Wehrdienst

Liebe/-r Experte/-in,

Situation: Ich mache momentan eine Ausbildung zum Erzieher. Dauer 4 Jahre. Bin momentan im 1 Lehrjahr.
Die Erzieherausbildung ist eine schulische Ausbildung.Hatte heute meine Musterung! Habe
dort auch ein Rückstellungsantrag beantragt. Hatte aber nur eine Schulbecheinigung für das 1 Jahr. Deswegen wurde ich nur bis 31.07.10 zurückgestellt:

Auf dem Schreinen heißt es:

Auf Ihren Antrag von … … 2009 stelle ich sie wegen Ihrer Berufsausbildung bis einschließlich
31.07.2010 vom Wehrdient zurück. Nach Ablauf der Zurückstellungsfrist stehen Sie für den
Wehrdient zur Verfügung. Hinweis: Eine weitere rückstellung ist auf Antrag erst möglich, wenn
der Ausbildungsplatz nachgewiesen wird.

Das Wort möglich macht mich allerdings etwas nervös ^^ möglich ist vieles. Möglich wäre auch das es morgen 30 Crad hat ( sie verstehen, was ich meine)
Die haben heute zu mir gesagt, dass ich einfach die Schulbescheinigung wenn ich sie nächstes Jahr kriegen einfach zu schicken soll und ich mir keine Sorgen machen
soll, das ich die Ausbildung unterbrechen muss. Aber da steht Ausbildungsplatz: ist eine schulische ausbildung überhaupt ein Ausbildungsplatz ? Aber die können ja viel sagen oder Was meinen sie dazu???

Zweites Problem: ich bin nur bis Juli 2010 zurückgestellt, aber ich bekomme die neue Schulbescheinigungen erst mitte, ende Sep ??? Ist das ein Problem? Die Beraterin heute meinte, falls ein Eiberufunsgssbescheid kommt soll ich einfach anrufen und sagen, dass noch eine Schulbescheinigung kommt. KANN ICH DAS NICHT EINFACH SCHRIFTLICH MACHEN
DAS IST DOCH SICHErER oder?Ich hoffe sie können mir die viele Fragen beantworten.

LG FLO

PS: Habe den Eignungstest total vermasselt. Note 4,8 wird man da überhaupt einberufen

Hi,

dass du zurückgestellt wurdest, ist doch für dich erstmal positiv. Es ist tatsächlich so, dass du kein Recht auf Zurückstellung hast, sondern dass du nur zurückgestellt werden kannst, wenn es die Bedarfslage zulässt und die Voraussetzungen gegeben sind.

Du solltest dich auf jeden Fall vor dem 31.7. in deiner Schule um eine weitere Bescheinigung kümmern, das sollte aber eigentlich kein Problem sein, oder weiß die Schule nicht, wer im nächsten Jahr noch dabei ist? Du kannst auf jeden Fall auch vorher schon einen Brief ans Kreiswehrersatzamt schreiben, schildern, dass du bis Termin x zurückgestellt bist, aber deine Ausbildung noch bis zum soundsovielten dauert und du deshalb bis da hin zurückgestellt werden willst. Vielleicht hast du Glück, ansonsten musst du jedes Jahr die neue Bescheinigung schicken. Du solltest jedenfalls nicht bis zur Einberufung warten.

Ob du in einer Schue oder einem Betrieb ausgebildet wirst, ist egal, als Ausbildung zählt beides, es muss sich aber um die Erstausbildung handeln.

Den Test schlecht zu bestehen nutzt absolut nichts, um nicht eingezogen zu werden. Es gibt auch sehr einfache Jobs, die man bei der Bundeswehr ausüben kann.

Im Moment gibt es keinen übermäßig großen Bedarf an Wehrdienstleistenden. Da aber in Zukunft der Wehrdienst wohl nur noch 6 Monate geht, ist die Wahrscheinlichkeit sehr viel größer geworden, dass man eingezogen wird. Kümmer dich also so früh wie möglich darum, dass du weiterhin zurückgestellt wirst und gib am besten gleich an, wann du fertig bist und eingezogen werden möchtest, vielleicht hast du dann keine Leerzeit zwischen Ausbildung und Wehrdienst.

Viele Grüße

Thomas

Was bedeutet:

wenn es die Bedarfslage zulässt und die Voraussetzungen gegeben sind ???

Seruvs!

Du brauchst überhaupt keine Angst haben. Du hast einen Ausbildungsplatz (auch wenn er nur schulisch ist) und fertig. Aus die Maus. Die Bundeswehr kann dich nicht einziehen. Das machen sie auch nicht.
Leider ist die Bürokratie beim Bund ein bisschen umständliche. Deswegen ist es ein bisschen verwirrend für dich.
Aber trotzdem. Die ziehen dich nicht ein. Es reicht tatsächlich ein Anruf. Du hast einen Ausbildungsvertrag und der sagt alles.

Der Eignungstest sagt lediglich wo sie dich einsetzen könnten. Ob bei den Jäger odern vielleicht doch nur eine Geschäftszimmerstelle als Postholer (-:

Guten Tag, um direkt auf ihre Hauptfrage zu antworten. Eine Ausbildung ist immer vorrangig zu behandeln von den Kreiswehrersatzämtern(KWEA). Das heiß wenn jemand in einer Ausbildung ist wird er nicht für den Grundwehrdienst herangezogen.

Mir stellt sich hier nur die Frage warum sie für das Folgejahr erst die Schulbescheinuigung im September erhalten? Normal ist doch das man mit dem bestehen des Schuljahres automatisch die qualifikation für das Folgejahr bekommt. Fragen sie ganz einfach mal im Sekretäriat nach ab wann es möglich ist eine Bescheinigung für das Folgejahr zu bekommen und schicken sie dieses als Kopie per Einschreiben an das KWEA. Die Kopie erspart ihnen das erneute anfordern bei Verlust der Briefsendung und das Einschreiben sichert sie ab falls es zu Unstimmigkeiten kommt.

Zu Ihrer 2. Frage: Es kommt nicht auf den Eignungstest an sich an, sondern auf den Tauglichkeitsgrad (T) der sich aus dem Eignungstest und der medizinischen Untersuchung zusammen setzt. T1 = Sehr geeignet bis T6 = selbst im Kriegsfall nicht einzuziehen. Wenn sie ihren Tauglichkeitsgrad nicht wissen und auch keine Unterlagen mehr haben auf dem dieser vermerkt ist, erfragen sie ihn einfach beim KWEA.

Falls sie sich entscheiden sollten auch nach ihrer Ausbildung keinen Wehrdienst zu leisten empfehle ich ihnen sich über einen KDV-Antrag (Kriegsdienstverweigerung) zu informieren.