Hi,
$49 (7) FOBOSO (Schulordnung für die Berufliche Oberschule - Fachoberschulen und Berufsoberschulen) :
1Schülerinnen und Schülern, die sich unerlaubter Hilfe bedienen oder den Versuch dazu machen (Unterschleif), wird die Arbeit abgenommen; diese wird mit der Note 6 (0 Punkte) bewertet.
2Als Versuch gilt auch die Bereithaltung nicht zugelassener
Hilfsmittel.
$58 (2) GSO (Schulordnung für die Gymnasien in Bayern):
1 Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler bei der Anfertigung einer zu benotenden schriftlichen oder praktischen Arbeit unerlaubter Hilfe (Unterschleif), so wird die Arbeit mit der Note 6 bewertet. 2 Bei Versuch kann ebenso verfahren werden. 3 Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel.
Praxis:
Ich handhabe es so, dass alles, was von mir gefunden wird, bevor der Schüler das Angabenblatt bekommen hat, entzogen und mit einem strengen Blick bedacht wird. Gegebenenfalls zitiere ich $49 (7) 3, um zu unterstreichen, dass ich gerade seeeeehr kulant bin - das ist aber selten nötig, weil die Schüler das sehr wohl wissen. Finde ich nachher etwas, isses aus. Gilt auch für Gespräche und Blicke. Natürlich liegt es bei mir, ein Verhalten so zu interpretieren oder auch anders. erbsen muss ich nciht zählen, insofern nehme ich mir die Freiheit, zu sagen, wenn die Angabe den Schülern nocht nicht vorliegt, konnte der Zettel noch keinen Schaden anrichten - da dürfen sie ja zB auch noch reden. Danach ist aber Schluss.
die Franzi