WEG Gebäudeversicherung, Wasserschaden

Hallo zusammen,
wir hatten kürzlich in einer Wohnung ein defektes Rohr im Gebäude, der dadurch entstandende Schaden (Lekortung, Trocknen der drunter liegenden Wohnungen, streichen) wurde von der Gebäudeversicherung übernommen. Die Reparatur des defekten Rohrs, genauer gesagt war der Siphon unter einer Dusche defekt, wurde nicht von der Versicherung übernommen mit der Begründung sie zahlen nur die defekten Wasserleitungen bis zum Wasserzähler in der jeweiligen Wohnung alles danach muss der jeweilige Eigentümer zahlen, laut dem Anwalt der Hausverwahltung hat das alles seine Richtigkeit.
Nun zu meiner Frage, wenn Wasserleitungen und Heizungsrohre in der Wohnung nicht von der Gebäudeversicherung abgedeckt sind welche Versicherung bräuchte ich damit diese Kosten übernommen werden? Und welche Versicherung zahlt falls beim oben geschilderten Fall das Wasser z.b. auf ein Elektrogerät tropft und das beschädigt?

Grüße

Hallo,

das ist Unsinn. Der Anwalt der Hausverwaltung sollte in diesem Zusammenhang vielleicht mal ausgetauscht werden.

Die Gebäudeversicherung zahlt natürlich die Schäden im ganzen Haus. die Versicherung zahlst du als Eigentümer ja auch anteilig mit.

Wenn durch einen Rohrbruch Hausratgegenstände beschädigt werden, zahlt das die Hausratversicherung.

Gruß
Tycoon

Hallo,

als Eigentümer zahlt er mit, weil er anteilig alle Ausgaben der Gemeinschaft mitzutragen hat. Daraus einen Versicherungsschutz für das Sondereigentum abzuleiten, ist schon ein bißchen mutig. Genauso könnte man argumentieren, der Hausmeister müßte auch die Pflanzen in den Blumenkästen jeder Wohnung gießen, weil ja die Gartenpflege auf alle Eigentümer umgelegt wird.

Gruß
C.

Hallo,

ob die Gebäudeversicherung zahlen muß oder nicht, läßt sich ohne Kenntnis der Umstände und der Versicherungsbedingungen nicht sagen. So zählt der Siphon normalerweise eben nicht zu den versicherten Rohren, weil er mit der Geruchsvermeidung eine zusätzliche Aufgabe erfüllt (gilt auch für Ventile u.ä.). Auch ist nicht ganz klar, um was für einen Schaden es sich handelt. Voraussetzung für einen Versicherungsschaden wäre ein Bruchschaden bei den Rohren. Bei einem Siphon tippe ich eher auf eine undichte Dichtung oder nicht hinreichend/schief verschraubte Schellen o.ä.

Wenn es sich um einen nicht versicherten Schaden handelt, dann sind auch die Folgeschäden/-kosten nicht versichert, d.h. die Maurer- und Fliesenlegerarbeiten etc. Die Hausratversicherung hat in der Regel mit sanitären Einrichtungen nichts am Hut (fallen normalerweise in den Bereich der Gebäudeversicherung, die aber hier… siehe oben), so daß es am Ende gut sein kann, daß keine Versicherung zahlt.

Klingt blöd, aber so ist das halt manchmal im Leben.

Gruß
C.

Hallo,

wenn man von einer Sache überhaupt keine Ahnung hat, sollte man vielleicht auch mal nichts schreiben.

Gruß
Tycoon

Diesem Trommelfeuer an guten Argumenten muß ich mich natürlich geschlagen geben.

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Die Gebäudeversicherung versichert im allgemeinen nur das Gemeinschaftseigentum.

Daher sollten Sie bei Schäden am Eigentum bzw. Sondereigentum sich bei Ihrer Hausrat bzw. Geschäftsinhaltsversicherung melden