In unserer vermieteten Wohnung war früher ein Kaminofen im Wohnbereich angeschlossen.
Die letzte Mieterin wollte den Ofenanschluss nicht mehr nutzen und hat den Kaminofen in den Keller gestellt, die Nachtspeicheröfen waren ihr genug.
Die Eigentümer haben danach beschlossen, dass einige Wohnungseigentümer sich an eine Gaszentralheizung anschließen können.
In einem Beschluss der EV wurde festgehalten, dass „für den Fall, dass einzelne Parteien wieder den Kamin aktivieren möchten, dieses auf Kosten der Gemeinschaft ermöglicht wird.“
Nun ist die Mieterin letztes Jahr verstorben und wir haben die Wohnung saniert und mit Blick auf die Strom- und Gaspreise den Wiederanschluss eines Kamins beantragt.
Unserer neuen Mieterin außerdem zugesichert, dass wir den Kaminofen noch nachrüsten möchten. Denn an die Gaszentralheizung ist unsere WE nicht angeschlossen und das Heizen mit den Nachtspeicheröfen schwierig & teuer.
Mit Blick auf den Kamin haben wir uns bei der Sanierung außerdem für Fliesen, die ein Fliesenleger verlegen musste, statt Laminatboden, den wir selbst verlegen, entschieden.
Dann stellte sich heraus, dass der Kaminschacht mit den Rohren der nachgerüsteten Gaszentralheizung so belegt wurde, dass sich ein Wiederanschluss als sehr schwierig darstellen wird und diverse Leitungen umgekehrt werden müssen. Daher soll nun eine einvernehmliche Lösung erarbeitet werden.
Der Fehler lag lt. der HV beim Heizungsinstallateur, der eigenmächtig entschieden hat - die heutige HV ist außerdem nicht die, die damals die Gaszentralheizung in Auftrag gegeben und abgenommen hat.
Hat jemand eine realistische Einschätzung für eine gangbare Lösung? Habe ich als Eigentümer im Falle einer Nichteinigung nur die Möglichkeit, den Kaminanschluss mit aller Gewalt durchzusetzen? Oder kann ich einen Schadenersatz/Wertminderung verlangen?
Ein alternativer Anschluss an die vorhandene Gaszentralheizung hat mir die HV bei meiner ersten Anfrage bereits verneint.