Wegerecht bzw. Haftung für einen Feldweg auf dem Grundstück

Hallo, ich habe ein Garten-Grundstück auf dem sich ein unbefestigter, wilder Feldweg befindet, der von Pferdeliebhabern, Spaziergängern und ggf. PKW-Pferdeanhängern genutzt wird. Eigentlich stört mich der Weg nicht, da er an der Grundstücksgrenze entlang geht. Jedoch: Reicht der Hinweis (Schild: Privatweg - Nutzung auf eigene Gefahr) aus, damit mich keiner verklagen kann, wenn er da stolpert? Der Weg ist da schon ewig und ich möchte ihn auch lassen.

Danke für Eure Meinungen dazu.

Eigentlich™ reicht das. Es hängt aber vom Einzelfall ab. Wenn z.B. der Weg die einzige Möglichkeit ist, ein anderes Grundstück zu erreichen, kann das wieder anders aussehen.

Gruß
C.