Wegfall Nachtschicht

Hallo,

habe mal eine Frage. Ich bin in einen drei Schichtsystem (spät,früh,nacht) tätig. Mein Arbeitgeber beabsichtig aber,das ab September 2012 meine Kollegen und ich nur noch Früh/Spätschicht machen sollen. Meine Frage ist,ob uns da ein finanzeller Ausgleich zu stehen würde,da wir keine Nachtzuschläge mehr bekommen,oder gibt es da eine andere Möglichkeit,und wenn ja auf was für eine Gesetzeslage kann ich mich da berufen.

Gruß Steffen

Hallo,

wird denn weiterhin Nachts gearbeitet ? Wenn nicht, ist es ja eine unternehmerische Entscheidung, da wird es schwer werden, etwas zu unternehmen. Für eventuelle Entschädigungen sehe ich leider schwarz.

MfG

Klaus

Hallo,
wenn die 3.Schicht richtig aufgelöst wird (keine Arbeit) dann kann es keine Zulage und auch keinen Ausgleich geben,im Arbeitsvertrag steht wahrscheinlich; 3 Schicht möglich. Anders würde ich es sehen, wenn die 3. von Leih-Personal geleistet wird.
Gruß
Cress

Nein es soll nur noch in Früh/Spätschicht gearbeitet werden.

Hallo, es gibt keine gesetzliche grundlage, schichtzulagen sind nur dann zu bezahlen wenn ihr auch tatsächlich schicht arbeitet. gruss mäggi

Hallo,

habe mal eine Frage. Ich bin in einen drei Schichtsystem
(spät,früh,nacht) tätig. Mein Arbeitgeber beabsichtig aber,das
ab September 2012 meine Kollegen und ich nur noch
Früh/Spätschicht machen sollen. Meine Frage ist,ob uns da ein
finanzeller Ausgleich zu stehen würde,da wir keine
Nachtzuschläge mehr bekommen,oder gibt es da eine andere
Möglichkeit,und wenn ja auf was für eine Gesetzeslage kann ich
mich da berufen.

Gruß Steffen

Hallo,

ich glaube, da habt Ihr keine Möglichkeit. Es ist die Entscheidung Eures AG. Wie er die Erledigung der anfallenden Arbeit organisiert ist ganz allein seine Entscheidung.

Ist leider so, sieht man ja auch häufig bei großen Konzernen, Opel oder Nokia sind da leider die besten Beispiele.

Gruß

Klaus

Nein es soll nur noch in Früh/Spätschicht gearbeitet werden.

Hallo Steffen,
probier`s mal im google hier:

NACHTSCHWERARBEITSGESETZ

Nachtschwerarbeitsgesetz, BGBl. Nr. 354/1981, in der Fassung

BGBl. Nr. 544/1982 BGBl. Nr. 666/1983 BGBl. Nr. 609/1987 BGBl. Nr. 414/1990
BGBl. Nr. 473/1992 BGBl. Nr. 662/1992 BGBl. Nr. 764/1996 BGBl. I Nr. 7/1998
BGBl. I Nr. 181/1999 BGBl. I Nr. 7/2001 BGBl. I Nr. 98/2001 BGBl. I Nr. 158/2002
BGBl. I Nr. 114/2005 BGBl. I Nr. 90/2009 BGBl. I Nr. 35/2012

Ich hoffe es hilft Dir weiter.

Grüße

Sers,

also meines wissens nach gibt es da keinen Ausgleich. Die Nachtzulage ist für eine erhöhte Belastung die bei Nachtschicht anfällt, da du diese Belastung nicht mehr hast, gibt es auch keine Zulage mehr.

Greetz Nordi

Hallo! Prinzipell entscheidet der AG welche Schichten im Betrieb gefahren werden. Wie sieht denn dein Arbeitsvertrag aus? Ist da das Drei-Schicht-System vertraglich vereinbart? Dann muss dein Chef eine Änderungskündigung schreiben. Gruß

Hallo Steffen,
ich gehe mal davon aus, dass Du einen Arbeitsvertrag hast. Dieser wird sicher auf eine Stundenzahl (38 - 40 ) ausgelegt sein. Er wird sicher auch beinhalten, dass Du Früh- Spät und Nachtschicht arbeiten mußt. Dieser Vertrag wir sicher nicht aussagen, dass diese Schichten ständig zu leisten sind. Fällt also wegen Arbeitsmangel eine Schicht (in Deinem Fall die Nachtschicht) weg, hast Du keinen Anspruch auf einen Ausgleich, denn Du hast ja die Schicht nicht geleistet.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen,
Gruß aus Bremen.

wenn im arbeitsvertrag nicht klar und explizit nachtschicht als bestandteil der arbeit aufgeführt wird bzw. das auch nicht branchenüblich ist, hat der arbeitgeber das recht, wie im beschriebenen falle zu verfahren.

Hallo
Nachtschichtzuschläge gibt es nur, wenn man auch Nachts arbeitet.
Wenn man krank ist und hätte in dieser Zeit nachts arbeiten müssen, bekommt man auch keine Nachtschichtzuschläge, es sei denn, es gibt bei Ihnen Tarifverträge, die dieses eindeutig (anders) regeln.
Sind Sie froh, dass es keine Kurzarbeit gibt oder gar Entlassungen.
MFG
Marcjue

Hallo Steffen, ein Anrecht auf die Schichten bzw. die Schichtzulagen hast du nur wenn wieder in irgendeiner Form (Arbeitsvetrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) festgelegt sind. Ansonsten handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung und wenn der Aufwand nicht stattfindet, dann kann auch keine Entschädigung dafür gezahlt werden.

Hi Steffen,

Ich weiß nicht ob ich dir helfen kann, aber ich glaube nicht, dass du ein Recht auf einen Ausgleich hast, da du die Zulagen ja für die Nachtschicht bekommst. Wenn sie wegfällt, fällt auch die Grundlage zur Zahlung der Zulage weg, da es sich um Zuschläge neben dem Grundlohn handelt.

Nachtarbeit ist gemäß §3b Absatz 2 EStG die Arbeit in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr. Die Zuschläge sind steuerfrei wenn sie, soweit sie für Nachtarbeit 25 Prozent des Grundlohns nicht übersteigen.

Ich will damit sagen, selbst rein angenommen ein Ausgleich würde gezahlt, müsste der versteuert werden.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass euer Arbeitsvertrag etwas in der Richtung vorsieht.

Hier noch der Link für das Einkommensteuergesetzt:
http://dejure.org/gesetze/EStG/3b.html

Lg
Milan

Hallo Steffen,

kurz gesagt, wenn die Nachtschicht komplett wegfällt ist das betriebsbedingt und da könnte im Prinzip sogar der Betriebsrat nichts gegen haben. Also Nein, was deine Frage betrifft.

Gruß Cyborg

Hallo,

mir ist nicht bekannt, dass es hierfür irgendwelche finanziellen Ausgleichsmöglichkeiten gibt.

Gruß,
Alexis

Hallo Steffen,

ich habe Dir eben mit einer mail geantwortet.
Grüße