Wegen Krankheit von der Schule fliegen?

Hallo

Ich besuche die 10. Klasse einer Realschule.
Es steht jetzt schon fest das ich die 10. nochmal wieder hollen werde (schlechte Leistung).
In diesem Schuljahr war ich sehr sehr oft Krank(immer Ärztliches Attest).
Um sicher zu gehen wie das ist mit dem sitzen bleiben hatten wir ein Gespräch mit dem Schulleiter der auch kurz die entschuldigten Fehltage ansprach.Nun war ich wieder 4 Wochen am stück krank(natürlich Ärztliches Attest)jetzt kam ein Brief von der schule für ein Gespräch über die schulische Perspektiven.

Nun meine fragen:Kann ich von der schule geschmissen werden oder sonst eine Maßnahmen eingeleitete werden???
Möchte nochmal sagen habe sehr sehr viele Fehltage aber immer mit einem Ärztlichen Attest!!!
Was kann jetzt alles passieren???

MFG

salü
du scheinst zimmlich angst zu haben vor diesem gespräch. mach dir mal keine sorge die können dich nicht einfach so aus der schule schmeissen für mich stellt sich viel eher die frage nach deinen krankheitstagen und deiner gesundheit.
ich denke dies macht sich der schulleiter auch und möchte wissen wie er dich unterstützen kann. also geh ruhig an das gespräch und mach dir mal einige gedanken wie du wieder möglichst schnell gesund wirst um deine zukunft anzupacken.
viel freude und glück
lg
marlen

Hallo!
Von der Schule wirst du sicherlich nicht „fliegen“. Vorausgesetzt, dass dein Fehlen attestiert ist, wie du ja sagst.

Schwierig ist sicherlich das durch die vielen Fehltage Versäumte nachzuholen. Kannst du nicht trotz Krankheit am Krankenbett weiter lernen. Mitschüler informieren dich sicher gern zum Stoff oder auch die Lehrer unterstützen deinen Lerneifer, wenn er vorhanden ist.

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Mein Tipp wiederhol das Schuljahr, zeig deinen guten Willen in Punkto Lernen und versuch unbedingt einen Wiedereinstieg. Es wird dir sicherlich niemand Steine in den Weg legen, wenn man deine Motivation erkennen kann.

Bleib dran, sonst wirst du es später sicherlich bereuen, wenn du mit Hauptschulabschluss keine Stelle findest. Noch ist es nicht zu spät!

Gruß
Maria

Ich nehme an, deine Frage kommt aus Deutschland.
In Österreich kann wegen einer Krankheit nicht von der Schule verwiesen werden; allerdings kann es passieren, dass bei einer großen Aqnzahl von Fehlstunden keine Klassifikation erfolgen kann und daher die Schulstufe wiederholt werden muss.
Ich würde in deinem Fall eine Gesprächsrunde mit Schulaufsicht, Schulleitung, Klassenvorstand, Eltern, ev. Arzt und dir zur Klärung der Situation vorschlagen.
Alles Gute aus Österreich!

Hallo,
die Frage ist nicht ganz leicht zu beantworten.
Normalerweise dürfen attestierte Fehlzeiten nicht berücksichtigt werden. Ein Problem könnte allerdings sein, dass Du das 10. Schulbesuchsjahr bereits hinter Dir hast und damit nicht mehr schulpflichtig bist. Die Schule ist daher nicht verpflichtet, Dich weiter aufzunehmen. Du solltest Dich beim Schulamt nach einer Schulzeitverlängerung erkundigen. Die Frage ist, ob die Leistungen bei einer Wiederholung besser werden bzw. ob sich die gesundheitlichen Vorraussetzungen ändern.
Im Zweifel gibt es natürlich noch die Möglichkeit der amtsärztlichen Untersuchung beim Gesundheitsamt. Es gibt leider viele Ärzte, die Schüler wegen jedem Mist krank schreiben und zu viele Eltern, die das unterstützen.

Ich würde mal behaupten, dass es wenig Sinn macht, an der gleichen Schule das Schuljahr zu wiederholen.
Beachte aber bitte, dass es ohne ein Zeugnis gesehen zu haben und die Hintergründe zu kennen, sehr schwierig ist, die Frage zu beantworten. Wie gesagt, das Schulamt kann da genauere Aussagen machen.

Viel Erfolg
Kerstin

Hi …agent,

ich denke, dass Du recht entspannt in das Gespräch gehen kannst. Wegen entschuldigter Fehltage, auch wenn es viele sind, kann man nicht der Schule verwiesen werden. Du hast Dich ja schon darauf eingerichtet, das Schuljahr zu wiederholen.
Lass den Schulleiter wissen, wie es mit Deiner Gesundheit weiter geht und dass Du an einem guten Abschluss interessiert bist.
Ich würde Dir empfehlen, das restliche Schuljahr zu nutzen, um fehlendes Wissen nachzuholen, so gut es geht. Das erleichtert Dir das nächste. Du weisst ja sicherlich, wie wichtig ein gutes Abgangszeugnis ist, um eine Lehrstelle zu bekommen. Schliesslich soll eine qualifizierte Arbeit mit der entsprechenden Arbeit
dafür sorgen, dass Du Dir Deine Wünsche erfüllen kannst.

Das Problem scheint zu sein, dass der Arzt deines Vertrauens dir sehr leicht ein Attest ausstellt bzw. du es dir irgendwoher anders holst. Fakt ist: Mit einem Schnupfen oder starker Erkältung kann man sehr wohl zur Schule gehen! Natürlich wird man krankgeschrieben, wenn man damit zum Arzt geht.

Du schreibst, deine schulischen Leistungen seien schlecht. Hast du keine Lust auf Schule oder kannst du nicht mehr? Sicherlich ist es nicht hilfreich für die Lernentwicklung, wenn du ständig fehlst. Mit vielen Fehltagen ist es natürlich besonders schwer, den Stoff zu kapieren.

Ich kann mir nur vorstellen, dass das Gespräch in der Schule für dich nur der gutgemeinte Hinweis ist, dich JETZT zu entscheiden: Entweder nächstes Jahr ranklotzen (denn wenn du dich wieder ewig krankschreiben lässt, wirst du es wieder nicht schaffen und verlierst ein weiteres Lebensjahr!) oder JETZT abgehen und dann zusehen, was du mit dem 9-Klassen-Abschluss auf dem Arbeitsmarkt für Chancen hast. Sieht dann mau aus. Und in spätestens 3 Jahren ärgerst du dich. Aber dann ist es nur sehr schwer, sich nochmals für die Schulbank aufzuraffen, dann ist und bleibt man Hartz-IV. Das meine ich gar nicht böse, das ist aber heutzutage die Realität.

Mein gut gemeinter Hinweis: Du überlegst dir jetzt in Ruhe, wie deine Zukunft aussehen soll. Je nachdem handelst du. Das Attest ist nicht die erhoffte Lösung. Schule kann anstrengend und nervig sein, sie ist aber für das Leben ein Grundstein. Junge, wach auf!!!

  1. Es kann immer alles passieren!
  2. Es hängt davon ab, wie „man in den Wald hineinruft“…denn so schallt es heraus…
  3. ihre häufige Formulierung „aber immer mit ärztlichem Attest“ erweckt stark den Eindruck, dass Sie da „schummeln“…insofern werden die Lehrer dies (und Sie) wohl richtig einzuschätzen wissen…

Tipp: Ehrlich sein, Reue zeigen und LERNEN!!! Für gute Leistungen gibt es keine Ausreden!!!

Wenn du ein ärztliches Attest vorlegen kannst, besteht keine Möglichkeit, dich mit Ordnungsmaßnahmen laut §53 Schulgestz zu belangen:
(3) Ordnungsmaßnahmen sind

  1. der schriftliche Verweis,
  2. die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
  3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen,
  4. die Androhung der Entlassung von der Schule,
  5. die Entlassung von der Schule,
  6. die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde,
  7. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obe-re Schulaufsichtsbehörde.
    (4) Maßnahmen nach Absatz 3 Nr. 4 und 5 sind nur zulässig, wenn die Schülerin oder der Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten die Erfül-lung der Aufgaben der Schule oder die Rechte anderer ernstlich gefährdet oder verletzt hat. Bei Schulpflichtigen bedarf die Entlassung von der Schule der Bestätigung durch die Schulaufsichtsbehörde, die die Schülerin oder den Schüler einer anderen Schule zuweisen kann. Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vor-herige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb ei-nes Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat.
    (5) Maßnahmen nach Absatz 3 Nr. 6 und 7 sind nur zulässig, wenn die Anwesen-heit der Schülerin oder des Schülers aus Gründen der Sicherheit nicht ver-antwortet werden kann. Diese Entscheidung bedarf der Bestätigung durch das Ministerium. Soweit die Schülerin oder der Schüler die Schulpflicht noch nicht erfüllt hat, ist für geeignete Bildungsmaßnahmen zu sorgen.
    (6) Über Ordnungsmaßnahmen entscheidet eine von der Lehrerkonferenz beru-fene Teilkonferenz, sofern die Schulkonferenz nicht beschließt, dass über Maßnahmen nach Absatz 3 Nr. 1 und 3 die Klassen- oder Jahrgangsstufenkon-ferenz und im Übrigen die Lehrerkonferenz entscheiden soll. Der Teilkonfe-renz gehören ein Mitglied der Schulleitung, die Klassenlehrerin oder der Klas-senlehrer oder die Jahrgangsstufenleiterin oder der Jahrgangsstufenleiter und drei weitere, für die Dauer eines Schuljahres zu wählende Lehrerinnen oder Lehrer als ständige Mitglieder an. Weitere, für die Dauer eines Schuljah-res zu wählende Mitglieder sind eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schulpflegschaft und des Schülerrates, soweit die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler oder deren Eltern im Einzelfall nicht widersprechen.
    (7) Vor der Beschlussfassung hat die Teilkonferenz der betroffenen Schülerin oder dem betroffenen Schüler und deren Eltern Gelegenheit zu geben, zu dem Vorwurf der Pflichtverletzung Stellung zu nehmen; zu der Anhörung kann die Schülerin oder der Schüler eine Person des Vertrauens aus dem Kreis der Schülerinnen und Schüler oder der Lehrerinnen und Lehrer hinzuziehen.
    (8) Ordnungsmaßnahmen werden den Eltern schriftlich bekannt gegeben und begründet.
    (9) In dringenden Fällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter eine Schü-lerin oder einen Schüler vorläufig vom Unterricht oder von sonstigen Schulveranstaltungen ausschließen (Absatz 3 Nr. 3). Die Anhörung nach Absatz 7, der Beschluss der Teilkonferenz und die Bekanntgabe an die Eltern nach Absatz 8 sind unverzüglich nachzuholen.
    Gruß
    later

Hallo, es wäre halt maßgebend warum du immer wieder krank bist. Liegt es immer an der selben Krankheit oder an verschiedenen? Wahrscheinlich meint es die Schule nur gut mit dir, denn wenn im neuen Schuljahr wieder ständig krank bist, verlierst du genauso viele Unterrichtstunden und du wirst dann wieder nicht versetzt. Lass doch dich mal bei deinen Hausarzt richtig durchchecken
.
LG

Ich kenne mich da im Detail leider zu wenig aus, aber ich würde behaupten, dass „jemanden von der Schule schmeissen“ nicht rechtsgültig ist, wenn du das Atest des Artztes vorweisen kannst. Wünsche dir viel Kraft und Durchhaltevermögen. Manchmal sind es kleine Blockaden, die einem so fest lahmlegen können, dass gar nichts mehr läuft. Ich hoffe du kannst deine Blockaden bald lösen und bist wieder gesund und einsatzfähig :wink: