Wegen Schulsprengel Wohnsitz ummelden Minderjährig

Nun, das wird jetzt etwas länger.
Ich betreute 3 Jahre lang einen schweren Pfelgefall zu Hause und wohne sehr weit auf dem Land, bedauerlicherweise genau zwischen 2 Landkreisen und 4 Gemeindegrenzen.
Eine meiner Töchter trat 2010 in die Realschule über, mit einem Schnitt von 2,0 … dann kam der Schlaganfall meiner Mutter … es ging drunter und drüber, ich wurde sofort Betreuerin, meine Mutter lebte noch bis April diesen Jahres bei mir im Haus als Pflegefall… das ging an den Mädchen nicht spurlos vorüber. Eine davon sackte in der Schule so ab, das ich sie schließlich auf den M-Zug schicken musste.
Da ich so eingespannt war, musste ich den für mich besten Weg finden.
Und hier begannen die Schwierigkeiten. Der Bus, der zu der Mittelschule fährt, bei der meine Tochter lt. Schulsprengel gehen muss ist die Haltestelle 1,98 km von unserm Haus entfernt, im Winter ein riesigen Problem, da der Schneepflug sich vor 8.45Uhr bei uns nicht sehen läßt… Der Bus zur fremden Schule geht nur 400m von uns weg, allerdings im andern Landkreis und in der anderen Gemeinde. So weit so gut, die 7 und 8 Klasse konnte ich mit Gastschulantrag und Schulzuweisung durchbringen. Das war zwar nicht einfach aber hat geklappt, auch aufgrund meiner Situation mit dem schweren Pflegefall zu Hause. Als ich dann dieses Jahr nervlich zusammengebrochen bin, weil mir alles zu viel wurde habe ich meine Mutter in ein Pflegeheim gebracht… Es ging nicht mehr… ich wär in der Psychatrie gelandet …
Und jetzt hab ich den Salat, der Gastschulantrag und die Schulzuweisung werden abgelehnt … Jetzt soll meine Tochter noch einmal die Schule wechseln … in der 9 und 10 Klasse! Sie möchte nächstes Jahr den Quali schreiben und die 10 Klasse M mit der mittleren Reife abschließen…( ist momentan Klassenbeste )
Ich hab alle Möglichkeiten schon durchgespielt.
Die letzte Möglichkeit ist den Wohnsitzt zu wechseln, hier nun meine Frage.
Kann ich meine minderhährige Tochter (in Dezember 15) bei einem guten Freund
in der Nachbarbemeinde alleine anmelden oder muss auch einer von uns ( Vater oder Mutter ) mit der Tochter den Wohnsitz wechseln? Verwandschaft haben wir leider keine in den richtigen Orten unsere Familie ist sehr klein…
Wir haben ja das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Als Zweitwohnsitz könnte ja das „richtige“ zu Hause bleiben…
Ich möchte ihr das nicht antun nach den ganzen Turbulenzen der letzten Jahre … Die Kinder haben arg zurückstecken müssen die letzten Jahre… und jetzt soll sie wieder alle Freunde verlieren und nochmal von neu anfangen ? … Bitte nicht !
Das wir in Bayern sind, brauch ich ja wohl nicht zu erwähnen, das ist ja das einzige Bundesland das keine freie Schulwahl hat …
Können Sie mir helfen, oder hat jemand noch eine Idee ???
Liebe Grüße und danke für die Antworten …

Hi
Ich musste erstmal „Schulsprengel“ googeln, weil ich das Wort im Leben noch nicht gehört hatte. Ich hätte eher an ein nach einem Attentat versprengtes Stück einer Schule gedacht, aber es hat ja wohl die Bedeutung von (hochdeutsch:smile: Schulbezirk.
Zunächst würde ich die Situation eingehend mit deiner Tochter durchdiskutieren und herausfinden wollen, was deine Tochter da für ein Gefühl zu hat, was sie gerne hätte usw.
Dann würde ich dies versuchen, zu organisieren. Wenn deine Tochter z.B. bei Freunden wohnen möchte, dann kannst du das versuchen, zu arrangieren. Wichtig ist doch, dass es deiner Tochter gefällt.
Gruß,
B.

Auch in Niedersachsen gibt es keine freie Schulwahl, sondern Schulbezirke. Man kann aber beantragen, das ein Kind vom Schulbezirk freigegeben wird und in einem anderen Schulbezirk die Schule besucht - das geht relativ problemlos.

Gibt es denn bei euch da unten keine „Härtefallregelung“? Allein schon die Tatsache, das das Mädchen im Winter immer zu spät kommt sollte doch ausreichen. Was sagen denn die Schulen dazu - oder sind die in Bayern reine „Befehlsempfänger“?

Ausserdem ist mir unverständlich, wieso das Kind nun die Schule verlassen muss, die sie die ja seit einigen Jahren erfolgreich besucht. Ist bei euch die Durchsetzung politischer Richtlinien wichtiger als das Kindeswohl?

Ich würde an deiner Stelle einen Rechtsanwalt einschalten und das u.U. juristisch klären. Im Zweifel schickst du deine Tochter weiter in die alte Schule und die Polizei bringt sie dann in die neue - und das jeden Tag - mal schauen wie lange die das mitmachen :smile:

… ach ja:

Das mit dem Ummelden ist so eine Sache. Wenn das Schulamt das spitz kriegt und sie das Sozialamt einschalten, könnte es brenzlig werden. Da müsste sie schon von der Familie einer Klassenkameradin quasi adoptiert werden. Dann schaut das Sozialamt nach und sie hängt ständig bei euch ab … auch nicht prickelnd …

Hallo Ihr Lieben :smile:
Erst mal vielen Dank für die Antworten … und verzeih den „Schulsprengel“ das heißt bei uns wirklich so. Also das wir in Bayern nur noch Befehlsempfänger sind kann ich nur bestätigen … allerdings hab ich so das Gefühl das es in ganz Deutschland mittlerweile so ist, denn wenn man nicht spurt werden einem halt auf der anderen Seite die Prüge zwischen die Füße geworfen … es ist immer eine Sache der abwägung… Ich bin auch noch selbstständig somit noch viel mehr angreifbar … von Seiten der Gemeinden usw …
Meine Tochter möchte natürlich weiter auf diese Schule gehen, ich hab absichtlich nicht erwähnt das in der „richtigen“ Schule das Gewalt und Drogenproblem am brenzlichsten im ganzen Landkreis ist … das schwarze Schaf halt, wo keiner seine Kinder sehen möchte und nur Lehrer hinversetzt werden die das Schulamt hm… sagen wir mal aufdenken lassen möchte …
Beste Voraussetzungen halt …
Mein Härtefall war eben meine Mutter… und die ist jetzt im Heim. Momentan reicht das Geld noch, glaube zwar nicht das ich dann mitzahlen muss, da ich zu wenig verdiene, aber das kommt spätestens im November auf, dann ist alles alle …
Fakt ist, das es nur ums Geld geht, die Kinder sind nebensächlich. Unserm Schulrat wurde gesagt, wenn er das nochmal genehmigt müsste er die Kosten privat tragen! Tolles Bayern… Das bedeutet dann das „C“ in unserer Regierung :wink:
Ich werd versuchen mich zumindest ein Jahr mit meiner Tochter umzumelden, wenn sie 16 ist könnten wir das zumindest wieder umdrehen. Das ich dann zu Hause bin ist das geringere Problem da mein Firmensitzt mit Büro und Studio ja im Haus ist. Somit arbeite ich zu Hause. Schwieriger wird wohl die Einkommensteuer … bin ich dann getrennt lebend ??? … ach ist das alles blöd …

Hallo,

ich denke nicht, dass es darum geht dass die Tochter dann physikalisch dort wirklich wohnt, sondern dass sie dort gemeldet ist, damit sie die Schule besuchen kann.

Streng genommen ist es Betrug, aber leider sind die Behörden so engstirnig, dass oftmals nur diese Möglichkeit bleibt.

Hier in Berlin ist es allerdings so streng geworden (bezieht sich allerdings auf nur die Grundschulen), dass tatsächlich geprüft wird, ob es sich um die wirkliche Wohnsitzadresse handelt (Strom-, Telefonrechnungen, Bett etc.).

Viele Grüße

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Hallo

Das mit dem Ummelden ist so eine Sache. Wenn das Schulamt das spitz kriegt und sie das Sozialamt einschalten, könnte es brenzlig werden.

Wieso denn das Sozialamt? Was haben die damit zu tun?

Hallo

Können Sie mir helfen, oder hat jemand noch eine Idee ???

Ich denke schon, dass das Kind da angemeldet werden kann. Irgendwie sollte da natürlich eine Möglichkeit vorhanden sein, dass sie tatsächlich da wohnen könnte, wer weiß ja, ob da nicht doch mal eine Kontrolle kommt. Aber niemand ist verpflichtet, sich an seinem Wohnsitz ständig aufzuhalten, nur seine Post muss man dort abholen, aber das gilt ja für eine Minderjährige wohl nicht. Aber ich glaube, es wäre gut, wenn man einen Grund hätte, warum eine 15-jährige bei einem guten Bekannten einziehen soll, denn danach wird man bestimmt öfters gefragt.

Aber eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass das Schulrecht es zulässt, einen Schüler einfach so nach 2 Schuljahren einer anderen Schule zuzuweisen. Eigentlich würde ich noch einen Anwalt fragen, ob die das überhaupt machen können.

Viele Grüße

Noch ein Grund
Hier steht als zwingender persönlicher Grund für die Genehmigung eines Gastschulantrages:
„Das Kind ist während des laufenden Schuljahres umgezogen und soll in seiner gewohnten Klassengemeinschaft bleiben.“

Gut, das Kind ist in diesem Fall nicht umgezogen, aber es soll in seiner gewohnten Klassengemeinschaft bleiben.

http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Refer…

Könnte aber sein, dass das nur für München gilt.

Das Sozialamt (resp. die für Jugend, Familien und Soziales zuständige Behörde) wird vom Schulamt eingeschaltet, um zu kontrollieren, ob die Tochter wirklich dort wohnt wo sie angemeldet ist. Das riecht nach sehr viel Ärger …

Meiner ganz persönlichen Ansicht nach kann die Schulbehörde nicht willkürlich Kinder nach Lust und Laune in eine andere Schule versetzen. Auch wenn der Grund für die Härtefallregelung wegfällt ist solch ein Schulwechsel für die Sozialisierung des Kindes nicht zumutbar. Und du hast ja noch weitere gute Argumente (Schulbus im Winter …)

Ich würde an deiner Stelle einen Rechtsanwalt einschalten und denen mal auf die Füße treten. Im Zweifel kann der eine einstweilige Verfügung erwirken, damit deinen Tochter erstmal auf der alten Schule bleiben kann, bis das Verfahren beginnt. Das kann u.U. lange dauern … damit ist zumindest erstmal Zeit gewonnen. Wenn ihr kein Geld habt: es gibt genügend Beihilfen (Prozeßkostenbeihilfe etc.) die man beantragen kann.

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