WEG-Verwaltung berechnet Gebühren für Mieterwechsel - geht das?

hallo,

mal eine kurze frage, meine WEG-Verwalter hat mit 70 € in rechnung gestellt für den mehraufwand bei einem mieterwechsel. (ich bin der vermieter!) geht das überhaupt bzw. ist dies richtig?

ich habe gesehen, dass diese gebühr vor jahren in der WEG versammlung beschlossen wurde. aber ich verwalte meine wohnung selber, also die vermietung, mietvertrag, besichtigung, jahresabrechnung usw. mache ich selbst.

die gebühr würde ich ja bei einer mietverwaltung verstehen, aber wieso bei einer WEG-verwaltung? welchen mehraufwand hat die und sind solche gebühren überhaupt zulässig?

danke.

Da geht´s ersr recht nicht:
https://www.sueddeutsche.de/geld/mieterwechsel-abkassieren-verboten-1.3088278 mit Verweis zu einem BGH Urteil. Urteil vom 15. Mai 1991, VIII ZR 38/90
Da geht es zwar um Mietrecht aber Du bist im geschilderten Fall ja der Vermieter und deshalb ist die WEG Verwaltung da garnicht involviert.

Und da erhebt sich die Frage ob dieser Beschluß auf Grund des BGH Urteils überhaupt rechtswirksam ist. ramses90
ramses90

danke. in dem fall geht es allerdings wohl um hausverwaltung und mieter und nicht hausverwaltung und vermieter.
ob man das 1:1 auf vermieter ummünzen kann?

ich frage mich ja auch, was eigentlich der „mehraufwand“ für die verwaltung bedeutet? die müssen maximal eine neuen namen einpflegen. nur die frage ist halt, ob es rechtens ist, da es halt mal beschlossen wurde.

Im Urteil steht, dass Kosten beim Mieterwechsel Verwaltungskosten sind, welche immer vom Vermieter zu tragen sind.
Die Frage ist: Bezog sich die vereinbarte Pauschale von 70€ für einen Mieterwechsel explizit auch auf Wohnungen, bei denen die Verwaltung des Mietverhältnisses vom Vermieter selber durchgeführt wird?
Welchen Aufwand hatte der Verwalter? Wer hat die Zwischenablesung von Heizkostenverteilern und Zählern veranlasst / durchgeführt?

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dort steht nur:
„ergänzend zu dem bisherigen verwaltervertrag wird vereinbart das ab… für den mehraufwand im rahmen von wohnungsvermietungen vom vermieter eine pauschale sonderleistungsgebühr von 70 € berechnet werden“

der verwalter hatte mit der vermietung usw. nichts zutun.
wasser und strom zählerstände hab ich abgelesen. ob eine zwischenabrechnung stattfinden wird weiß ich nicht.

Ist nicht jeder Mieter selbst Stromkunde ?

Und was machst du denn mit den abgelesenen Zählerständen ? Die meldest du doch an die Verwaltung. Du kannst doch keine Eigenabrechnung machen ohne die Daten der ganze Eigentumsanlage. Heißt, die Daten sind doch ohne den Zusammenhang mit dem Verbrauch der ganzen Anlage nutzlos.

Also ich sehe hier schon Aufwand den man mit Pauschale abgegolten haben will.

also soweit ich mich erinnern kann, wird keine unterjährige abrechnung gemacht. sondern einfach anteilig pro monat abgerechnet. aber ich kann mich auch irren. ist schon etwas her…

Wie denn jetzt? Ich denke, dass du deine Nebenkostenabrechnung selber machst?
Dann schickt dir der Verwalter wie jedes Jahr deine Abrechnung für das ganze Jahr, du musst dann schauen, wie du es mit den Mietern korrekt abrechnest.

ja, aber was hat das nun mit meiner frage und der gebühr zutun?

Du hast geschrieben:

Ich habe es so verstanden, dass damit der Verwalter gemeint war, der keine unterjährige Abrechnung erstellt, sondern anteilig pro Monat abrechnet. Das ist ungewöhnlich.
Wenn der Verwalter also extra, damit man Mieterwechsel berücksichtigen kann, die Kosten monatlich aufschlüsselt, ist das schon ein Mehraufwand gegenüber einer Jahresabrechnung, die nur die Jahresendsummen ausgibt.

ob ich da ne extra abrechnungn bekommen, werden wir sehen. aber ich glaube nicht.
oder kann ich dann eine verlangen?

aber sagt beides nichts so wirklich aus, ob diese gebühren wirklich rechtlich in ordnung sind.

Wenn dir der Verwalter als Gegenleistung eine unterjährige Betriebskostenabrechnung erstellt, dann bekämest du wenigstens etwas für das Geld.
Wenn nicht, dann bekommt er für die Änderung des Mieternamens unangemessen viel Geld. Da stellt sich die Frage, warum die Eigentümerversammlung bereit war, diesen Betrag zu akzeptieren.

Für die Heiz- und Warmwasserkosten muß das gemacht werden.
Je nach Heiz-/Meßsystem müssen Röhrchen getauscht oder Wärmemengenzähler abgelesen werden. Den Auftrag dazu kann nur der Verwalter als Vertragspartner der „Röhrchen“-Firma erteilen.

Das bedeutet schonmal 3 neue Schilder (Wohnungstür + Briefkasten + Klingel) bestellen und anbringen lassen. Je nach Aussehen kosten die locker x Euro.
Auch das kann nur der Verwalter beauftragen.

Warum soll die ETG diese Kosten tragen, die nur von einem Eigentümer verursacht werden?
Ich finde den geforderten Betrag okay und auch rechtens.

Nein warum, dies wird bei Röchen nach Gradtagszahlen gemacht. Bei den Digitalen läuft in der Regel ein Kalender mit. Hinzu kommt, dass in der Regel der Verwalter nur die Betriebskostenabrechnung für die Eigentümergemeinschaft macht.

Für den Wechsle Extrakosten zu berechnen ist in der Regel ganz normal, aber nur wenn es auch Leistung gibt.

Den genauen Verwaltervertrag in Bezug auf Vermietung ist uns hier nicht bekannt, da können wir nur raten.

Der Verwalter ist für die Gesamtabrechnung zuständig. Das spielt es keine Rolle, ob er nur die Betriebskosten selber errechnet und die Heizkosten-Abrechnung von einem Externen machen läßt und als Anlage hintendranfügt oder ob er alles selber macht.

Seit wann steht in einem WEG-Verwaltervertrag irgendwas zu Vermietung drin?
Deswegen gab es doch den Beschluß der ET-Versammlung.

Ich bleib dabei.

Doch.

Ja und damit auch für die Betriebskosten der einzelnen Eigentümer.

ja je nach dem was vereinbart wird übernehmen die Verwalter auch die Vermietung. Dann kommt zu den Aufgaben des Gemeinschaftseigentum noch die Verwaltung des Sondereigentums hinzu.

Dazu gibt es mit jedem einzelnen Eigentümer einen extra Sonderverwaltungsvertrag.

Im WEG-Verwaltervertrag steht immer noch nix von Vermietung drin.

Oh

Bei den Röhrchen ist dies zu ungenau und entfällt, bei den digitalen läuft in der Regel eine Kalender mit, sodass die Ablesung auch nicht nötig ist.

Komsich, dabei steht dies doch sogar in der Frage: