Hallo,
bisher hatte ich nur Jobs mit einem festen Einsatzort. Da ließen sich die Kilometer zwischen Heim und Arbeitsplatz im Rahmen der jährlichen Steuererklärung einfach errechnen. Bei meinem neuen Job habe ich zwar ein Büro, bin aber 1-2x die Woche auch in Außenstellen der Firma eingesetzt, die bis zu 15km entfernt sind. Im Arbeitsvertrag steht als Arbeitsort sinngemäß „Wirkungsbereich des Arbeitgebers“,d.h. dort ist kein genauer Ort angegeben. Was geb ich dann nächstes Jahr bei der Steuererklärung als Fahrtweg an ? Wäre es sinnvoll, ein Fahrtenbuch zu führen, in dem die längeren Fahrten (d.h. länger als ins Büro) gesondert aufgezeichnet werden ?
Servus,
alles, was nicht von der Wohnung zur „Ersten Tätigkeitsstätte“ und zurück geht, sind Dienstreisen bzw. Auswärtstätigkeit. Da werden die Werbungskosten anders berechnet (30 Cent pro gefahrenem Kilometer) und auch an die dafür vorgesehene andere Stelle in die Anlage N gepackt.
Wenn nicht daran gedacht wurde, den Arbeitsvertrag der Neuregelung anzupassen und eine Erste Tätigkeitsstätte vertraglich festzulegen, gilt das Büro, das im gegebenen Fall mindestens an zwei Tagen pro Woche aufgesucht wird, als Erste Tätigkeitsstätte. Der Weg dorthin ist dann (mit entsprechend geringerer Anzahl der Tage) für die „Pendlerpauschale“ anzugeben, die übrigen Fahrten dann unten beim Thema Auswärtstätigkeit.
Irgendeine Art von Aufzeichnung wird sicher nötig sein, um das nachvollziehen zu können. Braucht aber kein den steuerlichen Anforderungen entsprechendes Fahrtenbuch sein. Für die Steuererklärung dann vielleicht ein Beiblatt machen, auf dem die Kilometer nach Ziel - Entfernung - Anzahl der Tage aufgelistet sind. Nur das Ergebnis kommt ins Formular, aber das Beiblatt kann dann auf Anforderung jederzeit vorgelegt werden. Wenn die Steuererklärung auf Papier eingereicht wird, kann man es auch gleich mit dazu packen.
Schöne Grüße
MM