Liebe/-r Experte/-in,
Situation: Ich mache momentan eine Ausbildung zum Erzieher. Dauer 4 Jahre. Bin momentan im 1 Lehrjahr.
Die Erzieherausbildung ist eine schulische Ausbildung.Hatte heute meine Musterung! Habe
dort auch ein Rückstellungsantrag beantragt. Hatte aber nur eine Schulbecheinigung für das 1 Jahr. Deswegen wurde ich nur bis 31.07.10 zurückgestellt:
Auf dem Schreinen heißt es:
Auf Ihren Antrag von … … 2009 stelle ich sie wegen Ihrer Berufsausbildung bis einschließlich
31.07.2010 vom Wehrdient zurück. Nach Ablauf der Zurückstellungsfrist stehen Sie für den
Wehrdient zur Verfügung. Hinweis: Eine weitere rückstellung ist auf Antrag erst möglich, wenn
der Ausbildungsplatz nachgewiesen wird.
Das Wort möglich macht mich allerdings etwas nervös ^^ möglich ist vieles. Möglich wäre auch das es morgen 30 Crad hat ( sie verstehen, was ich meine)
Die haben heute zu mir gesagt, dass ich einfach die Schulbescheinigung wenn ich sie nächstes Jahr kriegen einfach zu schicken soll und ich mir keine Sorgen machen
soll, das ich die Ausbildung unterbrechen muss. Aber da steht Ausbildungsplatz: ist eine schulische ausbildung überhaupt ein Ausbildungsplatz ? Aber die können ja viel sagen oder Was meinen sie dazu???
Zweites Problem: ich bin nur bis Juli 2010 zurückgestellt, aber ich bekomme die neue Schulbescheinigungen erst mitte, ende Sep ??? Ist das ein Problem? Die Beraterin heute meinte, falls ein Eiberufunsgssbescheid kommt soll ich einfach anrufen und sagen, dass noch eine Schulbescheinigung kommt. KANN ICH DAS NICHT EINFACH SCHRIFTLICH MACHEN
DAS IST DOCH SICHErER oder?Ich hoffe sie können mir die viele Fragen beantworten.
LG FLO
PS: Habe den Eignungstest total vermasselt. Note 4,8 wird man da überhaupt einberufen