Ich habe im Januar 3 Monate Zivi abgeleistet
und wurde bei der Musterung T1 gemustert. Wenn ich den KDV Antrag zurückziehe (Im Januar nach dem 3.1.2011) kann ich noch gezogen werden?
Hallo,
der Anerkennungsbescheid ist ein Verwaltungakt, der wohl nicht mehr anfechtbar ist.
Wenn er das wäre, würde das Bundesamt aus POrinzip noch zuschlagen, glaube ich…
Gruß
strandperle02
Hallo Hans,
noch hat das Bundesministerium der Verteidigung nicht bekannt gegeben, zu welchem Termin die letzten Einberufungen erfolgen werden. Alles deutet darauf hin, dass es die Einberufungen mit dem Dienstantritt zum 1. bzw. 3. Januar 2011 sein werden.
Da die bereits im Zivildienst zurückgelegte Zeit auf den Wehrdienst angerechnet werden muss, würde in Ihrem Fall eine Einberufung zu knapp drei Monaten erfolgen. Das macht natürlich wenig Sinn.
Alles spricht also dafür, dass Ihr Plan klappen kann. Letzte Sicherheit kann ich Ihnen heute aber noch nicht geben.
Sie sollten in den nächsten Wochen aufmerksam Zeitung lesen und Nachrichten hören. Ich vermute, dass es Ende Dezember/Anfang Januar eine eindeutige Auskunft geben wird.
Erfreuliche Rest-Zivi-Tage wünscht Peter Tobiassen
Ich habe im Januar 3 Monate Zivi abgeleistet
und wurde bei der Musterung T1 gemustert. Wenn ich den KDV
Antrag zurückziehe (Im Januar nach dem 3.1.2011) kann ich noch
gezogen werden?
Hallo,
die Frage ist schwer zu beantworten. Da du T1 bist, kann es sein das die Bundeswehr dich noch ziehen will.
Ich halte dies aber für nicht sehr wahrscheinlich.
Du solltest di aber trotzdem genau überlegen ob es sich wegen 3 Monate lohnt, den KDV-Antrag zurückzuziehen. Insbesondere wenn keine wichtigen Gründe wie Studienbeginn oder Beruf ansteht.
Solltest du vorhaben zu studieren und danach eine Stelle mit Führungsverantwortung zu übernehmen könnte die Zurückziehung für dich Probleme bringen. Ich selbst arbeite im Personalwesen udn würde ein solches Schlitzohr wie du es nach STudium des Lebenslaufes bist, nicht einstellen. Frage dich doch selber ob due als Personalchef jemanden einstellen würdest der mit Tricks sich vor der Wehrpflicht bzw. Zivildienst drückt insbesondere wenn so eine Person in einer Führunbsposition oder Vorbildfunktion arbeiten soll.
Ich denke wenn du dir diese Frage stellst, wirst du auch die Antwort wissen.
mfg
R.P.
Ich habe im Januar 3 Monate Zivi abgeleistet
und wurde bei der Musterung T1 gemustert. Wenn ich den KDV
Antrag zurückziehe (Im Januar nach dem 3.1.2011) kann ich noch
gezogen werden?
Hallo, ich denke mal, da du T1 bist, kann es sein, dass du noch eingezogen wirst. Ich halte es aber eher für unwahrscheinlich.
Eine Einberufung ist sehr unwahrscheinlich. Aus langjähriger Erfahrung in der Beratung von Wehrpflichtigen kenne ich keinen Fall wo ein ehemaliger Zivi noch zum Wehrdienst einberufen wurde … die Bundeswehr will solche Leute nicht, jetzt mit der unmittelbar bevorstehenden Aussetzung der Wehrpflicht will man ohnehin nur noch längerdienende Freiwillige. Die Chance dass ein ehemaliger Zivi diesen Weg gehen will - ist wohl Null …
Aber auch ich würde abwarten was (möglicherweise heute) über die Details der Aussetzung bekannt wird.
Schon merkwürdig wie hier einige „Personaler“ mit Konsequenzen drohen. Das sind engstirnige Leute in deren Betrieb und unter deren Fittichen man ohnehin besser nicht arbeitet. In den allermeisten Betrieben spielt das mit Sicherheit keinerlei Rolle mehr.
Die Politik und die massgeblichen Politiker geben ja jetzt ganz offen zu dass die Aussetzung der Wehrpflicht seit vielen Jahren „überfällig“ ist. Wie schnell ist die CDU/CSU von ihrem „Heiligtum“ abgerückt. Da hat bei manchen so 1-2 Stunden Nachdenken gereicht … daher gibt es keinerlei Legitimation mehr für diesen Zwangs-Dienst und jeder der die richtigen Konsequenzen daraus zieht hat meine volle Unterstützung.
Das auch unter dem Hintergrund dass es sich dieser Staat nach wie vor anmasst den Zwangsdienst ausschliesslich Männern zuzumuten - obwohl gerade der Staat und seine Organe/Behörden mittlerweile eine massive (Über)gleichberechtigung von Frauen geschaffen hat, die teilweise nicht mehr zu ertragen ist.