrukt, dass jeder als Routermiete empfinden mag, aber in Wirklichkeit ein Kauf ist, der zu deutlich eingeschränkten Serviceleistungen im Fall eines Defektes führt, überhaupt den streng verbraucherfreundlichen Urteilen deutscher Gerichte gewachsen ist, mag zweifelhaft erscheinen.

[EDIT: Ich kann auf Grund des Wirr-Warrs gar nicht mehr überblicken, was nun eigentlich gilt. So schreibt 1&1 zum Soforttausch, dass dieser innerhalb der Garantiezeit gelte. AVM gibt 5 Jahre Garantie. Das Wort Garantie kommt bei 1&1 inflationär vor, eine Suche, was 1&1 unter „Garantie“ bei einem HomeServer versteht, fand ich keine AGB.]

Es ist aber ein deutliches Indiz dafür, wie 1&1 versucht, seine Kunden zu übervorteilen.
Ein weiteres Indiz mag sein, dass 1&1 gerade jetzt so wirbt:
Wenn man bei „Das 1&1 WLAN-Versprechen“ auf „Mehr erfahren“ klickt, steht dass hier (unter einer Grafik, die volle Signalstärke-Balken in Garage, Erd- und Obergeschoss eine schicken Eigenheims zeigt):
„Wir bringen Ihr Gerät ins Heimnetzwerk!
Mit einem 1&1 DSL-Anschluss und dem leistungsstarken 1&1 HomeServer erleben Sie bestes WLAN im ganzen Haus“
Klickt man dann auf die AGB des Versprechens, so muss das wohl ein Versprecher gewesen sein:

  • Das 1&1 WLAN-Versprechen umfasst nur die Herstellung der Konnektivität des Geräts mit dem WLAN-Netz. Beratung zur generellen Bedienung des Geräts oder einzelner Applikationen ist nicht Umfang des 1&1 WLAN-Versprechen.
  • Für WLAN-Geräte, auf denen veraltete Treiber und Software installiert sind, ist keine Beratung möglich. Dies gilt besonders für Betriebssysteme, die vom Hersteller nicht mehr unterstützt werden. Betriebssystem-Support ist generell von der Bera-tungsdienstleistung ausgeschlossen.
  • Bei Vorliegen von externen Störeinflüssen und nicht änderbaren örtlichen Gegebenheiten (z. B. Radar- oder Funkstörungen, schlecht isolierte Leitungen oder technisch isolierte oder abgeschirmte Räumlichkeiten) ist nur eingeschränkte Unterstützung möglich.

Ach so war das gemeint.

2 Like

Damit bist du in die Falle „das ist die Miete für den Router“ gelaufen.

Nur kurz die Zusammenfassung meines langen (!) Kommentars weiter unten (zur Zeit weiter unten, dass kann aber bei Höherwertung der zugrundeliegenden Antwort demnächst anders sein):

Die 2,99€ werden für die Online-Dienste gezahlt, die an die WLAN-Option gebunden sind. Das ist im Wesentlichen ein Cloud-Speicher. Den Router gibt es kostenlos.
Eine Beauftragung kann m.W. nicht nachträglich erfolgen.

Ich gebe zu, 1&1 macht es sehr undurchsichtig, aber ich bin mir nicht ganz sicher, dass du Recht hast. Einerseits steht bei der Fußnote „Der Preis entfällt auf die zusätzlichen monatlichen Tarifleistungen, die zusammen mit der Hardware angeboten werden.“, aber wenn man andererseits nachschaut, was es mit dem HomeServer auf sich hat, liest man da:


Da lese ich noch gar nichts von einem Cloud-Speicher …

In der Preisliste steht wieder ähnlich wie in der Fußnote auf der normalen Seite „Der Preis entfällt nicht auf die Hardware, diese ist im DSL-Tarif inkludiert.“, aber warum steht bei DSL-Modem „kabelgebunden“ und ab dem Homeserver noch WLAN??

Wer juristisches Interesse hat, wird am Punkt 3. Umzug - ohne Anbieterwechsel der „Haupt“-AGB von 1&1interessiert sein.

Eine so perfide Aushebelung von Rechten aus dem „Umzugsparagrafen“ des TKG ist bösartig.

3.1 beschreibt die gesetzliche Ausgangslage zutreffend: „Wir können den alten Vertrag in vollem Umfang am neuen Wohnort erfüllen, dann machen wir das, Sie zahlen maximal den Preis eines Neuanschlusses laut Preisliste.“
3.2 wird krank: "Wenn wir ein die alte Leistung nicht zum selben Preis oder nicht so, wie technisch vereinbart war, liefern können, dann haben wir nach §315 BGB ein ähnliches, in etwa passendes Produkt anbieten, etwa langsameres Internet für einen geringeren Preis. Dann hat der Kunde kein „allgemeines Kündigungsrecht“ und es kommt ein „neuer Vertragsgegenstand“ zu Stande (= neue Mindestlaufzeit, dieser Hinweisn steht da aber nicht!).
Bewusste Irreführung, denn das Sonderkündigungsrecht nach TKG hat er trotzdem. Aber 1&1 behält sich das Recht vor, diese „Änderungsanzeige“ durchzuführen und dabei großzügig eine Sonderkündigung prüfen, wenn diese besonders begründet wird, etwa weil der Kunde aus „wichtigen Gründen auf die bislang vertraglich vereinbarte Bandbreite angewiesen ist“. Dies dann wieder unter Beachtung der Regeln des TKG. (Weil diese dann besser für 1&1 sind, denn hier müssen noch drei Monate gezahlt werden, während bei einer normalen Sonderkündigung „aus wichtigem Grund“ keine Frist einzuhalten wäre.)

Frech, oder?
Es wird noch frecher…

„3.3 Wird die (vereinbarte) Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten“ - so gilt das TKG. Ach so, ja, diese Einklammerung. Die soll wohl suggerieren, dass das mit der „Vereinbarung“ nicht so wichtig zu nehmen ist. Oder dass damit ja eigentlich „irgendeine, von 1&1 durch Abwägung eigener Interessen ersatzweise angebotene Leistung“ gemeint sein kann. Letzlich sagt aber das TKG wörtlich zur Bedingung einer Sonderkündigung wegen Umzug:
„die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen“.

Nice try, 1&1. Dem Kunden unter Verweis auf AGB Rechte vorenthalten, die er nach dem TKG hat.
Immerhin wird das bei genauem Lesen nur suggeriert, nicht tatsächlich vorenthalten.

Ganz krank ist der Punkt 3.5
Für den auf Kundenwunsch durchgeführten „Vor Ort Austausch“ von DSL Router
und HomeServer nach der Garantiezeit berechnet 1&1 eine Bearbeitungsgebühr
gemäß der jeweils aktuellen Preisliste.

Ja, das steht unter dem Titel „Umzug ohne Anbieterwechsel“.
Was will 1&1 damit sagen? Dass sie einem beim Umzug einen neuen Router zuschicken, der voll zu bezahlen ist?

1 Like

Ja, Fußnoten, Preislisten und AGB sind direkt rechtsverbindlich (sofern gegen kein Recht der BRD verstoßen wird).
Alles andere ist Werbung. Da sind nur offensichtliche Lügen verboten.
Rein rechtlich buchst du einen Vertrag, der zwei Leistungen hat:

  1. 1&1 Homeserver umsonst.
  2. Cloud-Speicher (ja, dafür muss man suchen und nach unten scrollen, oft fehlt der Hinweis sogar ganz!)

Der Trick ist, dass der Routerkauf auf den DSL-Vertrag angerechnet wird.
Dadurch wird 1&1 im Anschaffungsjahr umsatzsteuerlich sehr entlastet.
Und - ich muss nochmal meine aus dem Netz zusammengetragenen Informationen korrigieren - es findet doch keine Eigentumsübertragung am Liefertag statt. Es findet daher gar kein Kauf statt, nach Lesart der 1&1 AGB.
Denn es erfolgt überhaupt keine Übertragung des Eigentums.

„Subventionierte Hardware wird dem Kunden nur im Zusammenhang
mit einer langfristigen Vertragsbeziehung (Mindestvertragslaufzeit) angeboten.
Wird der Vertrag innerhalb der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, gleich
aus welchen Gründen, beendet, ist 1&1 berechtigt, subventionierte Hardware
zurückzufordern.“

Wäre der Kunde Eigentümer, könnte man nicht die Rückgabe fordern.
Ohne Eigentumsübertrag hingegen KEIN Kauf!
Es handelt sich daher um eine kostenlose Überlassung.
Der Verzicht auf Rückforderung nach der Mindestlaufzeit ist dagegen so etwas wie eine Eigentumsüberlassung.

Und warum das alles? Weil es Steuervorteile bringt? Vermutlich. Aber denk mal an den Hauptgrund, warum es zu Routerdefekten bei qualitativ guten Geräten kommt:
Den Blitzeinschlag in der Nähe.

Ja, dann ist der von 1&1 kostenlos zur Verfügung gestellte Router genauso kaputt wie der von der Telekom vermietete.

Aber 1&1 sagt:
„Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder höhere Gewalt sind nicht von der
Gewährleistung abgedeckt.“

Blitzeinschläge sind „höhere Gewalt“. Genaugenommen gilt der Blitzschlag (und desse induzierte Überspannungen) als DAS Beispiel für „höhere Gewalt“.
Und viele Einträge in Hilfeforen (auch aktuelle vom Sommer 2018) bestätigen: 1&1 zieht das durch, die liefern dir gerne eine neue FritzBox - zum Listenpreis.

Da läuft es bei einer Miete anders. Selber mehrmals erlebt. Anruf bei der Hotline, Router blinkt hässlich oder war komplett tot direkt nach dem Gewitter: Direkt Austauschgerät. Wobei, bei einem wild blinkenden Router sollte man glaubhaft versichern, dass man ein Ersatzgerät hatte, das am selben Anschluss sofort funktioniert.

(Oder wenn man dem Hotliner direkt sagt, dass man sowas beruflich macht und ein Argus 156 als Messgerät gerade bewiesen hat. dass das DSL einwandfrei ist, dann glauben die einem oft, dass kein Technikereinsatz wegen DSL-Störung, sondern nur ein Tauschrouter hilft. Manche kennen natürlich nicht die Messtechnik, die von der Telekom selber benutzt wird.)

1 Like