Moin Experten,
nehmen wir an, Grundstück Ax (eigentlich 3 getrennte Grundstücke A1, A2, A3; kein Wohneigentum) grenzt an Grundstück B. An der Grundstücksgrenze, aber komplett auf dem Grundstück B, verläuft eine Einfahrt/Weg. Grundstücke Ax haben ein unentgeltliches „Geh- und Fahrtrecht“ als im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit.
Frage: kann sich aus diesem Recht eine Verkehrssicherungspflicht (z.B. Räumpflicht) oder sonstige Pflichten (Reinigung, Instandhaltung) diese Weges für die Eigentümer von Ax herleiten? Nehmen wir an, in der Grunddienstbarkeit wäre nichts entsprechendes festgehalten.
Gruß
Stefan