WEG Abrechnung, Heizkosten und Abgrenzung Heizkosten

Moin zusammen
Ich habe hier eine WEG Abrechnung mit (u.a.) diesen Positionen
2) Heizkosten(auf Mieter umlegbar nach BetrkV)
Heizkosten Heizkostenabrechnung xxxxx,yy Euro
3)Abgrenzug Heizkosten
Abgrenzung Heizkosten Wohnfläche m² - xxxx,xx Euro
Abgrenzung Heizkosten- … Wohnflache m² … xx,xx Euro

Die Summe der unteren beiden Positionen findet sich, allerdings positiv, in der Berechnung des neuen Hausgeldes wieder.

Bei der Hausverwaltung ist keiner zuständig / alle Krank / Im Urlaub / unwillig …(k.a.)

ist das eine ‚Normale‘ Position (nein, die gab es noch nie) und was bedeutet das!
Müsste ich diese Zahlen nicht in der Einzelaufstellung des Vorjahres finden?

Warum ist diese Abrenzug nicht umlegbar?

Danke
der ILEMax

Servus,

wenn das richtig gemacht ist, ist sie in einem Jahr abgezogen und im anderen Jahr dazugezählt, also nicht ganz von den umlegbaren Positionen weggenommen, sondern bloß von einem Jahr ins andere geschoben - zeitraumgerechte Abgrenzung z.B. dann, wenn im Januar eine Rechnung für eine Leistung aus Dezember eingeht.

Gäbe das einen Sinn?

Eine sachliche Abgrenzung nach Flächen oder Gebäudeteilen kann ich mir in dem Zusammenhang nicht vorstellen.

Schöne Grüße

MM

Ich habe es letzte Woche so verstanden, dass ein BGH-Urteil umzusetzen war. Nun betrachten Gesamt- und Einzelkostenabrechnung nicht mehr die gleichen Vorgänge. In der Gesamtabrechnung wird die bezogene Energie abgerechnet, während in der Einzelabrechnung die „verbrauchte“ Energie abzurechnen ist. Da kommt es natürlich zu Differenzen, die dann entsprechend irgendwie darzustellen sind. Hier noch ein Artikel zum Thema.

Unnötig zu erwähnen, dass das ganze wieder dazu dient, die Übersichtlichkeit und Transparenz zu erhöhen.

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