WEG-Verwaltung berechnet Gebühren für Mieterwechsel - geht das?

Selbst wenn die Ablesung vor Ort nicht nötig ist, ist eine gesplittete Abrechnung zwingend erforderlich.

Du kennst nicht den Unterschied zwischen WEG-Verwaltervertrag und WEG-Versammlung?

Ab hier ist mir meine Zeit zu schade. Gehab Dich wohl.

wie das in eigentümerversammlungen so ist und wenn der verwalter etwas vorschlägt. da bleibt meist auch nicht viel zu diskutieren.
kann mich nur an die letzte erhöhung vom verwalter erinnern, da hat einer oder zwei sich mal gemeldet. die antwort vom verwalter war „nö“ und fertig. der meinte nur, dann müssen sie sich jemand anders suchen… wer macht da stress wegen 2,5 €…

soweit ich weiß, verlangt der verwalter für die klingelschilder usw auch noch mal was (glaub um die 20 euro)

Blockquote
Für den Wechsle Extrakosten zu berechnen ist in der Regel ganz normal, aber nur wenn es auch Leistung gibt.
Den genauen Verwaltervertrag in Bezug auf Vermietung ist uns hier nicht bekannt, da können wir nur raten.

die frage ist ja hier gerade ob da „leistungen“ anfallen.
und ich hab schon gesagt, das es in bezug auf die vermietung keine mietverwaltung gibt, da ich das selber mache.

Das habe ich auch nie behauptet, dass die Abrechnung nciht notwendig ist.

oh ja sehr gut, hat aber damit ncihts zu tun, dass es dort gebündeslte Verträge gibt, in den die sondereigentumsverwaltung mit geregelt ist.

Vor einigen Jahren wohnte ich in einer WEG mit über 780 Wohnungen (war ein ganzer Block) meisnt du da macht dann der Verwalter wirklich mit jedem Eigentümer einen eigenen Vertrag?

Da gibt es ein Vertrag gesplittet in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.

Danke, dass du mir also doch zustimmst.

Dafür wurde ja auch schon nachgefragt, was dabei die Aufgaben des Verwalters sind. Da gibt es z.B. die Zustimmung bei Vermietund durch den Verwalter (obwohl es wohl er Abhlungspflicht sein müsste, da dieser ja nur unter ganz bestimmten gründen dies Ablehnen darf. )

Am besten fragst du den Verwalter dazu mal selbst, was der

ist. Aber eine pauschale ist halt eine Pauschale.

Auch damit bist Du noch bestens bedient.

Sachma, bist Du ein bißchen weltfremd oder hältst Du Büroarbeit für „Nichtarbeit“?

Damit

ist es nicht getan.

Zur Heizung hast Du Dich bis jetzt nicht geäußert, aber allein für die Namensschilder kommt da von Bestellung bis Austausch mind. 1/2 Stunde Zeitaufwand zusammen. Je nach Größe und Organisation der Verwaltung sind 4 bis 5 Personen damit befaßt:

  • ChefIn
  • Vorzimmer ChefIn
  • SachbearbeiterIn Objekt
  • Buchhaltung
  • Hausmeister

Hinzu kommt die Mitteilung über den Zählerstand der Warmwasser-Uhr zu notieren. (Hast Du den überhaupt schon mitgeteilt?)

Und dann noch der Zeitaufwand, um einem nervigen Eigentümer :wink: zu erklären, daß die Kosten 1. beschlossen und 2, gerechtfertigt sind…

Arbeitest Du umsonst?

BlockquoteDafür wurde ja auch schon nachgefragt, was dabei die Aufgaben des Verwalters sind. Da gibt es z.B. die Zustimmung bei Vermietund durch den Verwalter (obwohl es wohl er Abhlungspflicht sein müsste, da dieser ja nur unter ganz bestimmten gründen dies Ablehnen darf. )

das hab ich aber nun wirklich schon 2-3 mal beantwortet, dass mir keine aufgaben des verwalters bekannt sind. weder zustimmung noch sonst etwas. bis auf den datensatzändern. ob jetzt eine extra abrechnung kommt durch den unterjährigen wechsel, weiß ich nicht.
aber sonst verwalte ich mein wohnung.

Sachma, bist Du ein bißchen weltfremd oder hältst Du Büroarbeit für „Nichtarbeit“?

„weltfremd ist immer etwas ansichtsache“. wenn ein eine datensatzänderung 70 euro kostet, die ca. 1.5 minuten benötigt max. 2 minuten… dann ist das ein stundenlohn von 2100 €. das muss ja nicht jeden stören. die anderen kosten sind ja bereits mit der vergütung abgegolten und auch die klingelschilder werden gesondert abgerechnet und macht am ende der hausmeister (der auch bezahlt wird und nicht umsonst arbeitet).
aber es geht mir nicht um 2100 € teuren stundenlohn, sondern darum ob sowas richtig ist, rechtens ist, in ordnung ist und am ende halt bezahlt werden „muss“. ob der stunden lohn nun 2100 euro ist oder nur 1000 €.

außerdem hab ich ja geschrieben, dass es eine „frage ist“ ob leistungen anfallen (die nicht mit der verwaltervergütung abgeholten ist). ich hab nicht geschrieben, dass jemand für büroarbeit was verdienen darf. die frage ist nur was ist richtig und ist das eventuell doppelt abgerechnet.

auf die anderen anführungen geh ich gar nicht ein. was soll den so eine schwachsinnige frage, ob man umsonst arbeitet usw. ?
jeder soll und muss as verdiene. allerdings git es im geschäftsleben regeln, vereinbarungen usw. an die man sich halten muss. meine frage war, ob diese gebühr korrekt ist und dem nicht eventuell andere regelungen und gesetzliche bestimmmungen entgegen sprechen. es gibt auch wucher, mietpreisbremsen usw. man kann also nicht einfach alles beschließen oder berechnen was man möchte. ganz egal welchen stundensatz man für sich für angemessen erachtet.

wenn die gebühr für die änderung des datensatzes oder was auch immer okay und korrekt ist, wird sie bezahlt und gut ist. und das war die frage! ob ich das gut finde oder nicht ist noch eine andere sache.

also vielleicht kann je noch jemand etwas wirklich dazu beitragen, ob diese gebühr rechtens ist oder nicht. das ist alles.

Ihrgendeine Grund wird es doch für die pauschale geben. Da dort Abgestimmt wurde gibt es dazu doch ein Protokoll der Versammlung, dort mal nachgeschaut warum das so mit aufgenommen wurde?

BlockquoteIhrgendeine Grund wird es doch für die pauschale geben. Da dort Abgestimmt wurde gibt es dazu doch ein Protokoll der Versammlung, dort mal nachgeschaut warum das so mit aufgenommen wurde?

na ich geh mal stark davon aus, dass der grund ist, dass der verwalter etwas verdienen möchte. (darf er auch).
und im protokoll steht was ich bereits geschrieben habe mit der anmerkung „angenommen“.

dort steht natürlich nichte explizit aufgeführt wodurch sich die kosten eines verwalters berechnen und wie seine Kostenstruktur ist.
halt eine normale erhöhung der verwaltergebühren + zusätzlich halt nu die 70 euro bei mieterwechsel.

wenn dort nichts weiter steht, ausser angenommen, kann es sein, dass du in den Beschuss der Beschlusssammlung nachgeschaut hast und nicht in den Protokoll wie der Beschluss zusammen gekommen ist?

Merkwürdig ist, dass der Verwalter dazu keine Stellung nimmt und das warum erklärt.

Wäre ein toller Stundensatz, ist aber wegen des tatsächlichen Zeitaufwandes eine Milchmädchenrechnung. Stundensatz beträgt höchstens 140 €.
Wurde oben bereits hinlänglich ausgeführt, Du willst es nur nicht wahrhaben - warum auch immer.

also im protokoll steht novh mal eineerläterung und da wird daraufhingewiesen, dass z.b.

  • beantwortung wohnrelevanter fragen

  • zusammenstellen von unterlagen

  • klärungsgesprächen zu umstellung von stammdaten

usw.

für mich hört sich das aber eher nach der normalen tätigkeit an.

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also ich habe mit einem anwalt von haus und grund gesprochen. der konnte sich diese gebühr auch nicht erklären und hat mir geraten diese erst mal nicht zu zahlen. er könnte sich kein grund vorstellen was diese gebühr rechtfertigen sollte, wenn die wohnverwaltung selbst gemacht wird.

ist es aber nicht, dann du darfst nicht vergessen, dass der Verwalter erst mal nur für das Gemeinschaftseigentum tätig ist, die Vermietung betrifft aber das Sondereigentum. Die Verwaltung von beiden kann man vereinbaren, kostet dann logischer weiße mehr.

Hier wird die Arbeit als eine pauschale abgerechnet, egal ob man sie Nutzt oder nicht.

du widersprichst dich bzw. gibst mir ja recht. der verwalter hat nur mit dem gemeinschaftseigentum zutun und ich mit meinem sondereigentum. wieso will also ein verwalter gebühren abrechnen, die mein sondereigenum betreffen und bei der ich die verwaltung selber mache und für ihn keine arbeit anfällt?

aber leider wie so oft. 3 leute 4 meinungen. der anwalt sagt von haus & grund sagt, dass er von so einer gebühr noch nie was gehört hat und kann es auch nicht nachvollziehen.
nebenbei sagte er auch was bezüglich pauschalen für die wohngemeinschaft für etwaige schäden (einzahlung in die instandhaltungsrücklage oder dergleichen) die durch ein- und auszug entstehen können, das dies nicht rechtens wäre.
und wem glaubt man jetzt und wie viel stress will an sich deshalb mit der hausverwaltung einfangen… :frowning:

Den Stressfaktor musst du dir schon selber aussuchen.

ich mach aber sicher kein stress, wenn das alles rechtens ist.
wenn es nicht rechtens ist… hm…