Hallo .
Ich hoffe meine Frage wird hier beantwortet.
Wir haben als Eigentümer 2 kleine Wohnungen zusammengelegt. ( Ohne Grundbucheintrag ) . Diese werden insgesamt mit 3 Personen bewohnt. Bei der jetzigen Kostenabrechnung durch die WEG Verwaltung sind in der Abrechnung auf jeder Wohnung 3 Personen berechnet. Meiner Meinung wäre es richtig 1,5 Personen abzurechnen. Wie sieht hier die Rechtslage aus. Danke für eine Antwort auf mein Problem.
Ach herrje, warum klärt man das denn nicht vorher? Musste die Zusammenlegung der Wohnungen nicht von der Eigentümergemeinschaft genehmigt werden oder war die Möglichkeit in der Teilungserklärung schon vorgezeichnet?
Urteile zu dem Thema sind mir nicht bekannt. Wäre ich ein anderer Eigentümer oder Mieter würde ich Dir allerdings zwei Fragen stellen:
Wie viele Personen wohnen in Wohnung 1?
Wie viele Personen wohnen in Wohnung 2?
Und dann würde ich „siehste?“ sagen.
Als Dein Mieter wiederum würde ich Dir einen Vogel zeigen, d.h. in meiner ersten Einschätzung bleibst Du auf den umgelegten Heizkosten für 1,5 Personen sitzen.
Allerdings vermute ich, dass im weiteren Verlauf noch ein paar bisher verschwiegene Details und/oder Formulierungen eingestreut werden. Z.B. wäre interessant, wie das Thema Umlage in der Teilungserklärung geregelt ist, was genau zur Umlage im Mietvertrag steht, ob es einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft gab und alles andere, was das Thema noch tangiert.
Gruß
C.
OK erstmal - oder auch nicht.
Was genau wird mit welchen Berechnungen abgerechnet? Was fliesst ausser der Personenanzahlt noch mit ein? Beispielsweise die Wohnfläche?
Ohne die Berechnungen zu kennen, ist Deine Frage ähnlich wie „Wie lang ist ein Seil?“ zu sehen.
Über „Rechtslage“ sollte erst geredet werden, wenn die Berechnungen „ungerecht“ sind.
Zusatzfrage: Würden die Berechnungen grundlegend anders aussehen, wenn man die beiden Wohnungen als eine Einheit betrachten würde?