Hi Berti,
Wie sähe es im Falle einer beorderten Reserveübung
mit meiner Besoldung aus? Das ist ja doch ein nicht geringer
Faktor.
Stimmt.
Tageswehrsold (Stabsarzt): EUR 13,-
Leistungszuschlag*: pro Wehrübungstag EUR 25,-
Unterhaltssicherung*: Der durch die Wehrübung entfallende zivilberufliche Verdienst wird Dir ersetzt. Je nach Einkommen kann dieser Ersatz bis zu EUR 300,- pro Wehrübungstag betragen.
Die Unterhaltssicherung beantragst Du mit Erhalt Deiner „Aufforderung zum Dienstantriit“ bei der Unterhaltsicherungsbehörde des für Deinen Bereich zuständigen Sozialamtes. Eine Verdienstbescheinigung Deines Arbeitgebers ist beizulegen.
*)
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Leistungszuschlag erhalten nur beorderte Reservisten. Er wird ab dem 25. Wehrübungstag ausgezahlt (sas bedeutet: machst Du zunächst eine WÜ von zwanzig Tagen, so bekommst Du als beorderter Reservist noch keinen Zuschlag). Machst Du dann eine zweite WÜ von 20 Tagen, bekommst Du den LZ ab dem 5. WÜ-Tag ausgezahlt.
Pro Werktag: EUR 25,-
Pro SA, SO oder gesetzl. Feiertag: EUR 37,50
Monatlich jedoch höchsten EUR 425,-
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Beorderte Soldaten in der Einsatzreserve, die sich verpflichtet haben, innerhalb von drei Jahren mindestens 72 Tage Wehrübungen zu leisten, erhalten folgende Leistungszuschläge:
- vom 25. bis zum 48. Wehrübungstag täglich EUR 25,-
- ab dem 49. Wehrübungstag täglich EUR 75,-
höchstens jedoch insgesamt 2500 DM für jedes Jahr des Verpflichtungszeitraumes. Wird die Verpflichtung über drei Jahre hinaus verlängert, erhöht sich dieser Betrag um 2500 DM für jedes Jahr der Verlängerung. Neben dem AVZ nach § 8f WSG wird der Leistungszuschlag nur gewährt, soweit er den Betrag des erhöhten Wehrsoldes übersteigt.
Rechnen wir mal. Angenommen, Du bist beordert und beginnst Deine dritte Wehrübung als SA (Stabsarzt) mit dem 40. WÜ-Tag. Ich lege mal einfach Dein zivilberufliches Gehalt mit EUR 1.500,- zugrunde. Deine WÜ dauert 22 Tage (ein Wochenenddienst eingeschlossen).
Wehrsold:
22 x EUR 13,- = EUR 286,-
Unterhaltssicherung:
EUR 1.500,-
Leistungszuschlag:
20 x EUR 25,- = EUR 500,-
2 x EUR 75,- = EUR 150,-
Gesamteinkommen während der Wehrübung:
EUR 2.436,- (ggf. + Auszahlung VPflgG)
Achja…und Zulagen sind natürlich auch noch möglich.
Geht, oder?
Wäre Dir sehr dankbar, wenn Du dafür nochmal herhalten
könntest
Kein Problem
Gruß
Bark