Wegerecht (Grunddienstbarkeit) für herrschendes Grundstück finden

Moin allerseits,
wie finde ich heraus, über welches Grundsück mein Grundstück sein Wegerecht hat?

Als Eigentümer eines Grundstücks, an keiner Straße direkt anliegend, aber mit der Möglichkeit über mehrere Grundstüche zur Straße zu kommen, stellt sich die Frage: Kann ich irgendwo finden, ob es ein Wegerecht gibt um zu meinem Grundstück zu kommen und wenn ja, über welches der angrenzenden Grundstücke? Ich weiß, dass bei den dienenden Grundstücken das Wegerecht als Grunddienstbarkeit i Grundbuch eingetragen wäre. Nur wo sehe ich als Eigentümer des herrschenden Grundstücks mein Wegerecht, wenn keine Verträge etc. zur Verfügung stehen? Kann ich nur alle Nachbareigentümer ermitteln und dann jeden fragen, ob über sein Grundstück eventuell ein Wegerecht zu meinem Grundstück besteht? Dann wäre ich auf die Ehrlichkeit angewiesen. Ist das die einzige Möglichkeit, das heruaszufinden?

Vielen Dank, vielleicht hat ja wer einen Tipp. Weiß nicht wie ich die Klärung angehe…

Hallo,

Üblicherweise sind die Wegerechte im Grundbuch des dienenden Grundstücks in der Abteilung 2 gesichert. Im Zweifelsfall musst Du alle Grundbücher der Nachbargrundstücke einsehen. Ich würde mit dem Grundstück beginnen, über das die tatsächliche Zuwegung führt.
Gibt es wirklich keine Informationen über die Zuwegung? Wie ist man zu dem Grundstück gekommen, wer könnte irgendwas wissen? Schon mal bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung nachgefragt?
Oder gibt es eine Geschichte hinter Deiner Geschichte?

Gruss
Jörg Zabel

Hallo!
Grundbuchamt und bei allen in Frage kommenden Nachbarn nachschauen, ob ein solches Recht eingetragen ist. Natürlich kann man auf dem Vorwege auch direkt bei den Nachbarn fragen. Warum sollte die es verleugnen,wenn man es im Grundbuch nachlesen könnte ?
Es werden doch sicher nicht viele Nachbarn sein, die in Frage kommen.

Bei so unklarer Lage würde ich erst einmal davon ausgehen es gibt kein eingetragenes Recht.

Mal ehrlich, man sollte doch wissen,wie man zu seinen Grundstück kommt. Und ob überhaupt und wer einem solche Rechte eingeräumt hat.

MfG
duck313

Danke Duck 313. Naja, so einfach ist das nicht immer im Leben. Es sind keine bebauten rundstücke. Es laufen also noch keine Nachbarn rum, die man fragen könnte.
Weißt Du, ob es ein Recht für mich gibt, in den Grundbüchern der angrenzenden Grundstücke nach einem Wegerecht zu suchen?

Ja, das Recht hast Du.
jeder der ein „berechtigtes Interesse“ hat darf ins Grundbuch einsehen.
Und um festzustellen ob und wo ein Wegerecht bestünde ist so ein Interesse.

Aber wenn das alles unbebaut ist, dann ist nicht sicher es gibt so ein Recht. Wer weiß wem das Land einmal als eine Einheit gehörte und wer es dann in Teilen verkaufte. In dem Kaufvertrag hätte man sich Gedanken über die Zuwegung machen müssen.

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Moin,
manchmal „zeigen“ die Flurstücknummern den Weg. Geteilte Grundstücke haben dieselbe Nummer/x und dann die Unternummer (x); die Zuwegung könnte am Ehesten über das ehemals eigene gehen, und bei Teilung des Ganzen eingetragen worden sein. Das gibt es nicht nur für den Weg, sondern auch für Leitungen - nicht unwichtig!
Für ein eventuelles Notwegerecht (wenn es keine Eintragung gibt) geht man auch davon aus, dass erst einmal geschaut wird, was mal zusammengehörte, soweit ich das erinnere. Ich war mal dabei bei einer Verhandlung wegen Notwegerechts. Damals musste das ehemals größere Fläche abgegeben habende Grundstück den Notweg einräumen.
Grüße ynot

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