WEHERN GEGEN GEZ ZWANGSBEITRAG, EInzugsermächtigung

Liebe Expertin, Liebee Exparte
im Februar 2014 schreibt Mister X an die GEZ:

„ich habe kein TV und sehe kein TV.Ich habe 2 Radios.Ich möchte kein Beitrag zahlen für etwas was ich nicht verwende.Die  Einzugsermächtigung  bei der … ziehe ich hiermit zurück.“
Am 10.4. 2014 habe ich folgende Antwort erhalten:

„Sie möchten Ihr Beitragskonto abmelden, weil keine Rundfunkgeräte vorhanden sind.Eine Abmeldung aus diesem Grund ist nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich.Seit dem 01.01.2013 gilt der Rundfunkbeitragsvertrag.Die Beitragspflich besteht unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind.Der Rundfunkbeitrag ist für die Wohnung zu zahlen.Bitte haben Sie Verständniss dass wir die gewünschte ABmeldung daher nicht durchgeführthaben.Das Beitragskonto ist ausgeglichen.Sollten Sie dazu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung“

Vorher(vor der Abmeldung) war Mister X bei der Bank um die Einzugsermächtigung zu löschen, die Bank hat ihm gesagt das er sich  an die GEZ wendet. Vor 2 Tagen wurde jetzt doch der Beitrag abgebucht. Mister X möchte Zahlen per Überweisung unter vorbehalt, wie geht Mister X vor?
Vielen Dank

Herzliche Grüße

Hallo!

Mister X sollte zahlen, wie es das Gesetz vorsieht.  Punkt.

Die Erklärung entspricht der gesetzlichen Lage. Es gibt auch für Verweigerer wie Mister X keine Ausnahme.
Befreiung von der Beitragspflicht ist ja möglich und vielleicht muss man nicht zahlen,weil andere im Haushalt schon zahlen.

Eine Einzugsermächtigung kann man bei Bank nicht widerrufen. Nur bei der „GEZ“ selbst.

Es bringt aber nichts, wenn man per Überweisung zahlt und auf den nur automatisch gelesenen Überweisungsträger „unter Vorbehalt“ schreibt.
Das könnte man auch erreichen , in dem man es in einem nachgewiesenen Schreiben formell so ankündigt.

Sollte wider Erwarten einmal ein Gericht auf eingereichte Klagen, ob die Gebühr verfassungswidrig wäre, urteilen und die Gebühr als unrechtmäßig erhoben werten, dann könnte man es grundsätzlich zurückfordern.
Selbst wenn das Urteil so ausgehen sollte, ist nicht einmal gesagt, die Gebühr aus der Vergangenheit wäre ungültig und zurückzuzahlen.
Es würde m.E. nur eine neue Gebührengrundlage für die Zukunft verlangt werden.

MfG
duck313

Hi,

vergisses. Mr. X muß zahlen, außer er wäre zu arm dafür (d. h. er bezöge Alg 2).

Gruß S

Hallo Armin,

Es heißt „Wiehern gegen GEZ Zwangsbeitrag“. Es gibt seit 2001 eine Montagsdemo, bei der die Teilnehmer vor dem GEZ-Gebäude in Köln gegen den Zwangsbeitrag wiehern. Bisher hat es nichts gebracht.

Es gibt nur drei Möglichkeiten, der Zahlung zu entgehen:

  1. Wohnung kündigen und ersten Wohnsitz im Ausland anmelden.

  2. Selbstmord

  3. https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/…

Ich habe noch eine Frage an Dich: Musstest Du eine Schulung mitmachen oder bist Du von Hause aus so intelligent, um solche cleveren Fagen zu stellen?

Gruß

HJS

Ach weißte,

in meinem kleinen Palais (kaum 3000 qm Wohnfläche) in Bogenhausen wohne ich zusammen mit meiner Familie und den wenigen Hausangestellten, die ich mir von meinem kärglichen Einkommen gerade noch so leisten kann.
Da ich ein grundehrlicher Mann bin, habe ich früher für unsere 41 Fernsehgeräte Gebühren gezahlt, obwohl viele von uns gar nicht immer in Deutschland sind.
Jetzt zahle ich stattdessen nur noch die die Wohnungssteuer - ist doch super. Ich zahle aber die früheren monatlichen Gebühren weiter, nur halt an die Caritas, so bin ich zu euch.

Ich zahle aber die früheren monatlichen Gebühren weiter, nur halt an die Caritas, so bin ich zu euch.

Es wäre doch sinnvoll, das Geld zu behalten. Dann müssen Deine Lakaien nicht mehr die Wohnung warmblasen.

Gruß S :wink:

Hi
ich finds schön, dass jemand schreibt, er besitzt kein Radio und kein Fernseher (soll es ja geben) aber gleichzeitig im Internet postet…
Damit hat er ein Gerät, das schon nach den alten Vorschriften gebührenpflichtig gewesen wäre.

Gruß
HaWeThie

Hi,

man könnte auch von der Arbeit aus, von Freunden, Familie, Internetcafe… aus ins Internet gehen oder vom Smartphone aus. Ergo, man muss zu Hause keinen Internetanschluß haben, doch was hier Fakt ist, weiß ich natürlich auch nicht.

Ciao,
Romana

Hallo,

um es auf den Punkt zu bringen, dafür ist der Rundfunk Staatsvertrag maßgebend.

Alles weitere kann man hier nachlesen:

http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e2447/Fuenfzehnt…

Gruß Merger