Liebe/-r Experte,
wir wohnen in einem 1995 fertiggestellten Wohn- und Geschäftshaus. Bei Abschluss unseres Kaufvertrages war eine Gewerbefläche noch nicht verkauft. Diese kaufte später ein Kapitalanleger für eine Bank. Das hatte zur Folge, dass im Kellergeschoss ein Tresorraum errichtet werden musste. Dafür erfolgte eine notariell beglaubigte Änderung der Aufteilung der Kellerräume und Tiefgaragenstellplätze, der alle Käufer zustimmten.
Für die ausschließliche Nutzung durch die Kunden der Bank und einer weiteren Gewerbeeinheit im Parterre wurden zusätzliche Außentreppen und eine Rampe angebaut. Die Flächen dafür gehören der Stadt und die beiden Eigentümer teilen sich die Kosten des Gestattungsvertrages. Bisher wurden auch die Kosten etwaiger Reparaturen vom betreffenden Eigentümer übernommen. Nunmehr steht die Gewerbeeinheit der Bank zum Verkauf und der Eigentümer verlangt eine Kostenübernahme der Reparatur der Treppe und dem Rückbau einer Pallisade einer Blumenfläche durch die Eigentümergemeinschaft.
Wie ist hier die Rechtslage - müssen wir tatsächlich diese Kosten mittragen?
Danke und herzliche Grüße
KaBuMaDi