Hallo Bommel,
auch wenn ich nicht Jeanette bin, antworte mal. Ich sehe das so: kann
der Eigentümer A eh nur über das Grundstück des Eigentümers B auf
sein Gelände, kann sich B dagegen in Ermangelung anderer
Möglichkeiten des A nicht wehren. UU kommen auch schon
gewohnheitsrechtliche Aspekte in Betracht, je nach Einzelfall.
Es ist doch für beide Seiten ein Stück Rechtssicherheit, wenn es dann
festgeschrieben wird, oder? Dann müsste sich auch ein etwaiger
späterer Eigentümer (egal auf welcher Seite) nicht von neuem mit dem
anderen auseinandersetzen, wer was wie warum wann darf.
Andererseits: warum sollte sich A immer als Bittsteller, abhängig von
Bs gutem Willen fühlen müssen?
Aber dann geht die geschichte doch andersrum weiter, warum
sollte ich ein mir eingetragenes wegerecht löschen lassen?
Z.B. wegen eines Konsenses der Parteien: wenn das Grundstück A in 10
Jahren von der anderen Seite erschlossen wird, kann man´s ja
einvernehmlich löschen.
besteht denn die Möglichkeit, vertraglich zu fixieren, dass es
nach 5 Jahren oder bei Eigentümerwechsel des einen oder
anderen Grundstücks aufgehoben wird?
Hmm, so weit ich weiss können nur unbedingte Rechte ins Grundbuch
geschrieben werden. Man kann aber vertraglich vereinbaren, dass eine
Pflicht zur Umschreibung nach X Jahren besteht. Bedarf dann
allerdings der notariellen Form.
Ich seh das nicht eng, ich würde ihn natürlich zu seinem
grundstück kommen lassen. ausserdem kann es ja sein, dass er
das hintere grundstück, eben wegen des fehlenden wegerechts
seht günstig erworben hat und dieses durch eintragung direkt
mal ein paar zehntausend mehr wert ist, welches meines dann
etwa weniger wert ist?
Entschuldige, aber das halte ich in der Form für unbegründet („wenn
ich was verliere, dann gewinnt der andere…“). Dein Grundstück wird
weniger Wert sein, jedoch kann man sich die Eintragung von
Wegerechten uU auch vergüten lassen. Kenne mich da aber nicht aus,
was üblich ist. Das andere Grundstück wird wohl kaum mehr wert sein
nach der Eintragung, denn schliesslich wurde so nur formal die
Betretbarkeit festgeschrieben. Etwas, das man doch regelmäßig bei
einem Grundstück voraussetzt, oder?
Gruß - Jaschiii