Liebe Expertin, Liebee Exparte
im Februar 2014 schreibt Mister X an die GEZ:
„ich habe kein TV und sehe kein TV.Ich habe 2 Radios.Ich möchte kein Beitrag zahlen für etwas was ich nicht verwende.Die Einzugsermächtigung bei der … ziehe ich hiermit zurück.“
Am 10.4. 2014 habe ich folgende Antwort erhalten:
„Sie möchten Ihr Beitragskonto abmelden, weil keine Rundfunkgeräte vorhanden sind.Eine Abmeldung aus diesem Grund ist nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich.Seit dem 01.01.2013 gilt der Rundfunkbeitragsvertrag.Die Beitragspflich besteht unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind.Der Rundfunkbeitrag ist für die Wohnung zu zahlen.Bitte haben Sie Verständniss dass wir die gewünschte ABmeldung daher nicht durchgeführthaben.Das Beitragskonto ist ausgeglichen.Sollten Sie dazu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung“
Vorher(vor der Abmeldung) war Mister X bei der Bank um die Einzugsermächtigung zu löschen, die Bank hat ihm gesagt das er sich an die GEZ wendet. Vor 2 Tagen wurde jetzt doch der Beitrag abgebucht. Mister X möchte Zahlen per Überweisung unter vorbehalt, wie geht Mister X vor?
Vielen Dank
Herzliche Grüße