Wegerecht -> Verkehrssicherungspflicht?

Moin Experten,

nehmen wir an, Grundstück Ax (eigentlich 3 getrennte Grundstücke A1, A2, A3; kein Wohneigentum) grenzt an Grundstück B. An der Grundstücksgrenze, aber komplett auf dem Grundstück B, verläuft eine Einfahrt/Weg. Grundstücke Ax haben ein unentgeltliches „Geh- und Fahrtrecht“ als im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit.

Frage: kann sich aus diesem Recht eine Verkehrssicherungspflicht (z.B. Räumpflicht) oder sonstige Pflichten (Reinigung, Instandhaltung) diese Weges für die Eigentümer von Ax herleiten? Nehmen wir an, in der Grunddienstbarkeit wäre nichts entsprechendes festgehalten.

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

Frage: kann sich aus diesem Recht eine
Verkehrssicherungspflicht (z.B. Räumpflicht) oder sonstige
Pflichten (Reinigung, Instandhaltung) diese Weges für die
Eigentümer von Ax herleiten? Nehmen wir an, in der
Grunddienstbarkeit wäre nichts entsprechendes festgehalten.

Die Sache, wie sie aus der Sicht von B zu betrachten wäre:
„Ich räume den Besitzern von A das Recht ein, mein Grundstück zu benutzen, damit sie irgendwelche Vorteile davon haben. Unentgeltlich.
Dann sollen sie aber bitte zusehen, wie sie über mein Grundstück kommen.“

Wie sieht es aus dieser Perspektive aus? Die Antwort muss auch nicht unbedingt auf juristischem Weg erfolgen, eher gilt hier „gute Nachbarschaft“. Denk daran, dass Nachbarn immer wieder aufeinander angewiesen sind.

Gruß
Jörg Zabel

Moin,

Vielleicht habe ich die Sache falsch dargestellt…

„Ich räume den Besitzern von A das Recht ein, mein Grundstück
zu benutzen, damit sie irgendwelche Vorteile davon haben.
Unentgeltlich.
Dann sollen sie aber bitte zusehen, wie sie über mein
Grundstück kommen.“

„Wenn die Leute von A schon meinen Weg benutzen dürfen (egal ob sie es tun oder nicht), dann sollen sie ihn gefälligst auch kehren und Schnee räumen! Und Unkraut jäten nicht vergessen…“

Die Antwort muss auch
nicht unbedingt auf juristischem Weg erfolgen

Sorry, aber hier im Rechtsbrett erwarte ich eigentlich schon eine juristische Antwort auf diese „rechtstheoretische“ Frage. In einer Juraklausur könnte man ja schließlich auch nicht schreiben „Och, A soll sich mit B auf ein Bier zusammen setzen - dann klärt sich die Fallstudie von alleine…“ :wink:

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

ja die ergibt sich daraus…
§ 1020 BGB würde ich dir dazu einmal empfehlen…
Vereinfacht ausgedrückt hat ja schließlich A einen „Vorteil“ aus dieser
Grunddienstbarkeit und muß daher B insoweit von „Schäden“ entlasten…
sprich hier,die Verkehrssicherungspflicht übernehmen…

gruß

Hallo Stefan,

Sorry, aber hier im Rechtsbrett erwarte ich eigentlich schon
eine juristische Antwort auf diese „rechtstheoretische“ Frage.
In einer Juraklausur könnte man ja schließlich auch nicht
schreiben "Och, A soll sich mit B auf ein Bier zusammen setzen

  • dann klärt sich die Fallstudie von alleine…" :wink:

Tut mir leid, wenn ich von der praktischen Seite an das Problem herangegangen bin. Ich habe eben mehr Erfahrung mit (generationenlangen) Nachbarschaftsstreiten als mit Juraklausuren. Gerade aus dieser Erfahrung weiss ich, dass ein gewonnener Prozess oft der Anlass für die nächste Streiterei sein kann.

Es wird gesagt, „man sieht sich immer zweimal im Leben“, das gilt gerade für Nachbarn. „Recht haben“ und eine vernünftige Nachbarschaft kann zweierlei sein.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

§ 1020 BGB würde ich dir dazu einmal empfehlen…
Vereinfacht ausgedrückt hat ja schließlich A einen „Vorteil“
aus dieser
Grunddienstbarkeit und muß daher B insoweit von „Schäden“
entlasten…
sprich hier,die Verkehrssicherungspflicht übernehmen…

das ist ziemlicher Käse. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Eigentümer und nicht dem Begünstigten aus einer x-beliebigen Grunddienstbarkeit. Wenn dem so wäre, kämen die Wasser-, und Energieversorger aus dem Schneeschippen nicht mehr heraus.

Gruß
Christian

Hallo Jörg,

Tut mir leid, wenn ich von der praktischen Seite an das
Problem herangegangen bin. Ich habe eben mehr Erfahrung mit
(generationenlangen) Nachbarschaftsstreiten als mit
Juraklausuren. Gerade aus dieser Erfahrung weiss ich, dass ein
gewonnener Prozess oft der Anlass für die nächste Streiterei
sein kann.

Im Prinzip sind wir uns völlig einig. Wäre dies hier ein real-existierender Fall (und damit hier im Forum höchst illegal), dann würde ich das auch genau auf solche Art und Weise wie Du sie vorschlägst lösen, bzw. den Beteiligten diese Lösung ans Herz legen.

Aber manchmal ist es schon ganz nützlich, die wirkliche Rechtslage zu kennen. Dann kann man immer noch entscheiden wie es weitergehen soll.

friedfertige Grüße
Stefan