Weder Wehr- noch Zivildienst

Hallo zusammen,
ich bin 18 Jahre alt, habe meinen Realschulabschluss und befinde mich gerade in einer Berufsausbildung.
Ausbildungsende: Aug 2011.
Erfasst wurde ich bereits. Meine Musterung soll zum Ende der Ausbildung geschehen, um ein unverfälschtes Ergebnis zu bekommen.
Da ich mir berufliche Ziele gesetzt habe, möchte ich die wertvolle Zeit nicht damit „vergeuden“ eine Waffe zu halten und durch Schlamm zu kriechen.
Auch Zivildienst bringt mich beruflich nicht weiter und nimmt mir nur kostbare Zeit in der ich Berufserfahrung sammeln könnte.
Ich spiele deswegen mit dem Gedanken einer Totalverweigerung. Das eine Wehrpflicht besteht ist mir klar, ich würde jedoch trotzdem gern wissen, welche rechtlichen Konsequenzen mir drohen, wenn ich diese Vorhaben durchziehen sollte.

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

Vielen Dank schonmal im voraus, Lukas.

Hallo Lukas.
Wehrdienstverweigerung gehört nicht wirklich zu meinem
Spezialgebiet, jedoch habe ich ein paar für dich
bestimmt nützliche Links unten aufgeführt.
Zusammengefasst bedeutet eine „Totale Verweigerung“
einen Strafbestand (Fahnenflucht, bzw. Dienstflucht),
der bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden kann.
Es gibt in der Regel 2 Methoden der „Totalen
Verweigerung“: a)Es wird dem Einberufungsbefehl Folge
geleistet und erst in der Kaserne werden alle Befehle
und Anordnungen strikt ignoriert
(Gehorsamsverweigerung). b) man kommt der Einberufung
erst gar nicht nach (Eigenmächtige Abwesenheit /
Fahnenflucht). In diesem Fall wird man von den
Feldjägern abgeholt.
Beides hat zur Folge, dass man einen Disziplinararrest
in der Kaserne von mindestens 3 Tagen bis höchstens
drei Wochen erhält. Dieser Arrest wird, wenn der
„Verweigerer“ sein Verhalten nicht ändert, ein zweites
Mal ausgesprochen. Wenn nach dieser zweiten Arrestzeit
festgestellt wird, dass der Verweigerer bei seinem
Standpunkt bleibt, wird entweder ein Dienstverbot
ausgesprochen oder die Entlassung aus der Bundeswehr
vorgenommen.
Jedoch folgen noch zivilrechtliche Schritte wegen
Gehorsamsverweigerung, Fahnenflucht oder Dienstflucht.
Die Höchststrafe liegt bei 5 Jahren Gefängnis ohne
Bewährung. Allerdings sind bisher die Strafen viel
geringer ausgefallen. Das hängt auch stark von der
Begründung der Verweigerers ab. Auf jeden Fall ist ein
erfahrener Rechtsbeistand empfohlen!
Hier noch die versprochenen Links:
1)http://www.kampagne.de/Wehrpflichtinfos/Totalverweige
rung.php
2)http://www.uni-
kassel.de/fb5/frieden/themen/Wehrpflicht-
Zivildienst/Welcome.html
3)http://de.wikipedia.org/wiki/Totalverweigerung
Ich wünsche dir viel Kraft bei der Umsetzung deiner
Pläne.

Auch Zivildienst bringt mich beruflich nicht weiter und nimmt
mir nur kostbare Zeit in der ich Berufserfahrung sammeln
könnte.

Hallo Lukas,

das kann ich so absolut nicht bestätigen. Klar hätten die allermeisten freiwillig nie im Leben Zivildienst gemacht, aber es macht sich in jedem Lebenslauf besser als die entsprechende „Lücke“, und meist sammelt man wertvolle Erfahrungen fürs Leben, oft auch aus Bereichen, mit denen man sonst nie zu tun gehabt hätte.
Meine damalige Freundin kannte mich auch schon vor dem Zivildienst und meinte, ich hätte mich dadurch in meiner Persönlichkeit enorm weiterentwickelt. Diesen Eindruck konnte ich später beim Studium bestätigen: Man hat es den Leuten sofort angemerkt, wenn sie weder Wehr- noch Zivildienst gemacht haben. Die waren locker ein, zwei Jahre in der persönlichen Entwicklung zurück.

Ich spiele deswegen mit dem Gedanken einer Totalverweigerung. Das eine Wehrpflicht besteht ist mir klar, ich würde jedoch trotzdem gern wissen, welche rechtlichen Konsequenzen mir drohen, wenn ich diese Vorhaben durchziehen sollte.

Rechtsberatung wirst Du hier natürlich nur sehr eingeschränkt kriegen. Die Konsequenzen einer Totalverweigerung sind aber alle sehr unangenehm. Das kann bis zu mehrmonatiger Beugehaft gehen, meistens gibt es aber wohl nur mehrere Monate auf Bewährung (wobei ich da die „Bewährung“ nicht verstehe?!) - siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Totalverweigerung#Konse…. Dann solltest Du schon lieber darauf setzen, ausgemustert oder nicht eingezogen zu werden. Du kannst auch nach der Musterung oder auch erst, wenn Du den Einberufungsbefehl erhältst, den Wehrdienst verweigern und einen Zivildienst antreten.

Viele Grüße
Florian

lieber lukas,

leider bin ich bei diesem thema zu keiner kompetenten aussage fähig, da mir jegliche juristische ausbildung fehlt. ich denke, es liegt ein fehler vor.

dir wünsche ich, dass dich ein anderer gut beraten kann, viel glück und dass sich alles so entwickelt, wie du es dir wunschst.

alles liebe
t.

Ich kann Dir da leider ncht weiterhelfen, mit Totalverweigerung kenne ich mich nicht aus. Aber bedenke doch, bevor Du den ganzen Behördenkram und das alles durchmachen musst; solange ist der Wehrdienst doch gar nich mehr. Und noch ein Tipp: Lieber gleich, in den Sommermnaten ist es gewiss angenehmer in der Grundausbildung als wie im Herbst.
Aber wie gesagt, ich bin der falsche Ansprechpartner,viel Glück und Erfolg bei Deinem Vorhaben.

Lieber Lukas,

in dieser Frage bin ich kein Experte.

Grüße
BellKondor