Unsere Hausverwaltung bittet die WEG um Zustimmung, einen externen Gutachter mit der Erstellung eines kurz- und mittelfristigen Instandhaltungsplanes nach Vor-Ort-Begehung zu erstellen. Die Kosten soll die WEG tragen. M.E. gehört diese Aufgabe doch aber explizit zu den Aufgaben der Hausverwaltung und muss von dieser aus den Verwaltergebühren getragen werden. Oder irre ich hier?
Hallo,
lass Dir doch den Verwaltervertrag geben. Darin sollte aufgeführt sein, welche Aufgaben mit dem Verwalterhonorar bezahlt sind und welche Aktivitäten extra zu zahlen sind. Es würde mich sehr wundern, wenn die Aufstellung von Investitionsplänen, die über die Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans hinausgehen, vom normalen Verwalterhonorar abgedeckt sein sollten.
Und mal ehrlich: da scheint doch etwas im Argen zu liegen, wenn ein solcher Investitionsplan aufgestellt werden soll. Da würde ich doch gar nicht wollen, dass da ein Hausverwalter von unbekannter Kompetenz im technisch-handwerklichen Bereich durch die Wohnungen und durch das Gemeinschaftseigentum tigert und sich möglicherweise wenig fundierte Gedanken darüber macht, welche Investitionen/Reparaturen mit welcher Dringlichkeit vorzunehmen sind.
Dafür braucht man ein Ingenieurbüro, Fachplaner oder ähnliche Leute und dass diese Leute nicht vom Hausverwalter von seinem Honorar bezahlt werden, versteht sich doch von selbst.
Nebenbei: handelt es sich dabei um das Objekt, das Du möglicherweise kaufen willst? Unter diesen Umständen ließe ich die Finger davon.
Gruß
C.