Hallo und Guten Tag NickAC1,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Mit Wirkung des 01.07.11 ist die Wehrpflicht (jederzeit wideruflich) durch die bundesdeutsche Gesetzgebung ausgesetzt worden. Gleichzeitig entfällt somit die (bisherige, sechsjährige) Verpflichtung im Katastrophenschutz gemäß § 13 Wehrpflichtgesetz und § 14 Zivildienstgesetz.
Das pflichtgemäße Versehen von Dienst im Katastrophenschutz (KatS) besteht somit seit dem 01.07.11 für Sie nicht mehr. Bis zum 30.06.11 waren Sie verpflichtet, von insgesamt 200 jährlichen Pflichtstunden mindestens 110 diesjährig davon geleistet zu haben.
Diese Überprüfung jedoch (Nachweis = KatS-Dienstbuch) wird niemand mehr vornehmen.
Ihre Dienststelle oder Hilfsorganisation, der Sie als KatS-Helfer zugeordnet waren, ist/war verpflichtet, Sie über den Wegfall ihrer künftigen Dienstpflcht im KatS zu informieren. Hierzu erhielten die Hilfsorganisationen entsprechende Merkblätter ihrer Kreis-oder Stadtverwaltung, die an die Helfer weiter zu leiten waren.
Um es kurz zu machen:
Ihre noch bis zum 30.06.11 (23.59 Uhr) bestandene Restdienstverpflichtungszeit von 3 Jahren ist wirkungslos geworden; sie sind zu keinem weiteren Dienst verpflichtet. Ihre bisherige KatS-Dienststelle wird sich aber sicherlich immense freuen, wenn Sie weiter hin dort Dienst versehen würden, denn die Helfer sind aufgrund dieser Gesetzeslage zur „Rarität“ geworden. Sie müssen ja nicht 200 Stunden leisten im Jahr; selbst wenn es nur eine Handvoll im Monat wäre, ist Ihrer Organisation schon geholfen.Sollten Sie tatsächlich keinen Dienst mehr ausüben wollen, sind Sie jedoch verpflichtet, alle ! Ihnen überlassenen Dinge nebst Dienstbekleidung,Funkmeldeempfänger, etc.zurück zu geben,auch wenn Sie nicht zur Rückgabe aufgefordert werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Becht