WEG Rolladen

Hallo,

ich möchte einen manuellen Rolladen (hier Hausstandard) in einen elektrisch betriebenen umwandeln.
Muß ich einen Antrag stellen? als Veränderungsmaßnahme? oder Baumaßnahme, die wäre dann mitbestimmungspflichtig…
Bezahlt diesen Austausch die Gemeinschaft?
Und wer kommt für Folgekosten auf?

Danke…

Hallo!

Wo ist der Rolladen denn angebracht ?

Außen vor der Scheibe oder Kasten in der Fassade eingelassen ?
Das wäre Gemeinschaftseigentum.

Innen angebracht und leicht demontierbar spräche für Sondereigentum,

Und das würde dann auch erklären, wer zuständig ist für Instandhaltung und Kostenübernahme. Und für Änderungswunsch daran auch.

MfG
duck313

Der Rolladen hat einen Kasten über dem Fenster, nicht außenliegend…

Sollte es nur nachgerüstet werden, weil bisher manuell bedienbar, ist es Sache des Wohnungseigentümers. Er kann, muss aber nicht. Er kann auch den Umbau erlauben, die Kosten trägt jedoch der Mieter. Umbau ist unproblematisch (da wird nur der Aufroller umgetauscht, es muss jedoch eine Stromversorgung vorhanden sein (verlegt werden). Die Kosten sind überschaubar.
Beispiel(ohne Reklame): https://www.amazon.de/Rademacher-14234519-RolloTron-Standard-ultraweiß/dp/B0085IEHF8/ref=sr_1_6?__mk_de_DE=ÅMÅŽÕÑ&crid=3IERKGCZSUROT&dchild=1&keywords=rollo+elektrisch&qid=1593775007&sprefix=rollo+e%2Caps%2C168&sr=8-6
Gruß

Ich habe es so aufgefasst, hier fragt ein Eigentümer an, nicht ein Mieter.

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So ein Rolladen ist Gemeinschaftseigentum.

Wenn man nicht fragen möchte, dann baut man einfach einen elektrischen Gurtwickler ein, den kann man schnell und ohne etwas zu sehen wieder zurückbauen.

Wenn statt dessen ein Rohrmotor eingebaut werden soll, ist ohne Einverständnis der WEG Ärger vorprogrammiert.

Hallo Duck.
Das sind die kleine Problemchen, die wir hier fast immer haben: Frage, dazu wenig Infos und es wird eine gute Antwort erwartet. Aber das kennst Du auch zu gut.
Wenn ich als Wohnungseigentümer andere Rollos mit allem Pipapo einbauen will, wäre mir unklar, was die Hausgemeinschaft da zu melden hätte.
Sch

Die Hausgemeinschaft hat bei allen möglichen UND unmöglichen Sachen mitzureden, deswegen würde ich mir auch nie im Leben eine Eigentumswohnung kaufen.

Hallo Christa.
Mag sein, aber nicht bei Kleinigkeiten, die die Inneneinrichtung der Wohnung betreffen. Oder musst Du die Hausbewohner fragen, ob Du die silberne Wsserhähne im Bad gegen Vergoldete umtauschen darfst?
Sch