Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Wegerecht.
Der Fall:
Eigentümer (A) eines Eckhauses hat beim Kauf des Hauses ein Wegerecht für das direkt angrenzende Mittelhaus (B) im Grundbuch eingetragen bekommen. Es sind keine besonderen Bedingungen eingetragen. Der Weg ums Haus dient B nur um in seinen Garten zu gelangen oder um die Mülltonnen an die Strasse stellen zu können. Er hat den Hauseingang vorn und einen Ausgang hinten der in seinen Garten führt.
A saniert sein Haus samt Außenanlagen mehr als umfassend.
Der Weg, der um das Haus führt wird von A nur die ersten
10 Meter regelmäßig und der Rest nur unregelmäßig bei Bedarf genutzt.
B würde ihn bei Fertigstellung tgl. regelmäßig nutzen um nicht mit dreckigen Schuhen (Kinder, Besucher, etc.)durchs Haus zu müssen.
Da A Kinder und eine Hund hat bekommt das Grunstück ein Tor und B einen Schlüssel dafür.
Nun endlich meine Fragen:
- Kann A seinen Nachbarn B an den Kosten der Herstellung und Instandhaltung beteiligen?
- Wie muss der Weg beschaffen sein, wer legt das fest?
- Muss A im Winter dafür Sorge tragen, dass B einen komplett geräumten Weg erhält oder kann A dies verbindlich regeln, so dass die Arbeit geteilt wird. (z.B. „ab hier eingeschränkter Winterdienst“)
- Darf B den Schlüssel an Dritte weiterreichen?
Im Vorfeld möchte ich Euch bitten mir nur rechtsichere Antworten zukommen zu lassen da A
wahrscheinlich ein Problem mit B bekommen wird.
Vielen, vielen Dank im Voraus
xleonardox