Wegfall der Verpflchtung im Katastrophenschutz

hallo zusammen,
da die wehrpflicht nun ausgesetzt ist würde es mich interessieren ob meine verpflichtung beim katatrophenschutz ebenfalls ausgesetzt ist.
bin jetzt seit 3 jahren dabei.
wenn ja: wo muss ich mich melden und die freistellung beantragen?

gruß

Hallo,

ob die Verpflichtung beim Katastrophenschutz ebenfalls ausgesetzt ist weiß ich auch nicht genau.
Ich würde mal bei dem Kreisverband nachfragen bei dem du dich für den Katastrophenschutz verpflichtet hast,die können dir vll. helfen ansonsten frag mal beim Kreiswehrersatzamt nach.

Hej,

dass die Verpflichtung im KATS automatisch auch ausgesetzt wird, ist mir ungekannt.
Alle Zivis und Wehrdienstleistenden, die zum 01.07. und später noch „aktiv“ sind, bleiben es bis zum Ende ihrer Dienstzeit.
Allerdings solltest du dich bei der zuständigen Behörde informieren.

Hier im Forum hab ich auch folgendes gefunden:
"ganz so einfach ist es nicht, den Dienst im Katastrophenschutz (kurz KatS genannt) abzubrechen.

Da Sie eine rechtsverbindliche Verpflichtung mit dem Träger des KatS Ihres Wohnorts (Ordnungsamt einer Stadt/Kommune, Kreisverwaltung oder Landratsamt, wo immer Sie wohnen) eingegangen sind, müssen Sie mit dieser Dienststelle auch Verbindung aufnehmen.

In der Tat kann/würde man Sie nicht mehr dem Wehrdienst zuführen, wenn Sie unerlaubt dem Dienst im KatS fernbleiben würden, da aus der „Pflicht“-Armee (Bundeswehr) eine Freiwillige Bundewehr wurde; bzw. ab 01.07.11 wird.
Allerdings kann das Verweigern vom Dienst im KatS zum jetzigen Zeitpunkt sehr empfindliche Bußgelder mit sich führen, die insoweit auch absolut korrekt sind, da andere im KatS Verpflichtete ja auch ihren Aufgaben nachkommen.
Sicherlich wird Ihnen Ihre Katastrophenschutzbehörde entgegenkommen und Sie vermutlich aus Ihrer im letzten Jahr eingegangenen Verpflichtung formell entlassen.Dieses Vorgehen ist rechtlich das richtige und Sie sollten (nur) diesen Weg beschreiten."
(Quelle: http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/archiv/5…)

Gruß, die Angel

Hallo!

hallo zusammen,
da die wehrpflicht nun ausgesetzt ist würde es mich
interessieren ob meine verpflichtung beim katatrophenschutz
ebenfalls ausgesetzt ist.
bin jetzt seit 3 jahren dabei.
wenn ja: wo muss ich mich melden und die freistellung
beantragen?

Deine Verpflichtung ist / wird nicht ausgesetzt, und es gibt auch keine Freistellung. Du kannst einfach da hin gehen, wo Du Dich verpflichtet hast, und die Verpflichtung wieder zurückziehen, es ist ja eine „freiwillige“ Verpflichtung. Danach wirst Du wieder ans Kreiswehrersatzamt gemeldet ("… ist nicht mehr im Katastrophenschutz verpflichtet."), und wenn die Wehrpflicht wieder eingeführt wird, kannst Du eingezogen werden, bis dahin passiert aber nichts.

Grüße!

gruß

HAllo!

Manchmal bin ich über die Fragen, die so auftauchen doch bass erstaunt…

Wenn Du tatsächlich seit 3 Jahren im BVS/KatS Deinen Ersatzdienst leistest, sollte hierfür ein Nachweis erbracht werden. Dieser wird bei THW, Feuerwehr und den Hilfsorganisationen durch einen jeweils hierfür Beauftragten dokumentiert oder vom Helfer an diesen gegeben, damit er (der Nachweis) dann entsprechend bei der Behörde eingereicht werden kann. Es handelt sich hierbei ja um 200 Dienststunden pro Kalenderjahr (bisher).
Um Informationen über eine Freistellung aus der Verpflichtung, die ggf. aus dem Aussetzen der allgemeinen Wehrpflicht folgt, zu erhalten solltest Du Dich genau an diesen Beauftragten der Org wenden, bei der Du Deinen Ersatzdienst leistest.
Dieser kann Dir aktuelle Auskünfte geben, die z.T. - abhängig vom jeweiligen Dienst - unterschieldich sein können.
Daher ist hier eine pauschal-Antwort nicht möglich.

In jedem Fall muss ein Änderungsantrag - auch der auf Auscheidung aus dem Ersatzdienst - über die jeweilige Dienststelle an die Behörde gehen.

Gruß

Genaues kann ich Dir hierzu noch nicht sagen, aus meiner Sicht besteht Deine Verpflichtung weiter.

Hallo und Guten Tag NickAC1,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Mit Wirkung des 01.07.11 ist die Wehrpflicht (jederzeit wideruflich) durch die bundesdeutsche Gesetzgebung ausgesetzt worden. Gleichzeitig entfällt somit die (bisherige, sechsjährige) Verpflichtung im Katastrophenschutz gemäß § 13 Wehrpflichtgesetz und § 14 Zivildienstgesetz.
Das pflichtgemäße Versehen von Dienst im Katastrophenschutz (KatS) besteht somit seit dem 01.07.11 für Sie nicht mehr. Bis zum 30.06.11 waren Sie verpflichtet, von insgesamt 200 jährlichen Pflichtstunden mindestens 110 diesjährig davon geleistet zu haben.
Diese Überprüfung jedoch (Nachweis = KatS-Dienstbuch) wird niemand mehr vornehmen.
Ihre Dienststelle oder Hilfsorganisation, der Sie als KatS-Helfer zugeordnet waren, ist/war verpflichtet, Sie über den Wegfall ihrer künftigen Dienstpflcht im KatS zu informieren. Hierzu erhielten die Hilfsorganisationen entsprechende Merkblätter ihrer Kreis-oder Stadtverwaltung, die an die Helfer weiter zu leiten waren.
Um es kurz zu machen:

Ihre noch bis zum 30.06.11 (23.59 Uhr) bestandene Restdienstverpflichtungszeit von 3 Jahren ist wirkungslos geworden; sie sind zu keinem weiteren Dienst verpflichtet. Ihre bisherige KatS-Dienststelle wird sich aber sicherlich immense freuen, wenn Sie weiter hin dort Dienst versehen würden, denn die Helfer sind aufgrund dieser Gesetzeslage zur „Rarität“ geworden. Sie müssen ja nicht 200 Stunden leisten im Jahr; selbst wenn es nur eine Handvoll im Monat wäre, ist Ihrer Organisation schon geholfen.Sollten Sie tatsächlich keinen Dienst mehr ausüben wollen, sind Sie jedoch verpflichtet, alle ! Ihnen überlassenen Dinge nebst Dienstbekleidung,Funkmeldeempfänger, etc.zurück zu geben,auch wenn Sie nicht zur Rückgabe aufgefordert werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Becht

dazu musst du mit der Verpflichtungsbehörde dem Landkreis Kontakt aufnehmen, die müssen das dann fesstellen. Denn es gilt ggf. auch noch das recht vom Verpflichtungszeitpunkt.

Hallo,
du wendest dich an deine direkten Vorgesetzen vor Ort, beim THW, der OB.
Das du Ausscheiden willst ist möglich, sehr sehr Schade.
Bei uns haben sich 2 in die Reserve versetzen lassen, vielleicht ist das auch etwas für dich

Austreten werde ich auf keinen Fall. Werde versuchen nach wie vor genau so viel Zeit in die Arbeit zu stecken. Ausserdem habe ich viele Freunde und meine Freundin in der Einheit. Es geht mir nur ums Prinzip :wink:

Gruß

Schaue mal unter

http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/BBK/…

Gruß
Uli

Sorry NickAC1

ist leider nicht meine Baustelle.
Soweit mir bekannt, ist die Verpflichtung unabhängig der Aussetzung für dich bindend.
Ich hoffe ein anderer Kollege kann dir weiterhelfen

Gruß
Klaus

Als Experte für Medizintechnik kann ich darauf leider keine Antwort geben.
Mit freundlichen Grüssen
Manfred Kindler