Oder andere Frage, der Zivildienst wird ja dann auch auf 6
Monate verkürzt,
Nä. Normalerweise ist der Zivildienst aufgrund eines mir
unverständlichen Urteils um 1/3 länger als der Wehrdienst. Es
steht aber nirgends festgeschrieben, dass das so sein muss,
der Zivildienst kann zeitlich auch unverändert bleiben.
Nunja, m.M.n. steht im GG, das der Zivildienst nicht länger sein darf als der Wehrdienst. Dazu die Erklärung bei Wikipedia:
Das Grundgesetz schreibt in Artikel 12a (2) vor: „Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen.“ Es herrscht hierbei aber Interpretationsspielraum. Meist wurde der längere Zivildienst dadurch erklärt, dass ehemalige Wehrdienstleistende zu Wehrübungen herangezogen werden könnten, weshalb der Zivildienstleistende zum Ausgleich einen längeren Dienst ableisten müsse. Daher war der Zivildienst die meiste Zeit seit seinem Bestehen länger als der Wehrdienst. Seit 2004 ist die Dienstdauer identisch.
Schade, dass die, die vorher eingezogen worden sind, dann trotzdem 9 Monate machen müssen… Naja, kann man nichts machen.
Hier noch die Information zur Umstrukturierung:
http://www.nwzonline.de/index_aktuelles_politik_nach…
Der Pflichtdienst solle nach Teilnehmerangaben auf Wunsch der Union künftig so gegliedert werden: drei Monate Grundausbildung, zwei Monate Spezialausbildung und ein Monat Fachdienst. Grundsätzlich sollen die Wehrdienstleistenden einen Monat Urlaub haben.
Deswegen kann ja einer, der bereits die ersten 2 Monate geleistet hat, nicht aufeinmal nur 6 Monate machen, weil dessen Anfang ein anderer war als der der neuen.
Danke für deine Information!