Hallo,
Erstmal ruhig bleiben
Dass später nicht mehr auf den "alten " Vertrag verwiesen wurde, ist normal, die neue Eintragung bezieht sich ausschliesslich auf den Erbgang, sonst nichts.
Ich hab keine Ahnung, was Du genau in den Händen hast, möglicherweise sind es nur Teilauszüge, die die jeweiligen Aktualisierungen enthalten.
Für mich sieht es so aus, als dass seinerzeit der Grundstückskauf und die Eintragung des Wegerechts in dem gleichen Vertrag geschehen sind.
Hast Du den Vertrag irgendwo? Wenn ja, was steht da drin?
In der ersten Abteilung sind die Eigentümer nachgewiesen. Da kann nichts Anderes stehen. Sollte das Nutzungsrecht des Nachbarn im Grundbuch eingetragen sein, dann in der zweiten Abteilung. (Was wurde seinerzeit mit dem Nachbarn „zu Deinen Lasten“ ausgehandelt? Was darf er nutzen und was nicht?)
Nochmal: Geh zum Grundbuchamt, sie erstmal Dein komplettes Grundbuchblatt ein. In Deiner Grundakte sollte der alte Vertrag zu finden sein (oder ein Hinweis darauf, wo er abgelegt ist). Kennst Du Jemand, der sich mit solchen Sachen auskennen könnte? Nimm diese Person mit.
Sieh das Grundbuchblatt des Nachbarn ein.
Zur Not lass Dir Kopien/Auszüge machen, das wird die Welt nicht kosten. (Wenn Du gegenüber Deinem Nachbarn misstrauisch bist, dann ist sowas sowieso sinnvoll.)
Gruss
Jörg Zabel