WEG: Türauswechslung ohne erlaubnis des verwalters

hallo leute,
da haben die Nachbarn, ebenfalls Eigentümer, im EG einfach die Wohnungstür ausgewechselt.
Im Haus v. 1907 wurde nun die erste und einzige glatte Eingangstür aus Eichenfurniereingebaut.
Alle anderen Türen mit Sprossen und Oberlicht - ich dachte ich wär im falschen haus, doch der jugedstilbriefkasten neben der betreffenden Wohnungstüre ist immer noch original.
was nun, kann man verlangen, die Türe wieder ausbauen zu lassen, da sie sich nach div. kommentierungen im Eigentum der Gemeinschaft befindet, Einverständnis der Gemeinschaft erforderlich.
in teilungserklärung steht zusätzlich noch schriftliche Einverständniserklärung des WEG-Verwalters notwendig.
wie sol ich vorgehen?

Grundsätzlich ist die Aussenansicht der Türe Gemeinschaftsache, so muss diese einer Änderung zustimmen.

Ist dies nicht - wie bei Euch - geschehen, kann der Rückbau verlangt werden.

Dies hat der Verwalter zu fordern. Geht der Eigentümer nicht darauf ein, muss geklagt werden. Allein oder als Gemeinschaft gegen den Störer.

Gruß
Manfred Stauffer

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