Wegerecht - Blaulicht und Martinshorn

Hallo Verkehrsteilnehmer,

heute Abend auf einer entsprechenden Fortbildung von einem Juristen gehört:

Bisher war §38 der StVO so formuliert daß andere Verkehrsteilnehmer nur dann unverzüglich freie Bahn schaffen mußten wenn ein Einsatzfahrzeug Blaulicht und Martinshorn zugleich verwendet - Blaulicht alleine galt nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden, gab dem Fahrzeug aber keine Wegerechte.

Diese Bestimmung ist nun geändert worden!

Zukünftig gilt - was viele Vekehrsteilnehmer schon immer so glaubten - daß auch ein Fahrzeug, welches nur das Blaulicht eingeschaltet hat, Wegerechte wahrnehmen darf.

Heißt also im Klartext: Wenn ihr es nicht sowieso immer schon gemacht habt müßt ihr zukünftig immer , wenn ein Fahrzeug mit Blaulicht auftaucht, unverzüglich freie Bahn schaffen. Das Einsatzfahrzeug braucht zukünftig nicht mehr das Martinshorn zuschalten um Wegerechte in Anspruch zu nehmen.

Gruß,

MecFleih

Hallo,

für mich spielte es eigentlich bisher keine Rolle im täglichen Leben, ob nun Horn an oder aus. Blaulicht, wenn ich es dann sah, hieß für mich eigentlich immer die Gewährleistung des Wegerechtes, wenn auch gesetzlich bisher nicht so formuliert.

Anscheinend aber kennen diese Änderung der Gesetzeslage anscheinend die Organe , welche diese Signale benutzen am wenigsten.
In der Nähe meines Wohnortes sind im Umkreis von 3…4 Km 2 Feuerwachen, 1 Polizeiwache, 2 Krankenstationen mit Rettungsstellen.
Es jodelt pausenlos. Wenn der Verkehr „dick“ ist, sehe ich alles ein.
Aber muß es sein, dass 3 Feuerwehren, die unmittelbar hintereinander fahren, alle das Martinshorn benutzen? ; muß es sein, dass Sonntags bei schwachen Verkehr überhaupt das Martinshorn auf einer Hauptstrasse ohne ampelgesteuerten Kreuzungsverkehr benutzt wird?
Was kann man gegen diesen Unsinn tun? Interessant sind Mischungen von Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen. Da will keiner dem anderen nachstehen.

Gruß Gert

Hallo,

ich verstehe sehr gut daß es Dich nervt weil Du ständig von Martinshörnern in Deiner Ruhe gestört wirst. Rechtlich gesehen war es aber bisher absolut unerläßlich daß Blaulicht UND Martinshorn liefen weil nur die Kombination aus beidem Wegerechte bedeutete.

Wenn man also (z. B. nachts auf menschenleeren Straßen) auf den Einsatz vom Martinshorn verzichtete und nur das Blaulicht eingeschaltet hatte bedeutete das den Verzicht auf Wegerechte, mithin machte sich der Fahrer schlichtweg strafbar wenn er auf Einsatzfahrten trotzdem gegen die StVO verstieß. Anders gesagt: Nur mit Blaulicht und ohne Martinshorn zu fahren war rechtlich gleichbedeutend wie wenn Du als Otto Normalverbraucher nur mit der Warnblinkanlage durch die Gegend gefahren wärst und gegen die StVO verstossen hättest. Also auf einer Fahrt gleich dutzende Verkehrsverstösse…
Wenn das Martinshorn trotzdem manchmal zeitweise abgeschaltet wurde dann rein aus „Freundlichkeit“ gegenüber der Bevölkerung und unter Inkaufnahme eines erheblichen rechtlichen Risikos durch den Fahrer.

In Zukunft wird sich das also etwas lockern weil man jetzt auch ohne Martinshorn und nur mit Blaulicht Wegerechte in Anspruch nehmen kann. Es ist dann also strafrechtlich nicht mehr illegal Wegerechte nur mit Blaulicht in Anspruch zu nehmen.
Was aber bleibt: zivilrechtlich steht sich der Einsatzfahrer nach wie vor in jedem Fall wesentlich besser wenn er neben dem Blaulicht auch das Martinshorn eingeschaltet hat. Kommt es nämlich zu einem Unfall wird regelmäßig die Frage gestellt ob alles getan wurde um einen Unfall zu verhindern. Und wenn dann zwar das Blaulicht, nicht aber das Martinshorn eingeschaltet war sind die Karten definitiv schlechter als wenn man beides eingeschaltet hatte.

Insofern kann man Leuten, die Einsatzfahrzeige fahren, nach wie vor nur dringend raten möglichst immer beide Signale zu benutzen - auch wenn das für ungünstig positionierte Bürger wie Dich ärgerlich ist. Der Einsatzfahrer verbessert seine rechtliche Situation damit aber erheblich, auch wenn er durch die Neuregelung den Bereich der Illegalität bei Einsatzfahrten mit Nur-Blaulicht verläßt…

Zusammengefaßt: Bisher MUSSTE auf Einsatzfahrten Blaulicht und Martinshorn benutzt werden wenn man auf der rechtlich sicheren Seite sein wollte. In Zukunft darf man legal auf den Einsatz des Horns verzichten - macht es aber nach wie vor besser nicht weil man damit in jedem Fall in einer rechtlich wesentlich besseren Position ist.

Es gibt übrigens noch einen anderen Aspekt bei der Sache: manche Arbeitgeber haben in Dienstanweisungen bestimmte Regeln für Einsatzfahrten festgelegt - z. B. daß die dauerhafte Nutzung des Horns angewiesen wird. Richtet sich ein Mitarbeiter nicht danach ist das zwar vor dem Gesetzgeber nicht illegal, kann aber arbeitsrechtlich sehr schnell relevant sein weil mit Vorsatz Dienstanweisungen mißachtet wurden.

Insofern kann ich Dir leider nix Positives schreiben.

Gruß,

MecFleih

Hallo,

Auch Hallo,

Dass auch mitten in der Nacht und ohne Verkehrsaufkommen leider immer wieder das Martinshorn eingesetzt wird hat damit zu tun dass viele Fahrer gerne einen auf Wichtig machen. Besonders verbreitet ist solches Verhalten bei Freiwilligen Feuerwehren und Ehrenamtlichen Rettungsdienstmitarbeitern.
Das hat aber nichts damit zu tun dass es aus irgend einem Grund gesetzlich notwendig währe.

Was du da unten schreibst ist ziemlicher Unssinn und zum grössten Teil schlichtweg falsch.

ich verstehe sehr gut daß es Dich nervt weil Du ständig von
Martinshörnern in Deiner Ruhe gestört wirst. Rechtlich gesehen
war es aber bisher absolut unerläßlich daß Blaulicht UND
Martinshorn liefen weil nur die Kombination aus beidem
Wegerechte bedeutete.

Da hast du recht wenn du mit Wegerecht meinst dass andere Verkehrsteilnehmer Platz machen MÜSSEN.
Was die Fahrt unter Sondersignal, und damit straffreie übertretungen der StvO angeht ist das aber falsch (siehe weiter unten).

Wenn man also (z. B. nachts auf menschenleeren Straßen) auf
den Einsatz vom Martinshorn verzichtete und nur das Blaulicht
eingeschaltet hatte bedeutete das den Verzicht auf Wegerechte,

Unsinn. Jedes Einsatzfahrzeug hat auch nur mit Blaulicht das volle Wegerecht, nur sind andere Verkehrsteilnehmer nicht daran gebunden gewesen dass sie Platz machen.
Auf leerer Strasse muss aber auch niemand Platz machen.

mithin machte sich der Fahrer schlichtweg strafbar wenn er auf
Einsatzfahrten trotzdem gegen die StVO verstieß. Anders
gesagt: Nur mit Blaulicht und ohne Martinshorn zu fahren war
rechtlich gleichbedeutend wie wenn Du als Otto
Normalverbraucher nur mit der Warnblinkanlage durch die Gegend
gefahren wärst und gegen die StVO verstossen hättest. Also auf
einer Fahrt gleich dutzende Verkehrsverstösse…

Das ist Quatsch.
Wird das Blaulicht eingeschaltet ist auf dem Tachoschreiber bereits eine Sondersignalfahrt markiert. Ob bei solchen Fahrten nun Blaulicht, Martinshorn oder gar nix eingeschaltet wird ist irrelevant.

Die Polizei darf sogar auch ohne irgendwelche Signaleinrichtungen einzuschalten gegen die Strassenverkehrsordnung verstossen wenn bei der Leitstelle eine Sonderfahrt angemeldet wird um z.B. bei Verbrechen die Gangster nicht auf ihre Annäherung aufmerksam zu machen, oder auch nur um Raser zu verfolgen und zu filmen.
Der Rettungsdienst hat genau die selben Möglichkeiten ohne irgendwelche Signale zu fahren wenn es medizinisch erforderlich ist (Epileptiker) hier darf aber nicht der Fahrer spontan entscheiden sondern es muss die Leitstelle ihr OK zur Sonderfahrt geben.

In jedem Fall macht sich kein Fahrer eines Einsatzfahrzeuges Strafbar wenn er ohne Signaleinrichtungen fährt aber die Sonderfahrt angemeldet ist.

Wenn das Martinshorn trotzdem manchmal zeitweise abgeschaltet
wurde dann rein aus „Freundlichkeit“ gegenüber der Bevölkerung
und unter Inkaufnahme eines erheblichen rechtlichen Risikos
durch den Fahrer.

Das hat nix mit freundlichkeit zu tun sondern mit Rücksichtnahme oder auch mit Einsatzspezifischen Notwendigkeiten.
Jede Signalfahrt ist ein Risiko nicht nur für den Fahrer sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer, desshalb obliegt hier die Sorgfaltspflicht immer beim Fahrer des Einsatzfahrzeugs.
Rechtlich ist der Fahrer aber immer gegen Missachtungen der StVO abgesichert wenn es sich um eine angemeldete Signalfahrt handelt

Was aber bleibt: zivilrechtlich steht sich der Einsatzfahrer
nach wie vor in jedem Fall wesentlich besser wenn er neben dem
Blaulicht auch das Martinshorn eingeschaltet hat. Kommt es
nämlich zu einem Unfall wird regelmäßig die Frage gestellt ob
alles getan wurde um einen Unfall zu verhindern. Und wenn dann
zwar das Blaulicht, nicht aber das Martinshorn eingeschaltet
war sind die Karten definitiv schlechter als wenn man beides
eingeschaltet hatte.

Wenn es zu einem Unfall kommt weil das Einsatzfahrzeug ausserhalb der StvO bewegt wird ist IMMER der Fahrer des Einsatzfahrzeugs schuld und zwar unabhängig davon welche Signaleinrichtungen er eingeschaltet hatte.
Der Fahrer muss sich nämlich erst davon überzeugen dass ihm andere Verkehrsteilnehmer seine Sonderrechte zugestehen.
Es gibt auch Gehörlose die am Strassenverkehr teilnehmen.
Soll heissen das Einsatzfahrzeug darf erst dann bei rot über die Ampel wenn ihm die Farzeuge mit grün den Vorrang geben. Kommt es zum Unfall hat der Einsatzwagenfahrer dieses Gebot missachtet und ist Schuld.

Insofern kann man Leuten, die Einsatzfahrzeige fahren, nach
wie vor nur dringend raten möglichst immer beide Signale zu
benutzen - auch wenn das für ungünstig positionierte Bürger
wie Dich ärgerlich ist. Der Einsatzfahrer verbessert seine
rechtliche Situation damit aber erheblich, auch wenn er durch
die Neuregelung den Bereich der Illegalität bei Einsatzfahrten
mit Nur-Blaulicht verläßt…

Was für ein Unsinn. Dein Rat ist sowas von an den Haaren herbeigezogen. Von irgendwelcher Illegalität kann überhaupt keine Rede sein.

Zusammengefaßt: Bisher MUSSTE auf Einsatzfahrten Blaulicht und
Martinshorn benutzt werden wenn man auf der rechtlich sicheren
Seite sein wollte. In Zukunft darf man legal auf den Einsatz
des Horns verzichten - macht es aber nach wie vor besser nicht
weil man damit in jedem Fall in einer rechtlich wesentlich
besseren Position ist.

Falsch, siehe oben. Es gab und gibt und wird auch in Zukunft immer Fälle geben bei denen auch ganz ohne Signal gefahren wird. Das ist dann genauso rechtens wie mit vollem Signalprogramm und in keinem Fall spricht es den Einsatzwagenfahrer von seiner Sorgfaltspflicht frei wenn er ständig das komplette Signal einschaltet.

Es gibt übrigens noch einen anderen Aspekt bei der Sache:
manche Arbeitgeber haben in Dienstanweisungen bestimmte Regeln
für Einsatzfahrten festgelegt - z. B. daß die dauerhafte
Nutzung des Horns angewiesen wird. Richtet sich ein
Mitarbeiter nicht danach ist das zwar vor dem Gesetzgeber
nicht illegal, kann aber arbeitsrechtlich sehr schnell
relevant sein weil mit Vorsatz Dienstanweisungen mißachtet
wurden.

Solche Dienstanweisungen gibt es zwar leider immer noch, aber sie sind Sittenwiedrig, daher Nichtig und arbeitsrechtlich vollkommen irellevant.

Insofern kann ich Dir leider nix Positives schreiben.

Stimmt, weil du keine Ahnung hast.

Leider kann man die Fahrer von Einsatzwagen nicht zwingen nachts ihr Geheul abzustellen.
Anscheinend wohnst du in einer Gegend wo viel mit freiwilligen Helfern gearbeitet wird und solche Leute brauchen das Horn leider oft um sich selbst zu bestätigen.
Das sind jedenfals die Erfahrungen die ich während meiner Zeit als Rettungszivi beim Roten Kreuz gemacht habe.
Dazu kommen dann noch Halbwahrheiten und Legenden wie sie hier auch MecFleih verbreitet hat.

Gruss, René

Gruß,

MecFleih

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Hallo Rene,

für diesen Beitrag müsstest du meiner Meinung nach ein dickes Negativ-Sternchen bekommen. Nicht das was McFleih schreibt, sondern das was du schreibst ist hier der Unsinn. Klar kann es immer vorkommen das es bei den Organisationen jemanden gibt, der meint sich mit den Sondersignalen wichtig machen zu müssen. Ich hoffe doch aber das das erstens nur die Minderheit ist und zweitens von den Verantwortlichen überwacht wird.

Wenn wir mit unserem Löschzug ausrücken, sei es auch mitten in der Nacht, wird (genau gegenteilig zu deiner Aussage) nur auf Anweisung auf Sondersignale verzichtet !!!

Es dient nicht nur unserer Sicherheit, sondern auch der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer wenn wir mit vollem Signal Fahren…

Übrigends ist es die Ausnahme, das die Einsatzfahrzeuge der Wehren mit den von dir genannten Fahrtenschreibern ausgestattet sind, im Zweifel ist also immer der Maschinist der Dumme.

Da ich nun ziehmlich häufig als Maschinist unterwegs bin, kann auch ich nur raten GRUNDSÄTZLICH mit vollem Signal, also Blaulicht und Martinshorn, zu fahren. Das ich dabei nicht „wilde Sau“ spielen darf, sondern weiterhin den Verkehr zu beachten habe, sollte jedem klar sein !!!

Gruß
Uli

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Hallo,

ich habe lange überlegt ob ich auf Deinen Schwachsinn hier antworten soll. Du bist Zivi beim Roten Kreuz gewesen und meinst hier erzählen zu können daß ich Unrecht hätte? Woher hast Du denn Dein ganzes schlaues Wissen? Doch nicht im Ernst daher daß Du als Zivi Autos mit Blaulicht anschauen und 2x in Deinem Leben fahren durftest??? Das ist doch ein Witz…

Ich fahre seit 14 Jahren kleine und schnelle Einsatzfahrzeuge und habe just gestern Abend eine stundenlange Einweisung eines Juristen zu dem Thema gehört. Also laber’ hier nicht herum was Du als Zivi für ein paar Jahren - womöglich noch in der Schweiz - glaubst gelernt zu haben! In DEINEN Postings steht teilweise echter Müll.

Es geht mir nur darum den anderen Verkehrsteilnehmern mitzuteilen daß sie demnächst auch beim Einsatz von nur Blaulicht freie Bahn zu schaffen haben.

Dass auch mitten in der Nacht und ohne Verkehrsaufkommen
leider immer wieder das Martinshorn eingesetzt wird hat damit
zu tun dass viele Fahrer gerne einen auf Wichtig machen.
Besonders verbreitet ist solches Verhalten bei Freiwilligen
Feuerwehren und Ehrenamtlichen Rettungsdienstmitarbeitern.
Das hat aber nichts damit zu tun dass es aus irgend einem
Grund gesetzlich notwendig währe.

Es war bisher notwendig weil Wegerechte nur beim Einsatz von Blaulicht UND Martinbshorn wahrgenommen werden dürften. Natürlich gibt es immer und überall Wichtigtuer, aber darum geht es nicht. Fakt ist daß beide Warneinrichtungen laufen mußten um im Falle von Überschreitungen der StVO auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. In Zukunft reicht es wenn das das Blaulicht eingeschaltet ist. Allerdings ist es zivilrechtlich immer noch besser beide Signalanlaen laufen zu lassen.

Unsinn. Jedes Einsatzfahrzeug hat auch nur mit Blaulicht das
volle Wegerecht, nur sind andere Verkehrsteilnehmer nicht
daran gebunden gewesen dass sie Platz machen.
Auf leerer Strasse muss aber auch niemand Platz machen.

Was ist wenn ein Kind zwischen Autos hindurch auf die Straße springt, nachts ein Betrunkener vor das Auto torkelt, wenn im Wald Wild vor das Auto springt, jemand unerwartet aus einer Einfahrt kommt? Wenn dann etwas passierte hatte der Fahrer der Einsatzfahrzeugs rechtlich eine sehr ungute Position weil er nur das Blaulicht, nicht aber das Martinshorn eingeschaltet hatte. Das brachte - und bringt ihn auch weiter - in die juristische Zwickmühle nicht alles, was möglich ist, getan zu haben um den Unfall zu vermeiden, denn die Gegenseite wird argumentieren daß der Unfall mit Martinshorn vermutlich nicht passiert wäre.

Deiner Argumentation unterstellt daß auf einer scheinbar freien Straße nichts passieren KANN - was aber nicht stimmt, siehe meine Beispiele.

Das ist Quatsch.
Wird das Blaulicht eingeschaltet ist auf dem Tachoschreiber
bereits eine Sondersignalfahrt markiert. Ob bei solchen
Fahrten nun Blaulicht, Martinshorn oder gar nix eingeschaltet
wird ist irrelevant.

DAS ist völliger Unsinn. Da das deutsche Gesetz bisher einen Unterschied machte ob man mit Blaulicht UND Martinshorn oder nur mit Blaulicht fuhr - und das auch in Zukunft weiter für die Frage herangezogen werden wird ob alles getan wurde um einen Unfall zu vermeiden (wobei sich der mit-Martinshorn-Fahrer besser steht) - zeichnen Unfalldatenschreiber und Tachoscheiben schon immer auf ob Blaulicht UND Martinshorn oder nur das Blaulicht eingeschaltet waren. Gerade das entschied doch in der Vergangenheit darüber ob jemand Wegerechte wahrnehmen durfte oder ob er nur das Blaulicht als reine Absicherung von Unfallstellen etc. eingeschaltet hatte!

Ich denke Du verwechselst hier - wie auch weiter unten permanent - Sonder- und Wegerechte. Sonderrechte durften mit der gebotenen Sorgfalt auch dann wahrgenommen werden wenn man kein Blaulicht und Martinshorn benutzte, etwa in den von Dir beschriebenen Fällen Banküberfall, freiwilliger Feuerwehrmann bei Alarmierung mit Privatauto zur Feuerwache etc.
Sonderrechte sind aber nicht gleich Wegerechte, da solltest Du dich nochmal belesen bevor Du hier weiter alles durcheinander wirfst und mir dann unterstellst Quatsch zu schreiben.

Die Polizei darf sogar auch ohne irgendwelche
Signaleinrichtungen einzuschalten gegen die
Strassenverkehrsordnung verstossen wenn bei der Leitstelle
eine Sonderfahrt angemeldet wird um z.B. bei Verbrechen die
Gangster nicht auf ihre Annäherung aufmerksam zu machen, oder
auch nur um Raser zu verfolgen und zu filmen.
Der Rettungsdienst hat genau die selben Möglichkeiten ohne
irgendwelche Signale zu fahren wenn es medizinisch
erforderlich ist (Epileptiker) hier darf aber nicht der Fahrer
spontan entscheiden sondern es muss die Leitstelle ihr OK zur
Sonderfahrt geben.

In jedem Fall macht sich kein Fahrer eines Einsatzfahrzeuges
Strafbar wenn er ohne Signaleinrichtungen fährt aber die
Sonderfahrt angemeldet ist.

Das ist wiederum in jeder Hinsicht absolut FALSCH. Denn die juristische Bewertung von Verkehrssituationen hat - für jeden Laien nachvollziehbar - überhaupt gar nichts damit zu tun was irgend eine Leistelle sagt. Verantwortlich ist allein der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs, niemand sonst!

Was Du meinst ist daß die Begründung für eine Fahrt unter Sonderrechten gewöhnlich von demjenigen, der den Einsatzauftrag ausgelöst hat, freigegeben wird/werden muß weil derjenige aufgrund seiner Lagebeurteilung, sprich der Alarmierung, entscheidet daß der Einsatz von Sondersignalen nötig ist weil - siehe §38 der StVO - „höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten“.

Darüber hinaus kann jeder Fahrer eines Polizeifahrzeugs auch aus eigener Entscheidung heraus z. B. eine Verfolgung aufnehmen und dazu die Sondersignalanlage selbsttätig einschalten und jeder Rettungswagenfahrer kann in Absprache mit seinem, den Patienten betreuenden Kollegen oder Notarzt, die Sondersignalanlage in Betrieb nehmen ohne dazu die Erlaubnis irgendeiner Leitstelle einholen zu müssen!

Das hat aber absolut gar nichts damit zu tun daß die Verantwortung für das Führen des Fahrzeugs IMMER beim jeweiligen Fahrer liegt! Auch hier wieder: Da kann nichts an eine Einsatzzentrale oder Leitstelle delegiert werden.

Das hat nix mit freundlichkeit zu tun sondern mit
Rücksichtnahme oder auch mit Einsatzspezifischen
Notwendigkeiten.
Jede Signalfahrt ist ein Risiko nicht nur für den Fahrer
sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer, desshalb
obliegt hier die Sorgfaltspflicht immer beim Fahrer des
Einsatzfahrzeugs.
Rechtlich ist der Fahrer aber immer gegen Missachtungen der
StVO abgesichert wenn es sich um eine angemeldete Signalfahrt
handelt

NEIN! Der Fahrer ist strafrechtlich immer selber verantwortlich und haftbar wenn er gegen die StVO verstößt und dabei ein Unfall passiert. Das kann er nicht an Dritte delegieren - also auch nicht auf der rechtlich sicheren Seite sein wenn er die Einsatzfahrt wie und wo auch immer „anmeldet“.

Ob man ihn persönlich belangen kann hängt zivilrechtlich davon ab ob er leicht oder grob fahrlässig gehandelt hat, aber das ist ein anderer Aspekt.

Wenn es zu einem Unfall kommt weil das Einsatzfahrzeug
ausserhalb der StvO bewegt wird ist IMMER der Fahrer des
Einsatzfahrzeugs schuld und zwar unabhängig davon welche
Signaleinrichtungen er eingeschaltet hatte.
Der Fahrer muss sich nämlich erst davon überzeugen dass ihm
andere Verkehrsteilnehmer seine Sonderrechte zugestehen.
Es gibt auch Gehörlose die am Strassenverkehr teilnehmen.
Soll heissen das Einsatzfahrzeug darf erst dann bei rot über
die Ampel wenn ihm die Farzeuge mit grün den Vorrang geben.
Kommt es zum Unfall hat der Einsatzwagenfahrer dieses Gebot
missachtet und ist Schuld.

Das ist ebenfalls im 1. Teil falsch. Auch andere Verkehrsteilnehmer müssen sich an Gesetze halten, z. B. StVO §1, wo es heißt:

„(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Insofern darf natürlich ein Blaulicht- und/oder Martinshorn-Fahrer seine Sonder-/Wegerechte nicht erzwingen, aber es ist auch nicht so einfach wie Du es hier darstellst daß IMMER der Einsatzfahrer der Dumme ist. Wenn einem anderen Verkehrsteilnehmer nachweisbar ist daß er zumindest gegen diesen und womöglich weitere §§ der StVO verstossen hat ist der auch dran.

Falsch, siehe oben. Es gab und gibt und wird auch in Zukunft
immer Fälle geben bei denen auch ganz ohne Signal gefahren
wird. Das ist dann genauso rechtens wie mit vollem
Signalprogramm und in keinem Fall spricht es den
Einsatzwagenfahrer von seiner Sorgfaltspflicht frei wenn er
ständig das komplette Signal einschaltet.

s.o. Du kennst den Unterschied zwischen Sonder- und Wegerechten nicht. Das wurde hier schon 1000 mal diskutiert, schau dazu mal ins Archiv.

Es gibt übrigens noch einen anderen Aspekt bei der Sache:
manche Arbeitgeber haben in Dienstanweisungen bestimmte Regeln
für Einsatzfahrten festgelegt - z. B. daß die dauerhafte
Nutzung des Horns angewiesen wird. Richtet sich ein
Mitarbeiter nicht danach ist das zwar vor dem Gesetzgeber
nicht illegal, kann aber arbeitsrechtlich sehr schnell
relevant sein weil mit Vorsatz Dienstanweisungen mißachtet
wurden.

Solche Dienstanweisungen gibt es zwar leider immer noch, aber
sie sind Sittenwiedrig, daher Nichtig und arbeitsrechtlich
vollkommen irellevant.

NEIN! Dienstanweisungen sind für Mitarbeiter selbstverständlich bindend. Hier wirfst Du wieder Straf- und Zivilrecht durcheinander und mißachtest leichte und grobe Fahrlässigkeit.
Wer sich nicht an Dienstanweisungen hält hat im Schadensfall womöglich keine zivilrechtliche Deckung - heißt: der Arbeitgeber kann die Haftung ablehnen und alle Ansprüche voll an den Mitarbeiter weitergeben! Insofern hält sich ein kluger Mitarbeiter selbstverständlich an Dienstanweisungen, auch wenn die vielleicht nicht deckungsgleich mit gesetzlichen Vorgaben sind.

Konkretes Beispiel: AG regelt per Dienstanweisung daß das Martinshorn auf Einsatzfahrten IMMER eingeschaltet sein müsse. Fährt ein AN eine Sonderrechtsfahrt nun nur mit Blaulicht, aber nicht mit Martinshorn, ist das nach der neuen StVo-Regelung rechtens und stellt keinen Verstoß gegen selbige dar. Es ist aber ein Verstoß gegen eine Dienstanweisung. Sollte nun ein vom Fahrer verursachter Schaden entstehen kann der AG die Haftung dafür ablehnen da sich der Mitarbeiter nicht an eine entsprechende Dienstanweisung gehalten hat. In dem Fall gegen alle Schadensersatzansprüche voll zu Lasten des Mitarbeiters.

Das ist weder sittenwidrig noch arbeitsrechtlich irrelevant.

MecFleih

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Hallo,

ich habe lange überlegt ob ich auf Deinen Schwachsinn hier
antworten soll. Du bist Zivi beim Roten Kreuz gewesen und
meinst hier erzählen zu können daß ich Unrecht hätte? Woher
hast Du denn Dein ganzes schlaues Wissen? Doch nicht im Ernst
daher daß Du als Zivi Autos mit Blaulicht anschauen und 2x in
Deinem Leben fahren durftest??? Das ist doch ein Witz…

Du hättest besser noch bisschen länger überlegt und es sein gelassen.
Denn nur weil mal Blödsinn wiederholt wirds noch lange nicht richtig.
Im übrigen hab ich nicht nur als Zivi Rettungswagen gefahren sondern bin auch öfter mal mit nem richtig schnellen Sportwagen unterwegs um Kreuzblut oder Organe zu transportieren - Europaweit.
Dazu gehören auch regelmässige Unterweisungen in die Gesetzeslage.
Belehrungen von freiwilligen Feuerwehrmännern oder anderen Blaulichtchaoten die auch mitten in der Nacht noch meinen Martinshorn benutzen müssen brauch ich da echt keine.

Hättest du deine Aussage mal wirklich überlegt wär dir auch in den Sinn gekommen dass es gar keine Videowagen auf den Strassen geben dürfte wenn dein Quatsch richtig währe, denn die machen sich da ständig strafbar und jeder Raser könnte mit ner Anzeige die Beamten recht schnell zu Fussgängern machen.
Nur dieses Beispiel zeigt dass dein Schwachsinn gar nicht richtig sein kann.

Vom deligieren der Verantwortung an dritte hab ich nie geschrieben. Ich hab nur den Unterschied deutlich gemacht dass ein Polizist selbständig entscheiden kann ob er eine Signalfahrt macht wohingegen Andere bei der Leitstelle anmelden müssen bzw von der Leitstelle entsprechend alarmiert werden.

Während solcher Fahrten gild die StVO nicht mehr für das Einsatzfahrzeug und es werden dann auch keine Strafzettel fällig.
Es steigt dann aber die Verantwortung des Fahrers sobald er sich ausserhalb der StVO bewegt.

Pasiert ein Unfall ist IMMER der Fahrer verantwortlich unabhängig was an Signaleinrichtungen eingeschaltet gewesen ist.
Die Frage der Vermeidbarkeit stellt sich dann natürlich auch immer. Das heist aber nicht dass man zu nachtschlafender Zeit mit Martinshorn durch die Gegend fahren MUSS und deine Empfehlung dazu ist schlicht Unfug zumal du sie auch noch damit begründet hast dass man das bräuchte um keinen Strafzettel zu bekommen.
Wer hier also Wegerecht und Sonderrecht verwechselt das bist du.

Zum Restlichen Posting von dir will ich mich mal nicht weiter äussern.
Für mich ist der Thread damit beendet.

Gruss, René

Hallo,

Negativstern zur Kenntnis genommen…
Da bin ich wohl nem freiwilligen Feuerwehrmann auf die Füsse getreten.

Tut mir leid, aber das ist genau MEINE PERSÖNLICHE Erfahrung dass es genau diese Gruppe Retter ist die Immer und überall mit vollem Signal fahren. Das mag daran liegen dass sie meist recht wenig mit Signal fahren dürfen oder eben daran dass sich in solchen Organisationen gehäuft Wichtigtuer tummeln.
Und nachts mit Horn fahren ist eben nix anderes als Wichtigtuerei denn komischerweise funktioniert es bei den Profies (Berufswehren) nachts auch ohne Horn.

Mag sein dass es in anderen Gegenden anders läuft aber hier braucht sich kein anwohner einer Berufswehr über nächtliche ärmbelästigung beklagen während anwohner freiwilliger Feuerwehrwachen regelmässig aus dem Schlaf gerissen werden.

Dass bei euch keine Fahrtenschreiber eingebaut sind ist bedauerlich für den Fahrer aber doch lange kein Grund ständig mit Horn zu fahren. Gerade Nachts ist der Sicherheitsgewinn ja wohl höchst fraglich.
Und ohne entsprechenden Tachoschrieb ist der Fahrer im Zweifelsfall auch mit voller Signalisierung eh der Dumme denn er hat keinen Beweis in der Hand (ausser nem Löschzug voller befangener Zeugen).

Gruss, René

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Jetzt hast Du wenigstens einen Beweis gebracht daß Du „nicht ganz dicht“ bist.

Ich kenne keinen einzigen Fall in dem Organe und Blut europaweit mit Autos durch die Gegend gefahren werden. Das wird bei langen Entfernungen mit Flugzeugen erledigt, allein schon weil ein Organ eine besonders lange Fahrt („europaweit“) nicht überstehen würde.

Daß beim Organtransport schnittige Sportwagen zum Einsatz kämen ist mir auch vollends neu… Komisch, was Du alles kennst.

Und die Videowagen der Polizei sind auch illegal - jaja.

Ich glaube Du hast jetzt ganz gut gezeigt was man von Deinen Aussagen halten kann. Da muß man wirklich nicht mehr viel zu sagen, solche Aussagen sprechen für sich.

MecFleih

Ich kenne keinen einzigen Fall in dem Organe und Blut
europaweit mit Autos durch die Gegend gefahren werden. Das
wird bei langen Entfernungen mit Flugzeugen erledigt, allein
schon weil ein Organ eine besonders lange Fahrt („europaweit“)
nicht überstehen würde.

Europaweit heist nicht dass das Teil von der Algarve nach Polen gekarrt wird sondern unter Umständen mal innerhalb Europas über die Grenze.
Aus der Schweiz nach Groshardern ist die Regel mit nem PKW.

Daß beim Organtransport schnittige Sportwagen zum Einsatz
kämen ist mir auch vollends neu… Komisch, was Du alles
kennst.

Dass dir das neu ist wundert mich nicht aber ich helf gern wenn sich das Wissen auf der Welt dadurch vermehren lässt…

Kreuzblut wird in der Schweiz mit Porsche’s gefahren, oder bei Unfallopfern übernimmt das die Autobahnpolizei.
Organe transportiert man mit gut motorisierten Limousinen, oder auf weiten Strecken per Flugzeug.
Und jedes NEF läuft locker über 200.

Und die Videowagen der Polizei sind auch illegal - jaja.

Genau das hab ich als gegenargument zu deiner falschen Aussage angeführt dass man ohne Signal ausserhalb der StVO Strafzettel kassiert.
Laut deiner Aussage währen also Videowagen oder deren Bestzungen ständig illegal unterwegs.
Lesen, und vor allem das gelesene verstehen ist grundvoraussetzung um hier kompetent mitzureden.

Hallo,
eigentlich wollte ich solch eine Lawine nicht lostreten.

Tut mir leid, aber das ist genau MEINE PERSÖNLICHE Erfahrung
dass es genau diese Gruppe Retter ist die Immer und überall
mit vollem Signal fahren.

auch meine Erfahrung.

Das mag daran liegen dass sie meist
recht wenig mit Signal fahren dürfen oder eben daran dass sich
in solchen Organisationen gehäuft Wichtigtuer tummeln.
Und nachts mit Horn fahren ist eben nix anderes als
Wichtigtuerei denn komischerweise funktioniert es bei den
Profies (Berufswehren) nachts auch ohne Horn.

Über die Beweggründe kann ich wohl nichts sagen. Dies werden wohl Psychologen eher können. Es muß wohl ein bestimmter Reiz vorhanden sein, dass alle Einsatzfahrzeuge, dicht hintereinander fahrend das Horn jaulen lassen.

Zweifelsfall auch mit voller Signalisierung eh der Dumme denn
er hat keinen Beweis in der Hand (ausser nem Löschzug voller
befangener Zeugen).

Leider habe ich noch keine Analysen verfolgen können, welche eine Aussage über Schuld / Mitschuld / Unschuld von Einsatzfahreren mit und ohne Horn / Blaulicht treffen. Hinzu kämen noch überhöhte Geschwindigkeit, unangemessene Geschwindigkeit sowie Dummheit/ Unvermögen im Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer.

Eigentlich ist es auch egal, wenn man solch Verhalten einfach in die Schublade von Achtung und Rücksicht gegenüber den anderen Mitmenschen schiebt. So wäre es einfach ein Problem des täglichen Zusammenlebens oder sogar ein Problem der Gesellschaft?

Jedenfalls ein Problem, was mich nervt.

Gruß Gert

Hallo,

Über die Beweggründe kann ich wohl nichts sagen. Dies werden
wohl Psychologen eher können. Es muß wohl ein bestimmter Reiz
vorhanden sein, dass alle Einsatzfahrzeuge, dicht
hintereinander fahrend das Horn jaulen lassen.

Es mag schon sein daß sich in mancher freiwilligen Feuerwehr ein Wichtigtuer tummelt, es mag sein daß in manchem Streifenwagen ein Oberlehrer sitzt…

Das ändert aber ganz einfach nichts an den rechtlichen Grundlagen, die eben sehr eindeutig verlangten daß das Martinshorn immer mit eingeschaltet sein mußte um Wegerechte wahrzunehmen. Auch jetzt steht man sich mit Martinshorn immer noch besser als ohne, insofern ist das eine akademische Diskussion wer warum das Horn einschaltet - rechtlich ist es immer extrem sinnvoll es zu tun.

Leider habe ich noch keine Analysen verfolgen können, welche
eine Aussage über Schuld / Mitschuld / Unschuld von
Einsatzfahreren mit und ohne Horn / Blaulicht treffen.

Na wie schon geschrieben: bisher besagte §38, Abs. 1 StVO: „Blaues Blinklicht allein darf […] nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen […] verwendet werden.“
Das heißt im Klartext: keine Sonderrechte ohne Martinshorn. Wer also mit 60 durch die Stadt fährt und wem dann ein Betrunkener vor’s Auto fällt ist definitiv dran gewesen wenn das Horn nicht lief. Oder wer einen Wildunfall auf der Einsatzfahrt hat: Wenn das Horn nicht an war kann der Arbeitgeber die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit ablehnen und voll auf den Mitarbeiter abwälzen.

Wer sagt daß der Betrunkene nicht vor das 3. Auto der Kolonne fallen konnte, oder das Wildschwein nicht in den 2. Wagen rennt? Also war man entweder gut beraten das Horn im Zweifel laufen zu lassen. Wer es abschaltete hatte keine Wegerechte mehr und stand rechtlich im Regen.

So wäre es einfach ein Problem
des täglichen Zusammenlebens oder sogar ein Problem der
Gesellschaft?

Aber dann müßten die gesetzlichen Grundlagen da sein. Ich schalte das Horn mitunter auch mal ab weil es mich selber nervt, man den Funk schlecht versteht, die Kommunikation mit dem Kollegen erschwert wird, ich den Leuten nachts um 3 wenn weit und breit keine Gefahrensituation zu erwarten ist ihren Schlaf gönne, usw. Aber in jeder zweifelhaften Situation oder an jeder Kreuzung geht es rechtzeitig wieder an. Solange ich „im Regen stehe“ wenn ich es abgeschaltet habe sehe ich nicht ein warum ich dieses Risiko übernehmen sollte. Wenn der Gesetzgeber die Regeln so gestaltet daß es kein Nachteil mehr ist das Horn nicht zu nutzen mache ich es gerne anders - so aber nicht.

Gruß,

MecFleih

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Hallo,

Na wie schon geschrieben: bisher besagte §38, Abs. 1 StVO:
„Blaues Blinklicht allein darf […] nur zur Warnung an
Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen […] verwendet werden.“
Das heißt im Klartext: keine Sonderrechte ohne Martinshorn.
Wer also mit 60 durch die Stadt fährt und wem dann ein
Betrunkener vor’s Auto fällt ist definitiv dran gewesen wenn
das Horn nicht lief. Oder wer einen Wildunfall auf der
Einsatzfahrt hat: Wenn das Horn nicht an war kann der
Arbeitgeber die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit ablehnen
und voll auf den Mitarbeiter abwälzen.

Das Problem hat jeder der arbeitet, Gesetze einhalten, Menchen schützen und Gefahren abwehren soll. Inzwischen hat die EU und Deutschland so viele Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die, wenn sie vollinhaltlich von jeden eingehalten werden, einen sofortigen Kollaps der gesamten Wirtschaft zur Folge hätte. Im Prinzip funktioniert es noch, weil es verantwortungsvolle Menschen gibt, welche auf eigenes Risiko Kompromisse machen. Andere suchen sich den Weg Ihren Arsch an die Wand zu bekommen.

Wer sagt daß der Betrunkene nicht vor das 3. Auto der Kolonne
fallen konnte, oder das Wildschwein nicht in den 2. Wagen
rennt? Also war man entweder gut beraten das Horn im Zweifel
laufen zu lassen. Wer es abschaltete hatte keine Wegerechte
mehr und stand rechtlich im Regen.

Gestern in Berlin geschehen: Fahrzeug mit Blaulicht und Horn fährt an Ampel Kind an, welches bei Grün die Stasse überquert. Sicher ist der Fahrer rechtlich aus der Schuld. Aber was nutzt ihm das, wenn er damit Leben muss??
( zum Glück ist nichts passiert)

Ich
schalte das Horn mitunter auch mal ab weil es mich selber
nervt, man den Funk schlecht versteht, die Kommunikation mit
dem Kollegen erschwert wird, ich den Leuten nachts um 3 wenn
weit und breit keine Gefahrensituation zu erwarten ist ihren
Schlaf gönne, usw. Aber in jeder zweifelhaften Situation oder
an jeder Kreuzung geht es rechtzeitig wieder an.

Das meinte ich .

Solange ich
„im Regen stehe“ wenn ich es abgeschaltet habe sehe ich nicht
ein warum ich dieses Risiko übernehmen sollte. Wenn der
Gesetzgeber die Regeln so gestaltet daß es kein Nachteil mehr
ist das Horn nicht zu nutzen mache ich es gerne anders - so
aber nicht.

Verstehe ich voll und ganz. Die Gefahreneinschätzung kann jemanden keiner abnehmen. So lange sich eine Person darüber überhaupt Gedanken macht, sehe ich keine Gefahr, daß er sich falsch verhält. Schlimm finde ich es, wenn jemand sich auf alles mögliche verläßt und sich der Gefahr in der er sich befindet nicht bewußt ist.
Ich denke, daß wir einen gemeinsamen Nenner gefunden haben
Gruß
Gert