Hallo Herr Schneider,
vermutlich wird sich jede GKV um Sie reißen - aber: Sie müssen nach meinem Kenntnisstand bei dem Gehalt tatsächlich in der PKV bleiben.
Ich hatte vor Jahren so einen Fall - die GKV hat meine Kundin mit „Kußhand“ genommen - und dann 6 mon. später wieder raus geschmissen (die interne Revision war darüber gestolpert). Großes Problem.
Schlußfolgerung: Wenn eine GKV sie aufnimmt, würde ich auf jeden Fall eine kleine (PKV-)Anwartschaft min. 1 Jahr nebenher laufen lassen.
Punkt 2: Mit Sicherheit akzepiert Ihre PKV keine außerordentliche Kündigung, da Ihnen die GKV nur die freiwillige , aber nicht die Pflichtmitgliedschaft bescheinigen würde. Heißt - wenn überhaupt, müssen Sie das nach einer regulären Kündigung der PKV (meist zum Jahresende) in einem engen Zeitfenster durchziehen. Sonst zahlen Sie doppelt.
Ich würde von solch einem Spiel Abstand nehmen.
Alles Gute/ Grüße
Stefan Koziol
Versicherungsmakler