hallo,
anlässlich des weltfrauentages:
frauen dürfen in Österreich seit 1919 wählen.
seit 1975 ist die frau im familienrecht uns männern gleichgestellt!
das bedeutet frau kann auch ohne zustimmung des mannes arbeiten gehen und ist nicht mehr verpflichtet zb. im betrieb des mannes mitzuarbeiten (und wenn dann wird mann ihr wohl gehalt bezahlen müssen).
seit 1995 muss frau bei heirat auch nicht mehr den namen des mannes annehmen.
die welt ist nicht wirklich besser geworden in den letzten jahrzehnten…
liebe grüße
soamist