Weed kauf ohne weed erwischt

Hallo
ich habe bei nem kumpel 6 gramm gras bestellt er hat gesagt er könnte es besorgen . Dann hat er mir geschrieben er wurde fast erwischt und heute hat die polizei bei mir angerufen . Ich habe ihm das gels schon gegeben meine frage ist jetzt was können die mir weil ich ja kein gras habe . ich bin minderjährig und wohne in Niedersachen

Hallo, also als erstes bezweifeln ich mal ganz stark das das wirklich die Bullen waren die da angerufen haben, denn die rufen nicht an, die kommen direkt vorbei. Vor allem wenn du noch minderjährig bist, hätten sie als erstes erst mal deine Eltern informieren müssen. Für mich hört sich das ganz stark nach nem Abzug an.

Hallo,

Du und dein Kumpel haben wohl ein Problem! Wahrscheinlich wird er dich verraten haben! Die Straftat hast du schon begangen, obwohl du keine Droge. Hast. Was auf dich zu kommt ist schwer zu sagen… Wahrscheinlich sozialstunden und eine Therapie, wenn du sonst weiter nicht vorbestraft bist. Dein Kumpel hat weit größere Probleme, da die Weitergabe von Drogen an Minderjährige ein Verbrechen darstellt, d.h. Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr, wenn er selbst über 18 ist

Hör doch einfach mit dem kiffen auf!

was

können die mir weil ich ja kein gras habe . ich bin
minderjährig und wohne in Niedersachen

Du wirst es merken…

Hallo,

zuersteinmal bestreitest du, daß du das gras bestellt hast. Wer so etwas behauptet, muß dich wohl mißverstanden haben.
Desweiteren bist du hier beschuldigter; und als solcher mußt du NICHTS aussagen! Das heißt, du schweigst ansonsten still…

Beweisen können sie dir wahrscheinlich gar nichts.
Und selbst wenn, wird diese geringe menge wahrscheinlich eh zu einer einstellung wegen geringfügigkeit oder ähnlich führen.

Lerneffekt: dinge, die einen später belasten können, sollte man nie schriftlich oder telefonisch machen.

Liebe grüße

karsti

Vermutlich wird dir nix passieren. Was ich persönlich schade finde, denn ich habe keinerlei Verständnis für Drogenkonsum.

Ganz ehrlich - so eine Anfrage geht mir ganz schön auf den Keks. Schon die Fragestellung „was können DIE mir“ ist ein Witz. Was denkst du denn, an wen du deine Anfrage hier stellst? In dem Forum stellen sich Leute zur Verfügung, die etwas von der Materie verstehen, unter anderem auch Polizisten und Richter. Und da kommst du daher und willst wissen, was DIE, deine „Gegenseite“ dir kann…toll. Wer sagt denn, das du die 6 Gramm (?) nur für dich bestellt hast und nicht für jemanden, den du mit dem Zeug „vertraut“ machen willst? Hey - Grashandel ist in Deutschland verboten, schon vergessen? Ich hoffe, das DIE dir einen vor den Bug geben, damit du zu Verstand kommst.
LG

Erst einmal: Sorry für die späte Antwort!

Leider ist das BtmG nicht gerade mein Steckenpferd und kann daher also nicht viel dazu sagen. Aber meines Wissens ist der BEABSICHTIGTE Erwerb zum Eigenbedarf (!) nicht strafbar. Und ob nun 6 Gramm für den Eigenbedarf geeignet ist oder schon zu viel – keine Ahnung.
Und zum Thema „minderjährig“ und Drogen möchte ich mich hier nicht auslassen …

Gruß aus Berlin

Wahrscheinlich passiert gar nix. Als Käufer bist Du kein Händler. Du bist aber ein wichtiger Zeuge, denn dein Kumpel ist Händler und das wird streng bestraft. Versuch doch ohne diesen Scheiß auszukommen. das wird sich sonst in deinem Leben rächen.

Gruß KL

Lieber Fragensteller,

auch du hast dich strafbar gemacht. Nicht weil du das Gras erworben hast, aber weil du versucht hast das Gras zu erweben (§29 I Nr.1, §29 II BtMG)

Vielleicht hat dich die Polizei aber auch nur angerufen, weil sie gegen deinen Dealer ermittelt.

Grüße

Deine Strafe richtet sich danach, ob und wie oft du schon „Mist“ gebaut hast.

Wenn es nach mir ginge: Deinen Kumpel in den Knast und du ins Erziehungsheim.